Gerichtlich definierten Umgang freiwillig aussetzen

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)
Gerichtlich definierten Umgang freiwillig aussetzen

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Ex-Partnerin vor Gericht bezüglich des Umgangs eine Vereinbarung getroffen. In der einen Woche ist mein Sohn von Mittwochnachmittag bis Freitagvormittag bei mir und in der anderen Woche von Donnerstagnachmittag bis Montagvormittag.

Wie ist es nun wenn ich beruflich oder wegen Urlaub diesem Umgang nicht nachkommen kann oder möchte. Kann sie mich dazu verpflichten oder zwingen indem sie zum start des Umgangs die Polizei ruft? Damit hat sie zumindest gedroht wenn ich den Umgang ausfallen lasse.

Ich würde das natürlich Wochen beziehungsweise bei längerem Ausfall von 2-3Wochen Monate vorab schriftlich ankündigen damit man sich darauf vorbereiten kann.

Wir haben beides das gemeinsame Sorgerecht und unser Sohn ist hauptsächlich bei meiner Ex (8Tage Ex, 6Tage Ich)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Sofern ein vollstreckbarer Titel über den Umgang vorliegt, kann dieser auch durch Zwangsvollstreckung umgesetzt werden.

Üblich sind zunächst Ordnungsgelder bis maximal 25.000 € oder Ordnungshaft.

Ein inhaltlicher Abänderungswunsch, wäre gerichtlich zu beantragen, wenn sich die Eltern nicht außergerichtlich einigen können.

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#2
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Sofern ein vollstreckbarer Titel über den Umgang vorliegt, kann dieser auch durch Zwangsvollstreckung umgesetzt werden.


Ich muss jetzt ganz blöd fragen: Woran erkenne ich das denn an dem Schreiben vom Gericht?

Als Beschluss steht auf der letzten Seite:
1. das verfahren ist infolge der vereinbarung beendet
2. die kosten des verfahrens werden gegeneinander aufgehoben
3. der verfahrenswert ist auf 4.000€ festgesetzt
4. eine entscheidung über die billigung der vereinbarung erfolgt auf dem büroweg

wir haben quasi einer vereinbarung vor gericht getroffen, aber das ist quasi kein richterlicher beschluss?

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

§ 86 FamFG Vollstreckungstitel

(1) Die Vollstreckung findet statt aus

1.gerichtlichen Beschlüssen;

2.gerichtlich gebilligten Vergleichen (§ 156 Abs. 2);

3.weiteren Vollstreckungstiteln im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, soweit die Beteiligten über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können.

(2) Beschlüsse sind mit Wirksamwerden vollstreckbar.

(3) Vollstreckungstitel bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel erlassen hat.


...bei einem Vergleich zum Umgangsrecht handelt es sich regelmäßig um einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach 156 FamFG.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2020 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
Ich würde das natürlich Wochen beziehungsweise bei längerem Ausfall von 2-3Wochen Monate vorab schriftlich ankündigen damit man sich darauf vorbereiten kann.

Wie dreist ist das denn bitte und wie stellst du dir das in der Realität vor? "Tschüss und sieh zu wie du die nächsten Wochen regelst, ich bin dann mal weg"
Es sind deine Tage, ergo hast du dich zu kümmern, ggf für Ersatz zu sorgen und "man" muss sich auf nix vorbereiten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Tschüss und sieh zu wie du die nächsten Wochen regelst, ich bin dann mal weg"



Das hast du ja haarscharf erkannt. Genauso stelle ich mir das vor, Ja. Würde ich andersrum jederzeit mit etwas Vorlauf ermöglichen.

Ich muss beruflich öfter ins Ausland und kann meinen Sohn nicht mitnehmen, ergo kann der Umgang nicht stattfinden. Es muss dafür eine Lösung geben, ansonsten kann ich den Beruf nicht ausüben und auch entsprechend Kindesunterhalt nicht begleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2020 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
ich habe mit meiner Ex-Partnerin vor Gericht bezüglich des Umgangs eine Vereinbarung getroffen

Warum bist du dann eine Vereinbarung eingegangen wenn du diese nicht erfüllen willst. Daher nochmal ... Deine Betreuungstage, dein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27376 Beiträge, 5053x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
Würde ich andersrum jederzeit mit etwas Vorlauf ermöglichen.
Hast du bereits versucht, eine solche Änderung mit der Ex zu vereinbaren?
Zitat (von smogman):
Ein inhaltlicher Abänderungswunsch, wäre gerichtlich zu beantragen, wenn sich die Eltern nicht außergerichtlich einigen können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du bereits versucht, eine solche Änderung mit der Ex zu vereinbaren?


Das ist ja der Punkt. Ich bin im April drei Wochen im Ausland zur Arbeit. Habe das schriftlich angekündigt ob es irgendwie möglich ist dass ich meinen Umgang entsprechend aussetze. Dann auch angeboten ihn drei Wochen komplett zu nehmen nach Rückkehr.

Aussage ex: Nein auf keinen Fall, mach den Umgang oder ich rufe die Polizei.

Dann stelle ich jetzt entsprechend einen Antrag mit dem konkreten Zeitraum wo ich weg bin um den Umgang auszusetzen und danach wieder normal weiterlaufen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lyra82
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 23x hilfreich)

Wie alt ist der Sohn?
Wenn es gar nicht anders geht, kann er die 3 Wochen auch mal bei jemand anderem wohnen.
Großeltern, Freund ...
Das sind ja übliche Vorkommnisse, die in unserer Gesellschaft immer wieder vorkommen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Wie alt ist der Sohn?


3 jahre alt. Ja dann müsste meinen Umgang jemand quasi für mich in den Wochen übernehmen. Leider in dem Zeitraum schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von go549118-39):
Aussage ex: Nein auf keinen Fall, mach den Umgang oder ich rufe die Polizei.
Kann sie machen. Die Polizei wird nach Hinweis auf Zivilrecht auflegen.

Und wie dumm würde ich mir als Mutter bitte vorkommen bei der Polizei anzurufen, mit der Bitte mein Kind zum Vater zu bringen. Das klingt also erst mal nach etwas dümmlichen Machtspielen ohne Wissen.

Dennoch könnte die Mutter beim Familiengericht beantragen, dass dir ein Ordnungsgeld auferlegt wird.

Es wäre jetzt deine Aufgabe eine Betreuungsalternative zu finden, z.B. die Großeltern. Problem gelöst, denn dazu bist du berechtigt. Wenn du keine Betreuungsalternative findest und die Mutter auch nicht übernehmen will, bist du an deine gerichtliche Vereinbarung gebunden.

Zitat (von go549118-39):
Dann stelle ich jetzt entsprechend einen Antrag mit dem konkreten Zeitraum wo ich weg bin um den Umgang auszusetzen und danach wieder normal weiterlaufen zu lassen.
Rechtlich ist das der sicherste Weg.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn deine Ex-Frau sich komplett quer stellt, bleibt dir wohl nichts anderes übrig als gerichtlich nochmal vorzugehen. Seltsam, dass das beim letzten mal noch nicht genauer definiert wurde? Lege auch alles vor, was du als Beweis hast, dass du eine Lösung finden wolltest.

Sorry, dass ich auch nochmal nachhake, aber welchen Job arbeitest du? Mit Home-office ist ja derzeit viel möglich, es sei denn du arbeitest auf dem Bau. Aber auch da sollte es ja möglich sein, dass du für Aufträge im Inland zurückgestellt wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Rechtlich ist das der sicherste Weg.


Danke, so werde ich das machen. Eventuell stimmt sie ja zu wenn das Schreiben vom Gericht kommt und man spart sich die Verhandlung für so eine Kleinigkeit.

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