Geplante Scheidung und Infosammlung

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Geplante Scheidung und Infosammlung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Scheidung und ich möchte mich da gern beraten lassen.
Eigentlich wollte ich dazu einen Anwaltstermin machen jedoch hatte die gute Frau scheinbar keine Lust oder kein Interesse oder aber ich liege völlig falsch und tu ihr Unrtecht.

Ich überlege mich scheiden zu lassen und wollte mich dahingehend informieren, was alles auf mich zukommen kann. Also was kann darf muss ich bezahlen?
Was wenn ein Haus vor der Ehe angeschafft wurde? Wie sieht das mit Unterhalt für die Frau und für das gemeinsame Kind aus?
Wie sieht das mit gemeinsamen Schulden aus?

Ich möchte hier auch gar keine Kostenlose Beratung, wenn das alles zu komplex ist.
Die Reraktion der Anwältin hat mich etwas überrascht und deswegen habe ich ggf falsch, gar nicht reagiert.
Letzen Endes bin ich nur mit allgemeinem blah blah da raus.

Oder ist das alles individuell verhandelbar?

Notfall oder generelle Fragen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8559 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Ich möchte hier auch gar keine Kostenlose Beratung, wenn das alles zu komplex ist.


Die gibt es hier sowieso nicht, die Beratung. Dies ist ein Meinungsforum zu Rechtsfragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40308 Beiträge, 14332x hilfreich)

Abgesehen davon, man stellt eine allgemeine Frage (wie geht das denn so) und erwartet eine substantiierte Antwort? Wie soll das funktionieren? Vielleicht hätte man bei der Anwältin mal auf den Punkt genau nachfragen sollen?

wirdwerden

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#3
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist das Henne Ei Problem.

Ein "Dazu brauche ich diese und jene Information" hätte ich nun erwartet. Oder "Frag mal den und den, der kann dir das erklären"

Ich bin selbst Berater und wenn ein Kunde noch nicht genau weiß, was er will oder wie er es will, aber eine Idee hat. Dann berate ich ihn und zeige ihm Wege und Optionen auf.

Wenn es individuell ist und deswegen nicht zu beantworten ist, dann ist das eine Info die ok ist. Ich ging bisher davon aus, dass in dem Bereich alles so strickt geregelt sei. Sonst könnte ich so manche Nachricht von Männer, die von einem Untergang des Lebens sprechen, nicht erklären.

Ich habe die Anwältin gefragt, wie das ablaufen würde, was es zu beachten gilt. Welche Infos ich beisteuren kann/soll/muss und wie sich evtl Ansprüche berechnen lassen, sofern es diese gibt.
Vermutlich bin ich nicht beharrlich genug und lass mich zu schnell abwimmeln :/

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#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 50x hilfreich)

Ok, also folgende Infos wäre schon erst mal als Einstieg gut:
- wie lange verheiratet?
- berufstätig?
- Kinder? Alter?
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6110x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Ich überlege mich scheiden zu lassen und wollte mich dahingehend informieren, was alles auf mich zukommen kann.
Da gibt es doch außer Rechtsanwältinnen, die keine Grundsatzvorträge halten wollen, auch das weite Internet, aus dem man eine für sich selbst passende *Infosammlung* finden könnte. Zumindest der Ablauf eines Ehescheidungsverfahrens ist grundsätzlich geregelt.
Zitat (von LandorCaeyran):
Also was kann darf muss ich bezahlen?
Kommt drauf an --- und wofür. Wenn du dich scheiden lassen willst--- wirst du wohl den Scheidungsantrag stellen (mit Rechtsanwalt) und beim Familiengericht einreichen. Und diesen schon bezahlen.
Zitat (von LandorCaeyran):
Was wenn ein Haus vor der Ehe angeschafft wurde?
Dann könnte man sich einigen, was damit wird, zB nach der Ehe *abschaffen*... oderoderoder.
Zitat (von LandorCaeyran):
Wie sieht das mit Unterhalt für die Frau und für das gemeinsame Kind aus?
Kommt drauf an.
Zitat (von LandorCaeyran):
Wie sieht das mit gemeinsamen Schulden aus?
Kommt drauf an.

iaR gibt es ein Trennungsjahr, in welchem sich die Ehepartner über XYZ *auseinandersetzt*, d.h. das bisher Gemeinsame möglichst schadensfrei trennt. In diesem Trennungsjahr finden sich im günstigen Fall recht schnell die Antworten.
Zitat (von LandorCaeyran):
Das ist das Henne Ei Problem.
Nö. DU denkst über Scheidung nach--- also ist das Ei schon da.
Zitat (von LandorCaeyran):
Ich ging bisher davon aus, dass in dem Bereich alles so strickt geregelt sei.
Spielt dein Plan in Deutschland? Dann gilt das deutsche Familienrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank erst Mal für die Antwort

- wie lange verheiratet? --> 2 Jahre
- berufstätig? --> Sie: 520 Euro Basis bei mir, Ich: Vollzeit und nebenberuflich selbstständig
- Kinder? Alter? --> Ja, 4 Jahre alt
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt? --> Vorhanden, mir, nicht abbezahlt

Dazu ein paar Kredite

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#7
 Von 
LandorCaeyran
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für Deine Ausführliche Antwort.
Hmm, vielleicht fang ich mit meinem Ziel an. Das macht es mir in meinem Beruf auch oft einfacher.

Ist es möglich, dass sich beide Parteien friedlich auf etwas einigen oder gibt es auf Seiten des Gesetzes irgendwelche Pflichtanteile, die gezahlt werden müssen?

Weil sich das evtl komisch liest. Ich möchte mich vor nichts drücken. Nur durch gemeinsame Schulden ist der Spielraum derzeit sehr eng.

Im Internet steht halt sehr viel und ich bin scheinbar nicht fähig, dass richtig zu interpretieren. Bei einem Unterhaltsrechner kommt bei mir z.B 0 raus und das kann ich mir nicht vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36031 Beiträge, 6110x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
Ist es möglich, dass sich beide Parteien friedlich auf etwas einigen
Selbstverständlich. Nennt man einvernehmliche Trennung. Die Ehescheidung ist dann Sache des Gerichts.
Zitat (von LandorCaeyran):
oder gibt es auf Seiten des Gesetzes irgendwelche Pflichtanteile, die gezahlt werden müssen?
Ja, gibts auch, trotz Friedlichkeit.
Zitat (von LandorCaeyran):
Nur durch gemeinsame Schulden ist der Spielraum derzeit sehr eng.
Welcher Spielraum denn?
Zitat (von LandorCaeyran):
Bei einem Unterhaltsrechner kommt bei mir z.B 0 raus und das kann ich mir nicht vorstellen.
Da wir Beispielzahlen und Daten nicht kennen, kann ich das nur so beantworten:
a) Du hast den Rechner falsch gefüttert.
b) Du bist nicht leistungsfähig zu Unterhaltszahlungen.

Es gibt mindestens
-Unterhalt für Kinder
-für Ehepartner während der Trennung=Trennungsunterhalt
-für Ehepartner nach der Scheidung= nachehelicher Unterhalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von LandorCaeyran):
- wie lange verheiratet? --> 2 Jahre
- berufstätig? --> Sie: 520 Euro Basis bei mir, Ich: Vollzeit und nebenberuflich selbstständig
- Kinder? Alter? --> Ja, 4 Jahre alt
- Haus? Wem gehörts? abbezahlt? --> Vorhanden, mir, nicht abbezahlt


Ok, also kurze Ehe, da entfällt der Versorgungsausgleich.
Du wirst Trennungsunterhalt zahlen müssen (Berechnung s. Internet).
Evtl. auch für eine Übergangszeit nachehelichen Unterhalt.
Du wirst Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn die Mutter mit Kind auszieht (Berechnung s. Internet).
Zugewinnausgleich muss gezahlt werden (Berechnung s. Internet).
Der Wertzuwachs des Hauses während der Ehe geht in den Zugewinnausgleich ein.

Die Kindesbetreuung muss geregelt werden (wer nimmt das Kind, wann, wie lange ...).

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8382 Beiträge, 4596x hilfreich)

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird lediglich der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere nur auf Antrag (Kosten!)

Da man für die Einreichung der Scheidung zwingend einen Anwalt benötigt, sollte man alle Fragen mit diesem besprechen.

Der Zugewinnausgleich muss nicht sofort geltend gemacht werden (Frist 3 Jahre nach Scheidung). Weiter muss auch nicht sofort über die Immobilie entschieden werden. Eine Scheidung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, kann man beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 35x hilfreich)

@LandorCaeyran

Soweit ich weiss, fangen die gutenJahre erst nach 7 Jahren an.

Es ist für diesen Schritt viel zu früh.

Signatur:

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