Gerichtliche Regelung des Umgangs

26. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lena79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtliche Regelung des Umgangs

Seit Ÿber 2 Jahren bin ich mit meinem Freund fest zusammen. Dieser hat einen 7-jŠhrigen Sohn (M.), fŸr den er kein Sorgerecht, aber ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht hat. Der Umgang beinhaltet eine †bernachtung pro Woche. Um ein vertrautes VerhŠltnis zu M. zu entwickeln und aufrecht zu erhalten, bin ich beim Umgang oft mit dabei, spiele mit M. und Ÿbernachte auch ab und zu mal bei ihnen. Wir schlafen dann alle in einem Zimmer in zwei nebeneinanderstehenden Betten. (Der Sohn hat eines fŸr sich.) Zwischen dem Sohn und mir gab es bisher keine nennenswerten Konflikte, bis auf kleinere EifersŸchteleien, die bei ihm ab und zu durchkommen, da er sehr an seinem Vater hŠngt, ihn aber nur anderthalb Tage pro Woche sehen darf.

Diese †bernachtungssituation stellt nun plštzlich ein Problem fŸr die KM dar. Sie verlangt, dass ich wŠhrend des Umgangs nicht bei meinem Freund Ÿbernachte und begrŸndet dies offenbar damit, dass ihr Sohn dies nicht will. Da wir ihre Forderung die letzten beiden Male ignoriert haben, hat sie meinem Freund schriftlich die †bernachtung des Jungen untersagt - er solle ihn zukŸnftig am Abend zurŸck bringen und am nŠchsten Morgen wieder abholen. Da der Umgang per Gerichtsbeschluss geregelt ist, hat mein Freund auch diese Forderung ignoriert. Jetzt war die KM bei einem Anwalt, ein Schreiben sei angeblich schon unterwegs.

Nun meine Frage: sind die Forderungen der KM gerichtlich relevant/durchsetzbar?

Ich wŸsste auch nicht, in welcher Hinsicht meine †bernachtung eine GefŠhrdung fŸr das Wohl des Sohnes darstellen sollte. (Ich lese ihm manchmal vor dem Einschlafen noch was vor und dann kuschelt sein Papa noch mit ihm. Wenn mein Freund und ich dann zu Bett gehen, schlŠft er bereits fest.) Wenn M. auf die Fragerei seiner Mutter hin meint, er will nicht, dass ich bei ihnen schlafe, dann sagt er das doch nur, weil er seinen Papa lieber fŸr sich allein hŠtte. Aber wŸrde es nur danach gehen, dŸrfte ich ja beim Umgang Ÿberhaupt nicht mit dabei sein.

-- Editiert von lena79 am 26.01.2007 23:54:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Gibt es bei Euch keine Möglichkeit, dass entweder das Kind oder Du in einem anderen Raum schlafen? Bei einem 7 jährigen würde ich auch nicht wollen, dass er so übernachtet. Wenn es keine Lösung, wie oben erwähnt, gibt, dann würde ich an Deiner Stelle abends nach Hause gehen, um den Konflikt nicht eskalieren zu lassen. Du kannst ihm doch weiter vorlesen und mit ihm spielen, solltest aber den Wunsch des Kindes respektieren. Das fördert zusätzlich Vertrauen und zeigt der KM, dass ihre Bedenken ernst genommen werden. MfG

-- Editiert von Annaminna am 27.01.2007 12:30:42

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

lena79 hallo,
wartet doch erst mal ab, was der Anwalt schreibt muss ja nicht so krass sein.

Wenn die Mutter sich sträubt.....hm, dann wird der Kontakt erschwert werden auf kurz oder lang.

Soll das denn eine kurzfristige Lösung sein, dass ihr alle in einem Raum schlaft?

Käme ein Umzug in Frage?
Ginge es nicht anders, z. B. im Wohnzimmer schlafen?
Das der Junge einen Bereich für sich alleine bekommt?

Das gerichtliche Urteil ist wenig wert, wenn die Mutter sich sträubt konnten Storys dazu angeführt werden.
Bsp. erspare ich mir an dieser Stelle.
Mit ein bisschen Fanatsie........
Ich halte mich zurück.

Jugendamt mit einbinden?
Rücksprache dort halten und zusammen überlegen, wie man so eine Sache zum Wohle des Kindes regeln kann.

Drücke mal die Daumen, dass nicht wieder das Kind zurückstecken muss.



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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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