Hallo zusammen!
Schön das es solch ein Forum gibt.
Zu meinem Problem:
Ich selbst komme aus einem Elternhaus (5 Kinder 1 Alkoholiker und der Rest naja), was von Gewalt und Trinkexzessen geprägt wurde.
Ich habe 2016 vom SA eine Aufforderung bekommen, meine Einkünfte offen zu legen. Habe ich gemacht, und darauf verwiesen, was in meiner Kindheit so gelaufen ist.
Nun habe 2019 wieder eine Aufforderung bekommen, Einkünfte,Zeugen usw. zu benennen die das was ich 2016 geschrieben habe bestätigen.
Meine Tante und die Mutter eines Freundes würden vor Gericht das bestätigen, was ich erlebt habe.
Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht, um mich beraten zu lassen.ca 230€
Mein Ziel ist es aber, Gerichtlich oder von wem auch immer klären zu lassen, wie der Sachverhalt damals gewesen ist. Mit diesen Zeugen.
Oma und Opa leben nicht mehr, und die die etwas dazu sagen könnten, werden immer weniger, wegen des Alters.
Mich verfolgt dieses Thema seit meiner Geburt an, und ich möchte nun ProAktiv etwas machen, damit nicht mein Vater der nächste ist, wo ich für Prügel usw. Zahlen soll.
Quasi. In einem Rutsch alles klären lassen.
Kontakt besteht seit gut 20 Jahren keiner mehr. Zu keinem Familienmitglied meinerseits.
Seit 2016 nehme ich Antidepressiva, und merke selbst, dass dieses Thema für mich einen Abschluss bekommen muss.
Meine Frage, geht das überhaupt, und was kostet es?
Möchte bei dem Termin mit dem Anwalt, bereits Möglichkeiten kennen!
Danke.
Gerichtlich klären lassen, ob Unterhaltspflicht besteht. § 1611
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
§ 1611 BGB stellt hohe Anforderungen an die Herabsetzung oder den Ausschluss des Unterhaltsanspruches und wird auch vor den gerichten so gehandhabt. So hat beispielsweise das OLG mit Urteil vom 9. 12. 2009 - 15 UF 148/09 entschieden, dass Trunksucht (der Mutter) zwar grundsätzlich als sittliches Verschulden im Sinne einer schweren Verfehlung in Betracht kommen kann. Voraussetzung sei aber, dass die Unterhaltsbedürftigkeit gerade auf diesem Verschulden beruht. Wenn eine Herabsetzung oder ein Ausschluss der Unterhaltspflicht gerichtlich festgelegt wurde, sollte die Sache in der Zukunft keine Rolle mehr spielen. Solange jedoch gar niemand etwas von dir fordert, kannst du auch nicht dagegen vorgehen.
Sie wurden ja erst einmal aufgefordert Ihr Einkommen offen zu legen um für ein Elternteil evtl. Unterhalt zu zahlen? Verdienen Sie entsprechend, dass Sie in Gefahr laufen, dies zu müssen? Ansonsten ist es wie smogman schreibt, die Hürde ist sehr sehr hoch.
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