Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Scheidung und ich möchte mich da gern beraten lassen.
Eigentlich wollte ich dazu einen Anwaltstermin machen jedoch hatte die gute Frau scheinbar keine Lust oder kein Interesse oder aber ich liege völlig falsch und tu ihr Unrtecht.
Ich überlege mich scheiden zu lassen und wollte mich dahingehend informieren, was alles auf mich zukommen kann. Also was kann darf muss ich bezahlen?
Was wenn ein Haus vor der Ehe angeschafft wurde? Wie sieht das mit Unterhalt für die Frau und für das gemeinsame Kind aus?
Wie sieht das mit gemeinsamen Schulden aus?
Ich möchte hier auch gar keine Kostenlose Beratung, wenn das alles zu komplex ist.
Die Reraktion der Anwältin hat mich etwas überrascht und deswegen habe ich ggf falsch, gar nicht reagiert.
Letzen Endes bin ich nur mit allgemeinem blah blah da raus.
Oder ist das alles individuell verhandelbar?
Geplante Scheidung und Infosammlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatIch möchte hier auch gar keine Kostenlose Beratung, wenn das alles zu komplex ist. :
Die gibt es hier sowieso nicht, die Beratung. Dies ist ein Meinungsforum zu Rechtsfragen
Abgesehen davon, man stellt eine allgemeine Frage (wie geht das denn so) und erwartet eine substantiierte Antwort? Wie soll das funktionieren? Vielleicht hätte man bei der Anwältin mal auf den Punkt genau nachfragen sollen?
wirdwerden
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Das ist das Henne Ei Problem.
Ein "Dazu brauche ich diese und jene Information" hätte ich nun erwartet. Oder "Frag mal den und den, der kann dir das erklären"
Ich bin selbst Berater und wenn ein Kunde noch nicht genau weiß, was er will oder wie er es will, aber eine Idee hat. Dann berate ich ihn und zeige ihm Wege und Optionen auf.
Wenn es individuell ist und deswegen nicht zu beantworten ist, dann ist das eine Info die ok ist. Ich ging bisher davon aus, dass in dem Bereich alles so strickt geregelt sei. Sonst könnte ich so manche Nachricht von Männer, die von einem Untergang des Lebens sprechen, nicht erklären.
Ich habe die Anwältin gefragt, wie das ablaufen würde, was es zu beachten gilt. Welche Infos ich beisteuren kann/soll/muss und wie sich evtl Ansprüche berechnen lassen, sofern es diese gibt.
Vermutlich bin ich nicht beharrlich genug und lass mich zu schnell abwimmeln :/
Ok, also folgende Infos wäre schon erst mal als Einstieg gut:
- wie lange verheiratet?
- berufstätig?
- Kinder? Alter?
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt?
Da gibt es doch außer Rechtsanwältinnen, die keine Grundsatzvorträge halten wollen, auch das weite Internet, aus dem man eine für sich selbst passende *Infosammlung* finden könnte. Zumindest der Ablauf eines Ehescheidungsverfahrens ist grundsätzlich geregelt.ZitatIch überlege mich scheiden zu lassen und wollte mich dahingehend informieren, was alles auf mich zukommen kann. :
Kommt drauf an --- und wofür. Wenn du dich scheiden lassen willst--- wirst du wohl den Scheidungsantrag stellen (mit Rechtsanwalt) und beim Familiengericht einreichen. Und diesen schon bezahlen.ZitatAlso was kann darf muss ich bezahlen? :
Dann könnte man sich einigen, was damit wird, zB nach der Ehe *abschaffen*... oderoderoder.ZitatWas wenn ein Haus vor der Ehe angeschafft wurde? :
Kommt drauf an.ZitatWie sieht das mit Unterhalt für die Frau und für das gemeinsame Kind aus? :
Kommt drauf an.ZitatWie sieht das mit gemeinsamen Schulden aus? :
iaR gibt es ein Trennungsjahr, in welchem sich die Ehepartner über XYZ *auseinandersetzt*, d.h. das bisher Gemeinsame möglichst schadensfrei trennt. In diesem Trennungsjahr finden sich im günstigen Fall recht schnell die Antworten.
Nö. DU denkst über Scheidung nach--- also ist das Ei schon da.ZitatDas ist das Henne Ei Problem. :
Spielt dein Plan in Deutschland? Dann gilt das deutsche Familienrecht.ZitatIch ging bisher davon aus, dass in dem Bereich alles so strickt geregelt sei. :
Hallo, vielen Dank erst Mal für die Antwort
- wie lange verheiratet? --> 2 Jahre
- berufstätig? --> Sie: 520 Euro Basis bei mir, Ich: Vollzeit und nebenberuflich selbstständig
- Kinder? Alter? --> Ja, 4 Jahre alt
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt? --> Vorhanden, mir, nicht abbezahlt
Dazu ein paar Kredite
Hallo Anami,
vielen Dank für Deine Ausführliche Antwort.
Hmm, vielleicht fang ich mit meinem Ziel an. Das macht es mir in meinem Beruf auch oft einfacher.
Ist es möglich, dass sich beide Parteien friedlich auf etwas einigen oder gibt es auf Seiten des Gesetzes irgendwelche Pflichtanteile, die gezahlt werden müssen?
Weil sich das evtl komisch liest. Ich möchte mich vor nichts drücken. Nur durch gemeinsame Schulden ist der Spielraum derzeit sehr eng.
Im Internet steht halt sehr viel und ich bin scheinbar nicht fähig, dass richtig zu interpretieren. Bei einem Unterhaltsrechner kommt bei mir z.B 0 raus und das kann ich mir nicht vorstellen.
Selbstverständlich. Nennt man einvernehmliche Trennung. Die Ehescheidung ist dann Sache des Gerichts.ZitatIst es möglich, dass sich beide Parteien friedlich auf etwas einigen :
Ja, gibts auch, trotz Friedlichkeit.Zitatoder gibt es auf Seiten des Gesetzes irgendwelche Pflichtanteile, die gezahlt werden müssen? :
Welcher Spielraum denn?ZitatNur durch gemeinsame Schulden ist der Spielraum derzeit sehr eng. :
Da wir Beispielzahlen und Daten nicht kennen, kann ich das nur so beantworten:ZitatBei einem Unterhaltsrechner kommt bei mir z.B 0 raus und das kann ich mir nicht vorstellen. :
a) Du hast den Rechner falsch gefüttert.
b) Du bist nicht leistungsfähig zu Unterhaltszahlungen.
Es gibt mindestens
-Unterhalt für Kinder
-für Ehepartner während der Trennung=Trennungsunterhalt
-für Ehepartner nach der Scheidung= nachehelicher Unterhalt.
Zitat- wie lange verheiratet? --> 2 Jahre :
- berufstätig? --> Sie: 520 Euro Basis bei mir, Ich: Vollzeit und nebenberuflich selbstständig
- Kinder? Alter? --> Ja, 4 Jahre alt
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt? --> Vorhanden, mir, nicht abbezahlt
Ok, also kurze Ehe, da entfällt der Versorgungsausgleich.
Du wirst Trennungsunterhalt zahlen müssen (Berechnung s. Internet).
Evtl. auch für eine Übergangszeit nachehelichen Unterhalt.
Du wirst Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn die Mutter mit Kind auszieht (Berechnung s. Internet).
Zugewinnausgleich muss gezahlt werden (Berechnung s. Internet).
Der Wertzuwachs des Hauses während der Ehe geht in den Zugewinnausgleich ein.
Die Kindesbetreuung muss geregelt werden (wer nimmt das Kind, wann, wie lange ...).
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird lediglich der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere nur auf Antrag (Kosten!)
Da man für die Einreichung der Scheidung zwingend einen Anwalt benötigt, sollte man alle Fragen mit diesem besprechen.
Der Zugewinnausgleich muss nicht sofort geltend gemacht werden (Frist 3 Jahre nach Scheidung). Weiter muss auch nicht sofort über die Immobilie entschieden werden. Eine Scheidung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.
Wenn sich die Ehepartner einig sind, kann man beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen.
@LandorCaeyran
Soweit ich weiss, fangen die gutenJahre erst nach 7 Jahren an.
Es ist für diesen Schritt viel zu früh.
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