Gerichtliche Umgangsregelung / Zurückbringen Kinder Anwesenheit Mutter

31. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
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Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtliche Umgangsregelung / Zurückbringen Kinder Anwesenheit Mutter

Hallo zusammen,

richterliche Umgangsregelung vorhanden,
Grund: ich musste aufgrund Kindesentziehung durch meine Ex (Einbehaltung Kinder an einem Wochenende) dies vor Gericht fixieren lassen, und wurde sogar dazu verbal von Ihr genötigt, da Sie "nichts einhalten muss" (die Umgangsregel wurde ursprünglich sogar vor dem Jugendamt zusammen vereinbart, wogegen Sie auch immer ständig irgendwelche Wochenende anders legte.

Nun ja es gibt die Umgangsregel, und Ex versucht an der Regel mal wieder herumzupfuschen, indem ich 1 Tag von meinem Wochenende hierfür sporadisch abgeben soll, weil bei ihr wie früher mal wieder irgendwas Privates am Samstag ist. (Ihre Planbarkeit des Ereignisses mehr als 6 Monate Vorlauf noch dazu).


Habe angeboten die Kinder um 9:30 Uhr am letzten Umgangstag (Sonntag) zu bringen, oder wie geregelt um 17:30.
Außerdem plane ich mit den Kindern wie ich meine Zeit verbringe und was wir tun und sind z.B. an dem Samstag ja nicht da, das will sie aber nicht verstehen.

Wie muss man vorgehen, wenn sie, wie richterlich in der Umgansgregelung fixiert 17:30 Uhr nicht zuhause sein wird. Ich habe anschließend einen privaten Termin, ich hab keine Ahnung aber soll ich dann mich an die Polizei als Zeuge wenden, die dann vor Ort kommen oder wie ist das Beste Vorgehen, weil das wäre ja ein Verstoß gegen die richterliche Umgangsregelung mit Ordnungsstrafe von bis zu 25.000€ für Sie.

->>>>>>>>>>>>>>>>Es geht eben rein um die Anwesenheit der Frau, wenn Sie nicht da wäre, dann ist das auch ein Verstoß und muss das beim Familiengericht Ordnungsgeld beantragen?

Was ist zu tun?

Vielen Dank


-- Editiert von User am 31. Januar 2024 13:33




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Es geht eben rein um die Anwesenheit der Frau, wenn Sie nicht da wäre,

Da sie das auch delegieren kann, muss sie nicht da sein.



Zitat (von go616731-49):
soll ich dann mich an die Polizei als Zeuge wenden, die dann vor Ort kommen

Die haben besseres zu tun als bei dem Kindergarten mitzumischen, die müssen sich um echte Probleme kümmern.

Insofern muss man sich selber um Zeugen kümmern, auf eigenen Kosten und eigenes Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sie das auch delegieren kann, muss sie nicht da sein.


jemand muss halt da sein, dass ich die Kinder abgeben kann. Das ist richterlich geregelt. Die kann vielleicht intern deligieren, wer die Kinder in Empfang nimmt, und ich bräuchte dann eine Information (die ich eh nicht bekommen würde, also würde man auflaufen gelassen).

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#3
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die haben besseres zu tun als bei dem Kindergarten mitzumischen, die müssen sich um echte Probleme kümmern.


Es geht hier um die Psyche der Kinder, die durch so ein Verhalten wie der Mutter kaputt wird, was untragbare Situationen wegen Ihrem Kindergartenverhalten auslöst und mit sich zieht. Ich mein, bei Kindesentziehung kümmert sich ja auch nicht umsonst die Kripo. So einfach ist das auch nicht.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42756 Beiträge, 14778x hilfreich)

Na ja, die Vorstellung über das Kümmern der Kripo bei Kindsentzug sind vorsichtig formuliert, ein wenig lebensfremd. Die Kripo lässt sich nicht vor den zivilrechtlichen Karren der Eltern spannen, um denselben aus dem Dreck zu ziehen. Außerdem dürfte der Straftatbestand in Deinem Fall doch gar nicht erfüllt sein.

Warum die Kinder im Kindergarten Probleme haben, das können wir hier nicht abschätzen; ganz sicherlich nicht, weil irgendwo der Umgang mal um ein paar Stunden verschoben wird. Wichtig für alle Betroffenen ist, dass erst einmal Ruhe in die Sache rein kommt, Regelmäßigkeit gelebt wird. Natürlich kann es mal ein paar Ausnahmen geben. Es müssen aber absolute Ausnahmen bleiben. Und etwas Flexibilität sollten beide Elternteile hinsichtlich des Zeitpunktes der Übergabe immer, ausnahmslos immer einplanen. Stichwort z.B.: Z***erspätung, Stau u.s.w. Also gleich hinterher nahtlos was einplanen, das geht doch gar nicht.

Versucht, die existierende Regelung konsequent zu leben. Lasst ein paar wenige Ausnahmen auf beiden Seiten zu; seid flexibel mit den Übergabe-Zeitfenstern, denn das normale Leben spielt einem mitunter uneinplanbare Streiche. Und - Kinder haben die wohltuende Eigenschaft, zu wachsen und selbständiger zu werden, und nicht zu schrumpfen. Können sich doch schon recht zügig auch mal die eine oder andere Stunde allein zu Hause aufhalten. Also, ist alles managebar. Und wird im Lauf der Zeit leichter, glaub es mir mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
bei Kindesentziehung kümmert sich ja auch nicht umsonst die Kripo.

Bei Straftaten kümmert sich die Kripo natürlich, weil es deren Job ist..
Aber bei Zivilrecht - wie hier in dem Falle - nicht (es mag außerhalb von Ballungsgebieten / Großstädten Ausnahmen geben).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kindergarten


kurz dazu: Kindergartenprobleme sind es nicht. Kindergarten ist damit gemeint, wie die Frau politisch alles zerstören will und sagt: wenn du nicht machts was ich sage, dann wirst du nicht mehr in deinem Leben glücklich. Diese Frau ist nur aufgrund ihrer Hinterleute getrieben und macht ständig Stress, Unruhe und fordert unendlich. Durch die richterliche Regelung ist endlich etwas Handfestes, aber auch hier heisst es: ICH MUSS MICH AN NICHTS HALTEN. Daher: Saluto. Wichtig ist die Regelmäßigkeit und dass Ruhe einkehrt, dies aber sehr schwer aufgrund der nun fehlenden Gehirnzellen und fiktivem "Cleopatra-Status auf hohem Ross", da der Staat ihr ja alles zahlt, was sie unnötig anpirscht. Aber auch das hat auch mal ein Ende, Gott wird dafür sorgen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42756 Beiträge, 14778x hilfreich)

Ich frag mich immer, wieso man mit so Ungeheuern Kinder zeugen konnte.

wirdwerden

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#8
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frag mich immer, wieso man mit so Ungeheuern Kinder zeugen konnte.


das frag ich mich auch, wie ich geblendet werden konnte, diese Person kenn ich gar nicht mehr, verdeckter Narzissmus. Nie im Leben würde ich das je wieder tun, am Besten nie heiraten, das ist das Schlechteste was man tun kann, weil bringt nur was wenn man in Rente geht und die Rente nicht verloren geht, alles andere ist heute wertlos nach solchen Aktionen.

Im Nachhinein ist man immer schlauer......

-- Editiert von User am 1. Februar 2024 10:55

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