Hallo, angenommen, man hat die 2-Wochen-Frist zur Einreichung von Folgesachen für die Scheidung nicht eingehalten bzw. verpasst
Kann man sich durch Versäumen des 1. Termins eine neue Frist "verschaffen"? Also muss der neue Termin dann wieder mindestens 3 Wochen vorher angekündigt worden sein und hat man erneut die Woche Zeit, Folgesachen einzureichen?
Dass man evtl. ein Ordnungsgeld etc.pp. bezahlen muss, soll nicht Thema sein. Das ist mir bewusst.
Danke
Nachtrag: Mittlerweile habe ich gelesen, dass sich die 2-Wochen-Frist auf den letzten Termin, also den zum endgültigen Scheidungsbeschluss handelt. Korrekt?
-- Editiert von User am 13. Mai 2024 13:30
Gerichtstermin zur Scheidung versäumen / Frist Folgesachen verlängern
13. Mai 2024
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Frage vom 13. Mai 2024 | 12:02
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Gerichtstermin zur Scheidung versäumen / Frist Folgesachen verlängern
#1
Antwort vom 13. Mai 2024 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (40479 Beiträge, 6583x hilfreich)
Sich selbst vermutlich nicht.Zitat :Kann man sich durch Versäumen des 1. Termins eine neue Frist "verschaffen"?
Aber liegen dem Gericht die angeforderten Nachweise nicht fristgerecht vor, wird man dir schreiben und eine Nachfrist setzen.
Keine Ahnung.Zitat :Korrekt?
Aber geschieden wird vermutlich erst, wenn die Sache durch Vorlage aller nötigen Nachweise *reif* ist.
#2
Antwort vom 13. Mai 2024 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (42648 Beiträge, 14771x hilfreich)
Man bittet höflich um Fristverlängerung und legt dar, warum man bisher die Unterlagen nicht vorlegen konnte. Ob dann der Scheidungstermin verschoben oder trotzdem verhandelt wird ist Sache des Gerichts.
Was Du mit der 2-Wochen-Frist meinst, das ist mir nicht klar.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 13. Mai 2024 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (42648 Beiträge, 14771x hilfreich)
Habe gerade erst gesehen, dass da schon mal vor kurzer Zeit angefragt wurde. Danach wurden - wenn ich das richtig verstehe - die Unterlage doch inzwischen eingereicht? Ja, watt denn nu?
Jedenfalls ist das zögerliche Einreichen der VA-Unterlagen kein probates Mittel, den Scheidungstermin dauerhaft zu verzögern.
wirdwerden
#4
Antwort vom 13. Mai 2024 | 16:24
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat :Danach wurden - wenn ich das richtig verstehe - die Unterlage doch inzwischen eingereicht? Ja, watt denn nu?
Nein, da ging es um das Formular zum Versorgungsausgleich.
Nun geht es einzig und alleine darum, neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen einreichen zu können, die im Verbund abgehandelt werden sollen. Dazu wurde mir eine Frist von 2 Wochen genannt, d.h. 2 Wochen vor der Verhandlung müssen die Anträge eingereicht werden. Als ich es geschrieben habe, wusste ich nicht, dass es bei der maßgeblichen Verhandlung nicht um die erste sondern um die abschließende (in der geschieden werden soll) geht.
Zit:"Ein Antrag zur Aufnahme von Folgesachen muss gem. § 137 II S. 1 FamFG spätestens zwei Wochen vor dem Scheidungstermin erfolgen. Als maßgeblicher Zeitpunkt zählt hierbei nicht der Termin der ersten mündlichen Verhandlung, sondern der Termin der letzten mündlichen Verhandlung."
Quelle: https://gramm-recht.de/was-sind-folgesachen-im-familienrecht/
-- Editiert von User am 13. Mai 2024 16:27
#5
Antwort vom 13. Mai 2024 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (42648 Beiträge, 14771x hilfreich)
Was sagt Dein Anwalt zu diesem Zirkus?
wirdwerden
#6
Antwort vom 13. Mai 2024 | 16:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat :Was sagt Dein Anwalt zu diesem Zirkus?
Es ging nur um die Frage nach der Frist und nicht um eine Wertung....Vielleicht nutzt die Info auch anderen.
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