Gerichtlicher Vaterschaftstest

10. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Gerichtlicher Vaterschaftstest

Hallo Ihr lieben, habe hier einen besonderen Fall und würde hierzu gerne eure Meinung hören.

Hintergrund:

Ende 2018 hatte ich was mit einer Dame am Silvesterabend. Ich habe von Bekannten mitbekommen, dass sie wohl unbewusst schwanger war und das Kind irgendwann mal im November 2019 zur Welt kam (wahrscheinlich eine verdrängte Schwangerschaft). Am 6. November weiß ich definitiv, dass sie noch gearbeitet hat, demnach muss das Kind irgendwann mal nach dem 6.11 zur Welt gekommen sein (vorher nicht da 8. Wochen Pflicht zur Mutterschutz nach der Geburt). Wäre sie von mir Schwanger gewesen, dann wäre der Entbindungstermin (berechnet von einer Hebamme) der 28.09.2019. Das Kind kam dann mindestens 40 Tage nach dem Entbindungstermin (sofern von mir Schwanger).

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Es heißt ja, dass im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage der Richter, wenn der Verdacht hinreichend sicher gegeben ist, einen Beweisbeschluss erlassen kann und mich somit zu einem Vaterschaftstest „zwingen" kann.

Was heißt in dem Fall „wenn der Verdacht hinreichend sicher gegeben ist" und würde mein Fall auch darunter fallen? Immerhin kam das Kind etwas länger als einen Monat zur Welt, da liegt doch eher der Verdacht darin, dass sie nach mir mit anderen verkehrt haben könnte. Mir ist klar, dass es wohl jeder Richter anders interpretieren kann, mich würde dennoch mal eure Meinung dazu interessieren.

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Der Empfängniszeitraum ist aus gutem Grund doch sehr weit gefasst. Babies haben nun mal die Angewohnheit, sich nicht an Berechnungen von Hebammen oder was weiss ich zu halten.

Was spricht denn gegen einen Vaterschaftstest?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie sicher ist denn, dass sie tatsächlich im November entbunden hat und nicht schon Anfang bis Mitte September, also das Kind etwas früher kam und wie sicher ist es, dass sie seit 6.11 arbeitet.? Rede doch einfach mal mit ihr?

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#3
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist ziemlich sicher da sie noch im September/ Oktober gearbeitet hat. Auch ist der 6.11 ziemlich sicher. Ich habe mit ihr dazu gesprochen und wahrscheinlich befindet sie sich in der Phase, wo sie die potentielle Väter runterschreibt. Das ganze stresst mich einwenig, da ich bereits wieder in einer Beziehung bin und z.B. nach 3 Jahren keine Überraschung haben möchte.

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#4
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):
Das ist ziemlich sicher da sie noch im September/ Oktober gearbeitet hat. Auch ist der 6.11 ziemlich sicher. Ich habe mit ihr dazu gesprochen und wahrscheinlich befindet sie sich in der Phase, wo sie die potentielle Väter runterschreibt. Das ganze stresst mich einwenig, da ich bereits wieder in einer Beziehung bin und z.B. nach 3 Jahren keine Überraschung haben möchte.


Hast du sie denn gefragt, wann das Kind zur Welt kam? Als was arbeitet sie denn?Theoretisch hätte sie ja bis zur Geburt arbeiten können.Solange du nicht den Entbindungstermin kennst, ist alles weitere reines Rätselraten.

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#5
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Den genauen Tag hat sie mir nicht gesagt, es muss zwischen den 6.11 und 15.11 gewesen sein. Sie darf 6 Wochen vor dem Entbindungstermin arbeiten (muss aber nicht). Nach dem Entbindungstermin muss sie in den Mutterschutz, ob sie will oder nicht und das gilt berufsübergreifend.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):
Den genauen Tag hat sie mir nicht gesagt, es muss zwischen den 6.11 und 15.11 gewesen sein. Sie darf 6 Wochen vor dem Entbindungstermin arbeiten (muss aber nicht). Nach dem Entbindungstermin muss sie in den Mutterschutz, ob sie will oder nicht und das gilt berufsübergreifend.


Dann scheidest du doch als Vater aus, wenn die Geburt zwischen dem 6.11 und 15.11 war

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#7
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Darf ich daraus schlussfolgern, dass ich dann erst gar nicht in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren kommen werde, da die Zeitspanne einfach als unrealistisch angenommen wird?

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#8
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich habe im BGB nochmal folgendes gefunden (siehe weiter unten). Bei der Feststellung wird insbesondere auf die Empfängniszeit abgestellt. Ich liege schon mal mindestens 9 Tage drüber (309 Tage). Somit würde im Rahmen einer Feststellungsverfahren vom Gericht als potentieller Vater nicht vermutet? Sie könnte natürlich beim Gericht angeben, dass wir viel später verkehrt hätten..


§ 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.

(2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

(3) 1Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. 2Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Dein Rumgeeiere ist grandios. Und hiermit gings schon los:

Zitat (von nextwifey):
Ich befürchte, dass man mir ein Kind verheimlicht haben könnte (Gründe irrelevant).
https://www.123recht.de/forum/datenschutzrecht/Datenschutzrecht-__f572251.html

Fragst du jetzt für eine andere Vaterschaftssache? Oder gar für einen anderen in Frage kommenden Vater?
Zitat (von nextwifey):
Den genauen Tag hat sie mir nicht gesagt, es muss zwischen den 6.11 und 15.11 gewesen sein.
Hat sie dir das SO gesagt?
Zitat (von nextwifey):
wahrscheinlich eine verdrängte Schwangerschaft)
Was soll das sein? Die Frau hat schon mehrere Kinder, was könnte sie verdrängt haben?
Wenn sie schon mehrere Kinder hat, geht sie evtl. gar nicht arbeiten, was soll das dann mit gesetzl. Mutterschutz?
Zitat (von nextwifey):
da sie noch im September/ Oktober gearbeitet hat.
Oder schon wieder?
Zitat (von nextwifey):
Am 6. November weiß ich definitiv, dass sie noch gearbeitet hat,
Noch? Oder schon wieder? War sie am 6. 11. noch schwanger? Hat man die *verdrängte * gesehen?
Zitat (von nextwifey):
Nach dem Entbindungstermin muss sie in den Mutterschutz, ob sie will oder nicht und das gilt berufsübergreifend.
Hat sie dir das gesagt? Oder wo steht das?
Zitat (von nextwifey):
Darf ich daraus schlussfolgern, dass ich dann erst gar nicht in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren kommen werde,
Nö. Das solltest du nicht schlussfolgern.
Zitat (von nextwifey):
Das ganze stresst mich einwenig, da ich bereits wieder in einer Beziehung bin und z.B. nach 3 Jahren keine Überraschung haben möchte.
Seit 3 Jahren bist du in einer Beziehung? So oder so wirst du überrascht sein, wenn du Post bekommst.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):

Ende 2018 hatte ich was mit einer Dame am Silvesterabend. Ich habe von Bekannten mitbekommen, dass sie wohl unbewusst schwanger war und das Kind irgendwann mal im November 2019 zur Welt kam (wahrscheinlich eine verdrängte Schwangerschaft).

Dann kann es nicht vom TE sein...

Ab der letzten Menstruation gerechnet dauert eine Schwangerschaft maximal ~280 Tage, also 40 Wochen.
Das heißt: ein in der Silvesternacht gezeugtes Kind kommt spätestens bis zum 10.Oktober zur Welt, der 7.Oktober wäre der 280.Tag des Jahres. (Durchschnitt sind 38 Wochen.)
Zitat:

Am 6. November weiß ich definitiv, dass sie noch gearbeitet hat, demnach muss das Kind irgendwann mal nach dem 6.11 zur Welt gekommen sein

Dann kann es definitiv nicht in der Silvesternacht gezeugt worden sein.
Zitat:

Es heißt ja, dass im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage der Richter, wenn der Verdacht hinreichend sicher gegeben ist, einen Beweisbeschluss erlassen kann und mich somit zu einem Vaterschaftstest „zwingen" kann.

Wenn die Kindsmutter angibt, der vermeintliche Vater habe nur in der Silvesternacht Sex mit ihr gehabt, gibt's nicht mal einen Vaterschaftstest, weil dann schon rein rechnerisch fest steht, daß der Betreffende nicht der Vater sein kann.

Aber selbst wenn da nicht nur die Kindsmutter, sondern auch ein Richter nicht rechnen kann...

Ist doch egal. Der Vaterschaftstest wird negativ sein, und bezahlen muß der angebliche Vater ihn dann auch nicht.

-- Editiert von eh1960 am 10.05.2020 15:10

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Empfängniszeitraum ist aus gutem Grund doch sehr weit gefasst. Babies haben nun mal die Angewohnheit, sich nicht an Berechnungen von Hebammen oder was weiss ich zu halten.

Das ist richtig, aber es gibt biologisch-anatomische Grenzen. Eine 44 Wochen dauernde Schwangerschaft ist in der gesamten Medizingeschichte noch nie dokumentiert worden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Gibt sie dich als Vater an, musst du das Gegenteil beweisen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn die Kindsmutter angibt,
Zitat (von nextwifey):
wahrscheinlich befindet sie sich in der Phase, wo sie die potentielle Väter runterschreibt.
Man weiß noch nicht einmal, was die Mutter überhaupt tut.
Dem TE geht es wohl vor allem um den Überraschungseffekt, falls Post vom Familiengericht kommt und seine neue Beziehung den Briefkasten leert. Ob Vater oder nicht--- da werden Fragen kommen.

@eh1960
Zitat (von nextwifey):
Immerhin kam das Kind etwas länger als einen Monat zur Welt,
Hast du dazu was in der Medizingeschichte gefunden?
;)

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#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine 44 Wochen dauernde Schwangerschaft ist in der gesamten Medizingeschichte noch nie dokumentiert worden.
Bei Elefanten schon ...

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#15
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Gibt sie dich als Vater an, musst du das Gegenteil beweisen.

edy


Und die Frage ist jetzt, beweise ich das Gegenteil mit einem Vaterschaftstest (Gen-Test) oder reicht es wenn ich begründe, dass unser Verkehr außerhalb des Empfängniszeitraumes liegt?

Ist eine Frau quasi in der Lage mit ihrem Finger auf eine beliebige Person zu zeigen? Es muss doch Grenzen geben und die Grenze entnehme ich aus § 1600d (2) S.1 BGB iVm. § 1600d (3) S.1 BGB

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#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):
Und die Frage ist jetzt, beweise ich das Gegenteil mit einem Vaterschaftstest (Gen-Test) oder reicht es wenn ich begründe, dass unser Verkehr außerhalb des Empfängniszeitraumes liegt?


Das sagt dir dann der Richter.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Die Frau zeigt doch gegebenenfalls gar nicht auf eine beliebige Person, sondern eine, mit der die Geschlechtsverkehr hatte. Was soll das Gezuchte? Vor ein paar Tagen wollte der Fragesteller unbedingt wissen, was Sache ist, und jetzt hat er die Chance, und jetzt will er es unbedingt nicht wissen?

wirdwerden

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#18
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielleicht hat sie am 06.11. wieder gearbeitet. Ohne genaues Geburtsdatum ist das alles nur Spekulation. Wenn das Kind Mitte September oder eventuell etwas früher kam, könnte es sowohl zur vermeintlichen Zeugung und zum "sicheren" Arbeiten am 06.11. passen.

Vielleicht ist die Dame aber auch selbstständig und die Mutterschutzfrist ist daher irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):
Und die Frage ist jetzt,
Gibt sie dich überhaupt an als möglicher Kindsvater? Das ist die Frage und die kann hier keiner beantworten.
Zitat (von nextwifey):
Ist eine Frau quasi in der Lage mit ihrem Finger auf eine beliebige Person zu zeigen?
Ja, in der Lage schon. Aber Nö. Ich wäre der falsche als beliebige Person... Bist du so schwer von Begriff ? Anfechtung kommt hinten dran...
Lies dir durch, wie das der Reihe nach geht.
https://www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/vaterschaftsklage
Wenn du der biologische Vater bist, wird das festgestellt werden, egal, ob die Frau früh, spät oder genau wie errechnet entbunden hat.
Zitat (von wirdwerden):
und jetzt will er es unbedingt nicht wissen?
Hm, ich schätze, seine neue Dame soll auf keinen Fall was davon erfahren, möglichst von gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Wenn die Frau nicht in der gesetzlichen Empfängniszeit mit ihm Geschlechtsverkehr hatte, kann sie ihn gar nicht angeben.

Ein solcher gerichtlicher Antrag würde zurückgewiesen werden.

Daher ist das Geburtsdatum von allergrößter Bedeutung. Beim Geburtsdatum 01.11. würde die Empfängniszeit am 05.01.2019 erst beginnen. Das Kind muss also mindestens im Oktober geboren sein, um als leibliches Kind in Frage zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

smogman, natürlich kann sie ihn angeben, wieso kann sie seinen Namen nicht nennen? Und wenn sie dann noch sagt, er käme als Vater in Betracht, dann kommt es eben zum Test. Was spricht dagegen, diesen Test außergerichtlich durchzuziehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Weil sie, egal wo sie gefragt wird (ob beim Jugendamt oder Gericht) nur nach Personen gefragt wird, mit denen sie im gesetzlichen Empfängniszeitraum Geschlechtsverkehr hatte. Und wenn der am 05.01. beginnt, dann ist die Silvesternacht irrelevant.

Es könnte sich also allenfalls um eine wissentliche Falschaussage handeln. Warum sollte sie das tun? Dafür gibt es keinerlei sinnvollen Grund. Das würde im Feststellungsverfahren die Kosten erhöhen und zudem das Risiko der Mutter die Kosten selbst tragen zu müssen. Das dürfte also sehr unwahrscheinlich sein.

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das alles ändert aber nichts daran, dass sie seinen Namen angeben kann. Wie sollte das verhindert werden? Pflaster auf dem Mund?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

In der Regel werden die außergerichtlichen Befragungen von erfahrenen Personen durchgeführt. Diese werden die Mutter umfassend inkl. über das Kostenrisiko aufklären. Insbesondere dann wenn der Vater im außergerichtlichen Prozess (§ 52a SGB VIII) bereits äußert, dass er mit der Mutter im Empfängniszeitraum keinen GV hatte, wird sie sich nochmals einlassen müssen. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Mutter eine solche Lüge bis zum Ende durchgezogen hätte. Aber ja, natürlich könnte sie es einfach tun. Sie könnte auch mich als Vater angeben oder den Papst. Es hätte schlicht nicht den Hauch eines Nutzens und ausschließlich Nachteile für die Mutter.

Warum einen solch abstrakten Fall besprechen, der hier gar nicht vorliegt und so gut wie nie vorkommt? Finde ich einfach unnötig und geht mir auch gerade etwas zu tief in die ZPO rein.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das alles ändert aber nichts daran, dass sie seinen Namen angeben kann.
OB sie den Namen des TE angibt, weiß keiner und das scheint nicht das TE-Problem zu sein. Ja, ich meine auch, sie kann angeben, am 31.12.2018 mit Herrn TE Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ob sie gefragt wird oder nicht. Die Frau ist ja zuerst dran.
-----------------------------------------------------
Zitat (von smogman):
Warum einen solch abstrakten Fall besprechen,
Was ist abstrakt? Der TE behauptet, mit dieser Frau zu Silvester 18/19 etwas gehabt zu haben...und diese Frau hätte definitiv am 6.11. gearbeitet? DAS ist doch abstrakt und heißt gar nichts.
Warum nimmst du den 5.1. als ersten möglichen Empfängnistag aus den Angaben des TE ?
Was ist eine *verdrängte* Schwangerschaft? Keiner hat den Bauch gesehen oder was soll das sein?
------------------------------------------------------
Die Frau könnte ihr Kind schon im Juli, August oder September bekommen haben--- und am 6.11. --- schon wieder--- gearbeitet haben. Alles sehr gut möglich. Damit kommt der TE wieder in den Kreis.

Der TE bastelt sich hier aus Hörensagen irgendwelcher Dritter seine gewünschte Nichtvaterschaft zusammen. Was für ein Quatsch. :sad:
Wir haben in der Gleichung mit mehreren Unbekannten 1 Silvesternacht und mind. 2 Personen. Immerhin.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was ist abstrakt?
Darüber zu sprechen, ob die Frau einen Mann als Vater benennen kann, mit dem sie im gesetzlichen Empfängniszeitraum keinen GV hatte.

Zitat (von Anami):
Warum nimmst du den 5.1. als ersten möglichen Empfängnistag aus den Angaben des TE ?
Weil er von einem Geburtstermin November ausgeht und beim Geburtstermin 01.11.2019 der Empfängniszeitraum am 05.01.2019 beginnt. Von einem Empfängnistag habe ich nicht gesprochen. Dieser würde bei einem Geburtstermin am 01.11.2019 am 25.01.2019 liegen. Er spielt aber nur bedingt eine Rolle.

Zitat (von Anami):
Die Frau könnte ihr Kind schon im Juli, August oder September bekommen haben--- und am 6.11. --- schon wieder--- gearbeitet haben. Alles sehr gut möglich.
Sicher ist das möglich. Das ist aber der Thread des Erstellers und ich arbeite nur mit seinen Informationen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
ein Kumpel hatte die Situation auch! Nach einem kurzen Vergnügen sollte er ein Leben lang zahlen - grundsätzlich, sagt er, kein Problem, wenn es wirklich sein Kind, denn er ist der Meinung, dass Verhütung auch Männersache ist. Doch wollte er sich sicher sein, dass es sein Kind ist. Darauf hin wurde ein Vaterschaftstest angewiesen und ein anderer darf sich jetzt der Vaterschaft erfreuen!
In diesem Fall würde ich die Vaterschaft anzweifeln und den Nachweis fordern. Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das ist aber der Thread des Erstellers und ich arbeite nur mit seinen Informationen.
Schon recht.
Auch dann, wenn die Überlegungen und Infos des TE auf nichts weiter beruhen als:
Zitat (von nextwifey):
Am 6. November weiß ich definitiv, dass sie noch gearbeitet hat,
Nun ja.
----------------------------------------------
@Momentum
Zitat (von Momentum):
Darauf hin wurde ein Vaterschaftstest angewiesen
Von wem denn? Vom Gericht? Soweit ist der TE doch noch nicht einmal. Der hofft jetzt darauf, dass die Silvester-Frau ihn nicht angibt. Er selbst hat offenbar überhaupt keinen Kontakt zu ihr, will quasi hintenrum was rauskriegen.
Er weiß noch nicht einmal das Geburtsdatum des Kindes.
Sonst wäre es doch das einfachste der Welt, er kann es nicht sein, gerne V-Test, Ergebnis---bitte sehr. Alles auch ohne Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
nextwifey
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Frau hat mich übrigens zum Geschlechtsverkehr genötigt (kein Schwerz). Ich wollte es nicht und wenn dann auch nur mit Verhütung. Grob ausgedrückt: Sie ist einfach auf mich drauf und ich habe sie nach einigen Sekunden weggeschupst.
Würde es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, hätte diese Info eine Auswirkung?

-- Editiert von nextwifey am 19.05.2020 09:38

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von nextwifey):
Würde es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen, hätte diese Info eine Auswirkung?
Das kommt drauf an, von welcher Verhandlung du sprichst. Im Familiengericht hat es keine Auswirkungen. Für die Anzeige einer Straftat müsstest du dich an die Polizei wenden.

1x Hilfreiche Antwort

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