Gerichtliche Umgangsregelung

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)
Gerichtliche Umgangsregelung

Hallo Zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem gerichtlichen Festlegen der Umgangsregelung? Braucht man einen Anwalt oder kann man sich auch direkt an das Gericht wenden? Welche Kosten fallen an und muss die/derjenige, der das Gericht anruft, diese alleine tragen?
Bin für jede Info dankbar...

Viele Grüße




23 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, Haselstrauch, es betrifft uns :( .

Wir machen seit 5 Jahren im Herbst einen Jahresplan mit Ferien- und Wochenendumgang (es wäre uns auch Recht, wenn die KM es macht, aber sie tut es einfach nicht). Die KM wird gebeten, bis Jahresende ihre Änderungswünsche mitzuteilen und eigentlich war in der Vergangenheit letzlich auch immer ein Kompromiss möglich - war oft nervenaufreibend, aber egal. Und natürlich sind beidseitig und auch auf Kinderwunsch spontane Anpassungen möglich, wenn es beim Anderen geht. Letzten Oktober hat sie sogar auf unseren Wunsch ein Wochenende getauscht und uns so einen Kurzurlaub ermöglicht. Aber seit Dezember ist kein Gespräch mit ihr möglich. Zum Umgangsvorschlag 2008 hat sie lediglich angemerkt, sie würde es nicht einsehen, sich soweit im Voraus festzulegen. Eine Woche vor Weihnachten wollte sie die Weihnachtsferienregelung wieder umschmeißen. Wir haben das Jugendamt eingeschaltet, sie wurde angeschrieben, gemeldet hat sie sich dort nicht. Daraufhin hat mein LG ihr geschrieben (Telefonate sind kaum möglich, innerhalb von zwei Minuten ist sie bei Beschimpfungen auf unterstem Niveau), dass er den Plan als verbindlich ansieht, da sie keine Änderungen gewünscht hat.
Nun hat sie gestern angerufen, ob die Kinder in den jetzt am Montag beginnenden Faschingsferien in der ersten, statt wie vorgesehen in der zweiten Hälfte kommen können. Mein LG hätte sich trotz der Kurzfristigkeit drauf eingelassen und berufliche Termine verschoben, wollte aber von ihr eine Aussage zum Umgangsplan - wenigstens hinsichtlich der Ferien. Dazu war sie nicht bereit.

Wir sind beide voll berufstätig, müssen - wie üblich - unsere Urlaube mit KollegInnen abstimmen. Mein LG ist zudem beruflich viel unterwegs und versucht natürlich Termine so zu legen, dass Kinderwochenenden und die Ferienzeiten mit den Kindern frei bleiben. Sie arbeitet halbtags als Lehrerin. Sie hat alle Ferien frei und somit beste Möglichkeiten, auf diese Weise dem Ex auch nach Jahren noch ordentlich eine reinzubrezeln. Sie möchte gern adhoc so entscheiden, wie es ihr in den Kram passt. Wenn mein LG dann nein sagen würde, heißt es natürlich noch, er kümmert sich nicht um seine Kinder.

Es ist so nervig, ständig dieses Geschiss mit dem Umgang. Sie verweigert ihn zwar nicht, aber sie möchte allein bestimmen. Es könnte so einfach sein, wenn sie zu vernünftigen Absprachen bereit wäre. Wir suchen verzweifelt eine Möglichkeit, dieser ständigen Belastung aus dem Weg zu gehen und denken deshalb darüber nach, den Umgang per Gericht festlegen zu lassen. Ihr einziger Kommentar dazu: Na, wenn du soviel Geld hast, das Gericht zu bezahlen...

Sorry, ist etwas länger geworden, aber du hast gefragt, Haselstrauch. Das hast du nun davon ;) ;) .

Für jeden Tipp, wie man mit so einer Situation umgehen kann, bin ich dankbar.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Mikkian guten Morgen,
ja, sicher man kann das gerichtlich festlegen lassen, damit entkommt man dem Kommando der Ex aber nicht.
Wir hatten das damals nach langem hin und her auch so gemacht und es änderte sich nichts.
Außer das man sich aufregte, weil man ja jetzt ein Urteil in der Hand hielt und immer noch keine klaren Umgangsabläufe hatte.
Hilfreicher wäre da aus meiner Sicht, wenn man eine klare Struktur vorgibt, und da keinen einzigen Spielraum offen lässt.
Schon alleine das der Vater alles dreht und wendet, ist ein Zeichen von Schwäche und wird ausgenutzt.
Ich würde Einzelheiten dem Jugendamt mitteilen, einfach zu den Akten geben und fertig.
Klar, man auch dort mal ein Gespräch führen, damit auch das Kindeswohl beleuchten, aber was sollte das bringen.
Im Grunde wird das eine nervige Angelegenheit bleiben, solange es keine sichtbaren Veränderungen gibt und die müssen dann wirklich von euch kommen.
Ansonsten reitet Ex weiterhin auf den Schwächen des Vaters und dir herum. Solange die Kinder klein sind bzw. jung sind oder weit entfernt wohnen, bleiben diese Dinge schwierig.
Sie werden älter und selbstständiger und nabeln sich hoffentlich von Mutters Zustände ab.
Alles Gute und weiterhin die absoluten starken Nerven.






-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Anny,

danke für deine Einschätzung. Ich bin mittlerweile auch so weit, dass ich denke, gerichtlich bringt nix. Genau aus dem Grund, den du auch anführst. Sich auf nix mehr einlassen kein Entgegenkommen mehr, ist offenbar leider der einzige Weg. Ihr gegenüber ist das auch durchzuhalten, aber was, wenn ihre Interessen mit denen der Kids einhergehen??? Jedes Zugeständnis wird sie so auslegen, dass sie mal wieder *gewonnen* hat. Aber Wünsche der Kids strikt ignorieren ist denen gegenüber doch irgendwo auch nicht fair... Die Mutter tut dies, wenn es ihr in den Kram passt, aber wir wollen eben nicht genauso handeln. Haben wir deshalb per se immer die A...karte? Das kann es doch auch nicht sein.

Übrigens hat die KM dem Umgangsplan am Freitag Mittag telefonisch doch noch zugestimmt. Um es am Nachmittag beim Abholen der Großen gleich wieder zurückzunehmen. Mein LG wollte das Kind dann dalassen, weil er sich dann auf den Ferientausch nicht eingelassen hätte. Was macht sie: Knallt die Tür zu und das war's. Natürlich hat mein LG seine Tochter mitgenommen und nicht mit Sack und Pack vor der Tür stehen lassen - zumal sie zu uns wollte. Und trotzdem... die Ex hat mal wieder ihren Willen bekommen.

Grüße

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#5
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian,

ich habe das gerichtliche Procedere auch komplett durch und muß sagen nach der letzten gerichtlichen Verhandlung ist kein Spielraum mehr.
Am Anfang ich vor Gericht grundsätzliche Umgangsregelung (Wochenenden, Telefonzeiten mit den Kindern, Urlaube usw. alles auf die Stunde und Minute festgehalten), da die KM keinelei Regelung zuließ. Dann sie vor Gericht da ihr Urlaub unberücksichtigt blieb und sie mit meinem Entgegegen kommen nicht einverstanden war, wobei ich ihr immer entgegen kam. Schlußendlich, ich wieder vor Gericht, da die Urlaubsregelung zu starr und unpraktikabel und ihre Urlaubsregelung zu flexibel gestahltet war, aus einem vereinbarten Uraub machte sie dann kurzfristig zwei oder drei. Worunter die vereinbarten Umgangswochenenden immer litten. Sie kann jetzt nicht mehr einfach ihre Urlaube erweitern oder sich sonst gegen den Beschluß stellen, da wir jetzt gegenseitig einen Zwangsgeldbeschluß haben, Zuwiderhaldlungen sind mit einem Zwangsgeld angedroht. Nun heißt es von Ihrer Seite "strikt nach Beschluß".
Jedoch sollte mann sich im Vorfeld sehr genau überlegen was man erreichen will!

MfG
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo Mikkian,
den letzten Satz von WilPa finde ich ganz gut.
Eines ist gewiss, die Ex kann man nicht ändern. Klare Strukturen und fertig ist, keine Ausnahmen mehr und fertig ist.
Durchhalten und fertig.
Wie alt sind die Zwerge?
Sie schadet den Kindern, nicht euch. Und ab und an merkt sie das sogar, sie geht aber trotzdem diese Schritte.
Ihr habt Kontakte, sogar regelmäßig, dass ist schon mal sehr viel wert. Beschränkt euch auf die kurzen Zeiten mit den Kindern, was im Übrigen besser ist als nix.
Diskutiert nicht mit ihr.
Gebt den Kindern, wenn es an der Haustür kompliziert wird, klare Anweisungen, damit sie nicht zwischen euch stehen müssen.
Denn das ist das Problem, bzw. die Macht, die von so einer Ex ausgenutzt wird.
Theatralische Ausbrüche vor den Kindern, dass ist ihr Erfolgsrezept.
Ich will da jetzt nichts dabei tun, war nur so ein Gedanke von mir.
Wirklich abstellen kann man das nicht, erst, wenn die Kinder alt genug sind um selber zu kommen oder selber zu entscheiden.
Aber dann ändern sich die Dinge auch, dann wollen sie nicht mehr so oft kommen. Logisch.
Alles Glück.





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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Anny, hallo WilPa,

danke für eure Einschätzungen. So weit, wie bei dir, WilPa, wollen wir es ja eigentlich eben nicht kommen lassen, weil bei meinem LG beruflich immer mal was dazwischen kommen kann. Aber wir wollen uns auch nicht weiter auf der Nase rumtanzen lassen. Allerdings komme ich immer mehr dahin, dass es keine Möglichkeit gibt, dem wirklich zu entfliehen. Da bleibt wohl wirklich nur aushalten, Grenzen ziehen, sich auf nichts mehr einlassen, Augen zu und durch.

Und du hast ja irgendwie auch Recht, Anny, wir haben regelmäßig Kontakt zu den Kindern, andere sind da weitaus schlechter dran. Muss man sich wohl auch öfter mal vor Augen halten.

Andererseits, die Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Also müsste ein unkomplizierter Umgang ja eigentlich das Normalste von der Welt sein. Davon sind aber auch wir meilenweit entfernt *seufz*.

Die Mädels sind übrigens 13 und 15. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die KM ab dem 18. Lebensjahr aus der Umgangsfrage verabschiedet, werden uns die Auseinandersetzungen mit ihr aber sicher noch viele Jahre beschäftigen...

Dank euch Beiden nochmals. Weitere Einschätzungen und Überlegungen sind herzlich willkommen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
korinna kunath
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,ich komm mir vor als ob jemand unsere probleme geschrieben hat.die km von dem sohn meines mannes wollte auch das alles allein bestimmen,zeigen wer das sagen hat.und wenn mein mann auf montage war,hieß es er hätte die interesse verloren.also haben wir uns einen anwalt genommen.er sollte das regeln,jugendamt wurde ebenfalls hinzugezogen.die mutter hatte nach kurzer zeit unseren abwalt soweit,das er völlig vergaß wessen interessen er vertrat.es war schlimmer als vorher.zumal sie den kleinen noch beeinflußte...wir wären böse etc.
jetzt hat mein mann den kontakt komplett beendet.wir haben uns nur gestritten,ständig bestimmte sie unser wochenende.waren mal unsere kinder krank,wurde sofort ihre anwältin informiert,welche dann ein schreiben aufsetzte,wo drin stand,das mein mann sich hätte für ein paar stunden auf der straße aufhalten können.wir hatten minusgrade!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian, hallo Korinna,

ich wünsche auch niemanden das es soweit kommen sollte. Aber bei mir ging es nicht anders, das ganze dauert bei mir mittlerweile knapp 6 Jahre.

Ich kann auch nachvollziehen was Korinna geschrieben hat. Bei mir hat die KM die zuständige JA-Mitarbeiterin vollständig auf ihre Seite gezogen, so das ich mir dort schon anhören mußte das ich mir die ganzen Umgangsstreitigkeiten hätte sparen könne: "die KM hat das Sorgerecht und kann damit bestimmen ...". Ich habe jetzt Beschwerde bei der zuständigen Vorgesetzten eingereicht, mal sehen was das bringt. Aber ich werde auch mal eine Anfrage ans Forum stellen ob dies der richtige Weg ist.

Im allgemeinen wird in den Beschlüssen, anfangs heißen sie auch noch Vereinbarungen, festgehalten das die Eltern bemüht sein werden auf etweilige Anfragen und Änderungen eingehen zu wollen und kooperieren zu wollen. Was die berufliche Einbindung Deines LG betrifft, Mikkian. Ihr seid aber scheinbar zu zweit und da stellt sich mir die Frage ist es da so ein Beinbruch, auch wenn Dein LG mal ein Wochenende nicht kann, das Du die Kinder dann betreust (nur im äußersten Notfall)? Erst sollte eine Verschiebung mit der KM besprochen werden, willigt sie mehrfach nicht ein, hat man alle Argumente auf seiner Seite. Sollten die Sachen immer nur Einseitig ablaufen, kommt ihr ohnehin nicht an einem gerichtlichen Beschluss vorbei.

Mikkian ich weiß nicht wie das Verhältnis zwischen den Kindern und Euch ist, aber bei einer Umgangsregelung werden in diesen Alter durchaus die Wünsche berücksichtigt. Ab 14 Jahre können Kinder eigene Anträge stellen und die KM ist dagegen machtlos.

Es kann ein langer Weg werden, aber es zeigt auch den Kindern wie man zu ihnen steht.

Mit freundlichen Grüßen
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo WilPa,

selbstverständlich wäre es für mich und die Kinder kein Problem, wenn ich sie betreue. Allein die KM hat damit Thema und lässt sie gar nicht zu uns, wenn sie weiß, dass mein LG nicht da ist. Ihr davon einfach nichts zu sagen, würde ein endloses Nachspiel haben, das ich mir noch nciht mal ausmalen mag. Die Kinder sind nicht clever genug, bestimmte Dinge für sich zu behalten und wir halten sie dazu auch nicht an, weil wir dafür sind, dass man offen über alles spricht. Also... diese Möglichkeit fällt definitiv flach. Sie will noch nicht mal, dass sie mit mir im Auto fahren - außer, es erspart ihr eine Fahrt. Dann ist es in Ordnung. Das ihr Lg ganz selbstverständlich mit den Kindern unterwegs ist, ist auch etwas gaaanz anderes...


Aber natürlich reden wir mit den Kindern über die Umgangsproblematik. Sie sind alt genug, mit einbezogen zu werden und sie bekommen ja auch alles mit, weil ihre Mutter keine Rücksicht nimmt und auch auf meinen Lg losgeht, wenn die Kinder dabei sind. Die Kinder verstehen und finden es eigentlich auch gut, dass es einen Plan gibt, damit alle wissen, woran sie sind, man Urlaub buchen kann. Natürlich möchten sie (wie wir ja auch!) nach Bedarf auch mal Wochenenden tauschen können.

Die Kinder werden keine eigenen Anträge gegen ihre Mutter stellen. Sie sind doch noch viel zu sehr von ihr abhängig. Und mit der Situation oft genug auch völlig überfordert. Sie sehen nur ihre Wünsche und Interessen und versuchen die durchzusetzen. Und zwar dort, wo sie vermeintlich die größeren Chancen haben.

Im Übrigen haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Wie viel es in der Praxis wert ist, zeigt sich u.a. bei Umgangsstreitigkeiten...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

mikkian hi,
also, die Ex entscheidet, ob du im Auto sitzt oder nicht? Und ab und an passt ihr das sogar in den Kram?

Super.
Also, erniedrigt sie nicht nur deinen LG und die Kinder, sondern dich auch noch.

Ok, da habe ich andere Ansprüche.
Müssen denn die Kids noch in dem Alter von der Haustür abgeholt werden?
Oder habe ich verpasst, dass die Kinder verdammt weit weg wohnen?
Jetzt habe ich aber richtig schlechte Laune.
Werde die Stellungnahme noch mal durchlesen und schauen, ob ich mich irgendwo zum Depp gemacht habe;)

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Tja, Anny, das siehst du falsch ;) , die KM hat Angst um ihre Kinder. Dafür muss man Verständnis haben. Die ist schließlich die Mutter. Wann man Angst haben muss, definiert natürlich sie. Wenn ihr Vater mit drei Bier intus die Kids noch chaufiert, ist das natürlich auch in Ordnung.

Ja, wir lassen uns viel von ihr gefallen. Weil letztlich immer die Kids die Leidtragenden sind, die aber für die Trennung und das Verhalten ihrer Mutter nichts können.

Ja, sie könnten auch mit dem Bus kommen. Aber es sind Mädchen. Da reicht kein Rucksack für's Wochenende. Da muss man mit Koffer kommen, weil es zuviel verlangt ist, Freitags schon zu entscheiden, welche Klamotte am Wochenende und vor allem am Montag in die Schule passt... Trotzdem ein Denkanstoß, den ich mal thematisieren werde.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo mikkian,
es bleibt schwierig.
Wir hatten in den letzten Wochen mehrfach geschaut, was kommt beim Kind an, wenn wir uns so oder so verhalten?

Da hatten alle sehr unterschiedliche Vorstellungen.
Wenn man es erst mal ausspricht. Wow.

Man erfährt ja vom Kind auch nicht wirklich etwas, also bleibt es weiterhin eine Vermutung, ob es den Kindern wirklich schlecht geht oder eben nicht.

Die Ex meines Mann hat uns Jahre gegängelt und wir brauchten verdammt lange und das zu erkenne, ihre Strategie war gar nicht so umfangreich, vielmehr arbeitete sie mit unseren Schwächen.

Bie uns liegt der Fall aber anders, das Kind ist kaputt.
Jetzt müssen wir nur noch einen Schuldigen aus machen.

Ich drücke euch mal die Daumen, dass ihr das aushaltet und zwischendurch euren inneren Frieden wieder findet.
Bis dahin;)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Anni: Danke für die guten Wünsche. Wie alt ist das bei euch betroffene Kind?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hi mikkian,
fast 17 Jahre.
Für ihn interessiert sich irgendwann nur noch ein Richter:(

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian,

heute nach drei Tage mit meinem Sohn komme ich mal wieder hier reinzuschauen.

Also nach alledem was ich jetzt "hier" gelesen habe epfehle ich Euch doch eine gerichtliche Umgangsregelung anzustreben.

Dein LG und die Mutter der Kinder haben das gemeinsame Sorgerecht, somit kann die Mutter garnicht allein über alles entscheiden!
Insbesondere von wem die Kinder geholt und gebracht werden.
Meine EX hat das alleinige Sorgerecht, und dagegen anzurennen ist "fast" Sinnlos, aber ich gebe nicht auf!

Überlegt Euch eine geeignette Umgangsregelung, mit der Ihr auch klar kommt und die Ihr auch realisieren könnt und beantragt diese, Tips dazu können wir ggf. gern nochmal austauschen.

Mit freundlichen Grüßen von einem gleichgesinnten

WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Bis heute wird hier nicht auf das Cochem Zell
Projekt hingewiesen, obwohl es erst kürzlich einen Fernsehbericht gab!Familienrichter Jugendamt und Sozialbehörden arbeiten zusammen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Hunter: Wir wissen, dass bei einem gerichtlichen Antrag auch das JA wieder eingeschaltet und ein Kompromiss außerhalb einer gerichtlichen Festlegung versucht wird. So hat es uns jedenfalls der Sachbearbeiter erklärt.

@ WilPa: In der Theorie kann die KM in der Tat nicht allein über alles entscheiden. Aber in der Praxis tut sie es bzw. versucht es. Was würde es helfen, auf das gemeinsame Sorgerecht zu pochen, wenn sie die Kinder einfach nicht weg lässt? Mein LG hat sich auch schon zwei Stunden nach einer ZahnOp mit ins Auto gesetzt, weil wir befürchten mussten, dass die Kinder sonst nicht mit dürfen. Im Zuge dieser Faschingsferienaktion hat sie zu meinem LG gesagt, was das gemeinsame Sorgerecht überhaupt soll, wenn sie dann nicht bestimmen kann, wann er die Kinder zu nehmen hat...

Danke für dein Angebot zum weiteren Austausch. Im Moment ist mein LG, auch aufgrund der Diskussion hier, soweit dass er eher keine gerichtliche Regelung anstrebt. Notfalls will er es mal aushalten, wenn die Kids nicht kommen, nur weil wir nicht so springen, wie die KM es will. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Kinder dann von sich aus wieder bei uns sein wollen.

Und wir haben uns noch mal intensiv gefragt, was eine gerichtliche Umgangsregelung in der Praxis wirklich bringt. Wir wären festgelegt, die Kinder auch und die KM wird vermutlich auch trotz Gerichtsbeschluss den Umgang boykottieren oder erschweren, wenn sie mal wieder Dampf ablassen muss. Wenn sie die Kindern dann nicht weglässt, soll man sie mit der Polizei holen, weil es einen Beschluss gibt? Wird wirklich ein Zwangsgeld erlassen, wird sie den Kindern bestimmte Dinge nicht mehr ermöglichen Und Schuld hat natürlich der Papa, weil sie wegen ihm eine Strafe zahlen musste. Sie wird es immer so drehen, dass mein LG die A...karte hat. Sie ist nicht fair, nicht in der Lage ihr Verhalten zu reflektieren, zu erkennen, was sie den Kindern antut. Die Chancen, dass sich ihr Verhalten durch eine gerichtliche Umgangsregelung ändert, stehen 95:5.

Ist es den Stress wert, nur um ihr eine reinzuwürgen? Begibt man sich damit nicht auf das gleiche Niveau, wie sie? Andererseits kann man sich ja auch nicht immer alles bieten lassen, nur im Namen der Kinder. Muss man nicht auch mal mit allen Mitteln wenigstens versuchen, solchen Menschen etwas entgegen zu setzen?

Und mit welchem Verhalten gibt man den Kindern das bessere Vorbild?

Je mehr ich drüber nachdenke, um so mehr gerate ich wieder ins Grübeln, was nun der richtige Weg ist...

Euch erst einmal allen einen herzlichen Dank für eure Beiträge.

Lieben Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian,

Du hast natürlich recht, der Gang zum Gericht sollte der letzte Gang sein, wenn wirklich nichts mehr geht.

Ihr könnte zusammen mit dem Jugendamt erst mal alle Fakten betrachten: "Wie läuft es bisher, warum und von welche Seite ausgehend werden die Termine nicht eingehalten, wie reagiert jede Seite auf Anfragen zur ggf. notwendigen Verschiebung usw.".
Dann versucht man zusammen mit dem Jugendamt eine "außergerichtliche Vereinbarung" zu treffen. Das kann man auch schon mal vorab ohne das Jugendamt oder Behörden versuchen. Macht für Euch eine Zusammenstellung der Umgangsrelevanten Daten oder Zeiten, auf einen regelmäßigen Umgang, Feiertage im Wechsel usw. und schreibt die Mutter an.

Achtet darauf das ihr euch zunindestens bei den längeren Urlauben nicht taggenau festlegt, wenn man im Sommer z.B. wegfliegen will und ist an einen taggenauen Reisezeitraum gebunden können ggf. schnell "verschiedenen" Reiseziele ausgehen.

Auch hier ist schnell erkennbar welche Seite sich an die Vereinbarung halten will bzw. welche Seite zu einer Regelmäßigkeit bereit ist.

Viel Glück,
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi WilPa,

jetzt drehen wir uns aber ein bisschen im Kreis. Soweit waren wir schon. Die direkte Einigung mit der KM hat mein LG ja erfolglos versucht, daraufhin das JA eingeschaltet, die KM wurde angeschrieben, hat aber nicht reagiert. Daraufhin hat auch das JA gemeint, der nächste Schritt wäre, das Gericht einzuschalten. Deswegen hatte ich hier nach den Erfahrungen gefragt.

Dir auch viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian,

es ist richtig, Ihr dreht euch im Kreis!

Ihr habt keine Erfolg bis hin zum JA, denkt über eien gerichtliche Entscheidung nach und erkundigt Euch hier. Dann wieder heißt es eine gerichtliche Entscheidung könnte zu starr ausfallen.
Ich hatte aber auch geschrieben, das es trotzdem erstmal heiß, das die Eltern versuchen sich über etweilge Verschiebungen zu einigen!

Dann schriebst Du das Ihr doch lieber durchhalten wollt und ohne gerichtliche Entscheidung weiter machen wollt.

Kurzum will scheinbar, bei Euch, keine Seite eine Regelung eingehen!

Mein Vorschlag im letzten Kommentar sollte lediglich nochmal herausstellen das, wenn man eine Regelung will, dann kann eine solche "Vereinbarung" auch außergerichtlich beschlossen werden kann. Zum Beispiel mit Hilfe des Jugendamtes oder auch Familienberatungen können hier hilfreich sein. Sorry wenn das nicht so klar rüber kam.
Ich hatte es nicht herausgelesen, daß Ihr der Mutter schon konkret Vorschläge "zu einer Umgansregelung" gemacht hattet und darauf läuft es hinaus!

Beide Eltern sind sich einig und wollen sich an diese "Umgangsvereinbarung bzw. -regelung" halten. Hier kann man ggf. auch aufnehmen das es nicht notwendig ist das Dein LG die Kinder immer abholen muß usw.

Aber wenn Ihr aus diesem "Kreis" raus wollt, dann müßt Ihr euch entscheiden!
Lehnt eine Seite diese "Vereinbarung" ab und es gibt weiterhin Streitigkeiten, weil eine Seite querschießt, bleibt nur der Weg zum Gericht.

Mehr kann ich Euch nicht raten.

MfG
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo WilPa,

jetzt sind wir den Unzulänglichkeiten der schriftlichen Kommunikation aufgesessen. Ich meinte nicht, dass mein LG und ich uns im Kreis drehen, sondern die Diskussion :)

Wir wissen, was wir möchten. Nämlich wie in den letzten Jahren einen grundsätzlichen Umgangsplan in dem festgelegt ist, wann die Kinder an den Wochenenden und in den Ferien bei welchem Elternteil sind. Und die Möglichkeit, die Termine bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen auch mal zu tauschen. Dazu hatte ich am 01.02.08 einiges geschrieben, was im weiteren Verlauf wohl untergegangen ist. Macht ja auch nix.

Im Moment beschäftigen uns noch die Fragen vom 12.02.08:

Und wir haben uns noch mal intensiv gefragt, was eine gerichtliche Umgangsregelung in der Praxis wirklich bringt. Wir wären festgelegt, die Kinder auch und die KM wird vermutlich auch trotz Gerichtsbeschluss den Umgang boykottieren oder erschweren, wenn sie mal wieder Dampf ablassen muss. Wenn sie die Kindern dann nicht weglässt, soll man sie mit der Polizei holen, weil es einen Beschluss gibt? Wird wirklich ein Zwangsgeld erlassen, wird sie den Kindern bestimmte Dinge nicht mehr ermöglichen Und Schuld hat natürlich der Papa, weil sie wegen ihm eine Strafe zahlen musste. Sie wird es immer so drehen, dass mein LG die A...karte hat. Sie ist nicht fair, nicht in der Lage ihr Verhalten zu reflektieren, zu erkennen, was sie den Kindern antut. Die Chancen, dass sich ihr Verhalten durch eine gerichtliche Umgangsregelung ändert, stehen 95:5.

Ist es den Stress wert, nur um ihr eine reinzuwürgen? Begibt man sich damit nicht auf das gleiche Niveau, wie sie? Andererseits kann man sich ja auch nicht immer alles bieten lassen, nur im Namen der Kinder. Muss man nicht auch mal mit allen Mitteln wenigstens versuchen, solchen Menschen etwas entgegen zu setzen?

Und mit welchem Verhalten gibt man den Kindern das bessere Vorbild?

Solltest du oder jemand anders dazu noch eine Meinung haben, wir sind für jede Anregung dankbar.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mikkian,

eine "gerichtliche Umgangsregelung" sollte oder wird nur festgesetzt wenn eine Seite "nicht kooperieren will".

Ich hatte es wirklich nicht herausgelesen das Ihr schon Vorschläge zum Umgang, auch mit Unterstützung des JA gemacht hattet.

Ihr habt scheinbar wirklich ein paar "Komplexe" bezüglich der "festen Regelung". In meinem Fall, auch dienstlich öfters auf Reisen, hatte ich anfangs beantragt (alle 14 Tage) Freitag 17:00 Uhr, die KM wollte 15:00 Uhr, was mir teilweise zuzeitig war. Kompromiß war alle 4 Wochen Samstag 9:00 Uhr und Freitags 15:00 Uhr (14- tägich im Wechsel) und dann jeweils bis Sonntag. Man lebt zwar nur mit dem Kalender (kurzes oder langes WE), aber was solls!
Man kann damit Leben, zum Wohle des Kindes!

Deswegen hatte ich gemeint, stellt erst mal zusammen was ihr wirklich erreichen wollt bzw. bewerkstelligen könnt!
Dann den Vorschlag der KM unterbreiten.
Habt Ihr ja scheinbar schon gemacht!

Dann Hilft nur noch ein gerichtlicher Antrag, hat Euch das JA auch nahegelegt!
Auch hier findet in der Regel auch eine "Verhandlung" statt, in der sich die Eltern einig werden sollten.
Bei mir hatte sich der Richter garnicht interessiert, warum sich die Eltern streiten, nur wie wollen sich die Eltern einigen, mit den jeweiligen Anträgen. Er hatte zwischenzeitlich sogar den Gerichtssaal verlassen und sich außerhalb mit meinem Sohn unterhalten. Kam dann wieder und wollte lediglich wissen wie die Eltern sich geeinigt haben und das wurde dann beschlossen! Wie geschrieben, immer noch unter der Hinsicht das man sich bei ggf. notwendigen Verschiebungen kooperativ zeigt.
Die KM zeigte sich dort wenig kooperativ bzw. setzte sich einfach über die "gerichtliche Entscheidung" weg, keine Einigung über die Verschiebung eines Umgangswochnendes, was dem Gericht mitgeteilt wurde > somit ist ein "Zwangsgeld", welches der KM für jede Zuwiderhandlung auferlegt werden kann losgelegt. Dies schhütz Euch zwar noh nicht gegen Zuwiderhandlungen der Mutter, aber Ihr(!) könnt damit für jede "Zuwiderhandlung" der KM einen Antrag auf Zwangsgeld stellen!
Es ist als eine Art Entschädigung gedacht, zwingt aber gleichzeitig die Mutter, die die Zeche schließlich zahlen müßte, sich auch an die Vereinbarung zuhalten.

Ich, musste den gerichtlichen Weg gehen, auch bei "voraussichtlicher" Umgangsvereitelung hatte ich an dieser Stelle vom JA keine Hilfe erhalten.

Grüße,
WilPa

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