Gerichtskosten

13. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)
Gerichtskosten

Hallo

meine Frau hat sich vor 2 Jahren von Ihrem damaligen Mann scheiden lassen. Jetzt haben wir eine Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass wir SEINE Gerichtskosten übernehmen müssen, da er nicht in der Lage ist diese zu tragen. Meine Frau haftet als Antragsstellerin mit für den Betrag und wenn er bei Ihm nicht geholt werden kann muss meine Frau bezahlen. Mir ist bekannt, dass Ihr Ex mittlerweile eine EV abgegeben hat und dass er lange Zeit arbeitslos war. Allerdings hat er jetzt wieder Arbeit und könnte demnach auch den offenen Betrag bezahlen, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)

t

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

bevor das Gericht die Kosten vom Antragsteller als Zweitschuldner einzieht, wird es in der regel versucht haben die Kosten vom erstschuldner beizutreiben.
Da man sich nun an Ihre Frau wendet, wird das wohl erfolglos gewesen sein.
Ihr Frau ist also zunächst mal zur Zahlung verpflichtet.
Nach erfolgter Zahlung kann Sie die gezahlten Kosten allerdings per Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den eigentlichen Schuldner festsetzen lassen und kann versuchen sich das Geld im Wege der Zwangsvollstreckung von ihm zurückzuholen.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maggi1970
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 30x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch eine kurze Frage: Muss ich die Zwangsvollstreckung über einen RA beantragen oder kann ich sie selber einreichen?

Grüße
mag

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