Gerichtskostenbeihilfe für beide Parteien?

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Goodgirl1980
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtskostenbeihilfe für beide Parteien?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt zur Frage.

Ehepaar lässt sich scheiden, die Scheidung findet einvernehmlich mit einem Anwalt (beauftragt durch den Mann) statt, es wird ein Scheidungsfolgenvereinbarungsvertrag geschlossen, die Scheidung wird im September (nach Inkrafttreten des neuen Gesetz) eingereich. Der Anwalt will für seinen Mandanten Gerichtskostenbeihilfe beantragen und erklärt im Erstgespräch bezüglich der Scheidung, dass die Frau (die keinen Anwalt hat) auch davon profitiert wenn der Mann die Beihilfe bekommt weil im Fall

a: Mann bekommt aufgrund geringem Einkommen eine komplette Übernahme ohne Ratenzahlung

die Scheidung für die Frau auch kostenlos wäre oder im Fall

b: Übernahme mit Ratenzahlung

die Frau dem Mann nur die Hälfte der Raten erstatten muss

In dem Scheidungsfolgenvereinbarungsvertrag wird aber u.A geregelt, dass die Gerichts und Notarkosten geteilt werden und von jeder Parteil anteilig zu tragen sind.

m.e bezieht sich die Gerichtskostenbeihilfe dann nur auf die Hälfte des Mannes und die Frau muss ihre Hälfte ganz normal bezahlen, ist das so richtig? In diesem Fall wäre es nötig, dass die Frau (aufgrund von arbeitslosigkeit) ebenfalls Beihilfe beantragt, geht dies im Vorfeld beim Gericht oder erst wenn das Verfahren eingeleitet ist?

Kommen die Notarkosten sofort nach Erstellung des Vertrages gesondert oder fallen diese in die Gesamtkosten mit ein und können auch über die Beihilfe mit abbezahlt werden?

Viele Unklarheiten und ich danke schonmal, für Tips und Antworten..

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Goodgirl1980
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schonmal. Bin jetzt allerdings etwas verwirrt weil ich gehört habe, dass die Version die der Anwalt mir bzw uns beim Gespräch gesagt hatte (also wenn er Beihilfe bekommt, profitiere ich auch davon) und mein Anteil verringert sich dadurch auch wohl richtig wäre.

Ich kann mir das nicht vorstellen irgendwie.. Ich glaub ich werd mal nen Beratungsschein beantragen und mir von nem neutralen Anwalt da nochmal auf die Sprünge helfen lassen...

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#3
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Goodgirl1980
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit dem Anwalt ist mir schon klar, dass hat er uns auch gesagt (bzw hatte ich ja im Eingangspost geschrieben, dass ich keinen Anwalt habe, sondern nur er). Allerdings wird in der Scheidungsfolgevereinbarung festgesetzt, dass die Hälfte der anfallenden Kosten (Also Notar, Anwalt und Gericht) von mir zu tragen sind. Der Anwalt meinte, er beantragt für meinen Mann die Beihilfe und wenn der die bekommt, dann profitiere ich auch davon.

Mir ist nun einfach nicht ganz klar, ob sich die PKH auf die GESAMTEN Kosten bezieht (weil ja die Kosten bis auf den Notar auf ein Minimum runtergeschraubt werden bzw evtl. komplett entfallen) und ich dann ggf die Hälfte von dem Minimum bezahlen muss (oder eben nix bei komplettem Erlass) oder ob nur seine Hälfte auf das Minimum runtergeschaubt wird weil nur er die PKH bekommt und ich die Kosten ganz normal tragen muss, also in ursprünglicher Höhe ohne Berücksichtigung der PKH die er bekommt weil die sich eben nur auf seinen Anteil beziehen bzw nur für ihn und seinen Anteil gewährt werden.

Also zum Beispiel (mal ganz vereinfacht dargestellt) die Kosten betragen 1000 Euro wovon jeder von uns 500 Euro bezahlen muss. Er bekommt die PKH bewilligt. Zahlt er dann zb nur 250 Euro und ich die kompletten 500 oder werden die 1000 Euro als Gesamtkosten herabgesetzt und jeder zahlt nur 250 Euro?

Das ist mir eben nicht ganz klar

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