Geschieden aber Haus gehört immer noch beiden.

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Geschieden aber Haus gehört immer noch beiden.

Folgendes, Meine Ehefrau ist seit 2Jahren von Ihrem Exehemann geschieden.Die beiden hatten vor 14 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. Meine Frau ist vor 3,5 Jahren dort ausgezogen,nun lebt Iht Ex mit seiner neuen Frau dort.Er bezahlt auch alleine die Abtragung weiter.Der Ex konnte zu seiner Zeit und auch jetzt nicht meine Frau auszahlen.Meine Frau meint wenn das Haus mal komplett bezahlt ist steht Ihr immer noch die hälfte des Hauses zu. Grund, Sie sagt,wenn Ihr Ex Sie hätte ausbezahlt,hätte sie Ihr Anteil Gewinnbringend anlegen können oder Ihr Ex hätte ausziehen können und man hätte das Haus vermieten können und dadurch hätte es sich selbst abgetragen. Meine Frage: liegt meine Frau da richtig oder steht Ihr nur das Anteil bis zu Ihrem Auszug zu? Es wurde bisher nichts schriftlich geregelt und beide stehen noch im Grundbuch.

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"dag."

-- Editiert von dag. am 07.08.2005 15:08:05

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43 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
wenn das Haus - und die damit zusammenhängende Wertsteigerung beiden gehört, gehören auch die Schulden, bzw. die monatlichen Raten beiden gemeinsam - und diese werden gegengerechnet!!

Deiner Frau steht nur der hälftige Wert des Hauses bis Dato Scheidungseinreichung zu.

Das wäre ja noch schöner - Er zahlt das Darlehen weiter ab, deine Frau wartet, bis alles abbezahlt ist und erwartet dann die Hälfte.....

Und Vorsicht: Zugewinn kann man nur bis zu 3 Jahren ( ?? ) nach der Scheidung geltend machen.

Die Argumentation deiner Frau hinkt, denn sie hätte ja ihren Anspruch direkt nach der Trennung geltend machen können.

Gruß

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau gibt Ihrem Ex aber die Möglichkeit dort wohnen zu bleiben.Würde er sie ausbezahlen müssen könnte er sich das Haus nicht mehr leisten.Sie könnte ja auch eine Miete von Ihrer Hälfte verlangen damit könnte sie Ihren Anteil abtragen.Das kommt doch alles aufs gleiche aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Fakt ist aber doch auch das meine Frau zur Hälfte im Grundbuch steht.Da kann man sie doch auch nicht einfach rauswerfen. Ohne Sie könnte er das Haus auch nie alleine Verkaufen.

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"dag."

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,

versteh ich nicht ganz - hatten die beiden in der Ehe Gütertrennung vereinbart? Sonst gäbe es ja bereits seit der Scheidung einen Anspruch auf Aufteilung des Hauses, was eben bis zur Rechtskraft des Urteils hätte geregelt werden müssen (Also auch die Aufteilung von Eigentum und/oder Zugewinn - da mussten schon viele Einfamilienhäuser verkauft werden, weil sonst eine Verteilung nicht möglich gewesen wäre).

Lediglich wenn Gütertrennung vereinbart worden wäre, verhielte sich das Ganze wie bei einer BGB Gesellschaft. Beiden gehört das Haus und zwar zu der im Grundbuch eingetragenen Quote. Diese Eigentumsverhältnisse bleiben auch nach einer Scheidung erhalten. Punkt.

Wer die Zinsen und Tilgungen leistet, ob Miete gezahlt wird oder nicht, wäre dann ein anderes Thema (worüber sich die BGB Gesellschaft natürlich im Innenverhältnis auch streiten kann).

Grüße von Susi5

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
deine Frau kann nur eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn auch sie die Schulden mit abtragen würde oder das Haus bereits abbezahlt wäre.
Da er die Schulden allein trägt, wird auch keine Nutzungsentschädigung fällig.

Natürlich kann und will sie keiner aus dem Grundbuch 'werfen'. Aber sie kann auch nicht verlangen, dass sie Profit daraus schläg, dass ihr Exmann brav auch IHRE Schulden mitträgt.


Mache deiner Frau folgenden Vorschlag: Ab morgen zahlt sie das Darlehen zur Hälfte mit. Dann kannn sie auch Nutzungsausgleich (Miete)verlangen.
Mal gucken, was sie dazu sagt.....

Ansonsten: Sie kann jederzeit verlangen, ausbezahlt zu werden ( Wert bis zum Datum der Scheidungseinreichung! ). Kann er dies nicht, kann sie eine Teilzwangsversteigerung für ihren Teil veranlassen. ( Wenns denn jemand kauft!!?? )
Ihr Exmann hätte dann allerdings die Chance, ihre Hälfte zum Verkehrswert zu ersteigern.

Ansonsten muss sie vor Gericht gehen - in solchen Fällen wird dann entweder die Zwangsversteigerung ( welche keinem Beteiligten etwas bringen würde, da meist nur Schulden übrig bleiben ) nahegelegt oder es wird sich auf eine angemessene Ratenzahlung geeinigt.

Hat deine Frau jemals die Raten mitbezahlt?
Hat sie auch die Darlehensverträge mit unterschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Teufelin!

falsch! Sie kann nicht nur ihren hälftigen Anteil am Haus, sondern das ganze Haus versteigern lassen!! Diese ist dann keine Zwangs- sondern eine Teilungsversteigerung zur Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 180 ZVG .

Bis bald

Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moin Susi,
nicht ganz falsch! Ohne Gerichtsbeschluß kann sie nur ihren Teil versteigern lassen.
MIT Gerichtsbeschluß kann sie das ganze Haus versteigern lassen - und das hab ich auch geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau und Ihr Ex hatten Gütergemeinschaft. Meine Frau hat auch die Darlehen mit unterschrieben.Sie wollten Damals bei der Scheidung keine Schlamschlacht und wollten auch nicht das das Haus weil keiner von beiden den anderen auszahlen kann unter den hammer kommt. Nur ist es doch so, wenn meine Frau jetzt das Darlehen zur hälfte mit bezahlt sagen wir mal 500,€ dann könnte Sie Miete verlangen. Wenn man das Haus vermieten würde,würde es 1100,€ Miete bringen. Somit müßte Ihr Ex Ihr ja noch 50,€ auszahlen. Das hebt sich doch gegeneinander auf. Nur weil sie es jetzt andersrum laufen läßt, soll Sie nur bis zum Tag des scheidungsantrag anspruch haben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau und Ihr Ex hatten Gütergemeinschaft. Meine Frau hat auch die Darlehen mit unterschrieben.Sie wollten Damals bei der Scheidung keine Schlamschlacht und wollten auch nicht das das Haus weil keiner von beiden den anderen auszahlen kann unter den hammer kommt. Nur ist es doch so, wenn meine Frau jetzt das Darlehen zur hälfte mit bezahlt sagen wir mal 500,€ dann könnte Sie Miete verlangen. Wenn man das Haus vermieten würde,würde es 1100,€ Miete bringen. Somit müßte Ihr Ex Ihr ja noch 50,€ auszahlen. Das hebt sich doch gegeneinander auf. Nur weil sie es jetzt andersrum laufen läßt, soll Sie nur bis zum Tag des scheidungsantrag anspruch haben.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau und Ihr Ex hatten Gütergemeinschaft. Meine Frau hat auch die Darlehen mit unterschrieben.Sie wollten Damals bei der Scheidung keine Schlamschlacht und wollten auch nicht das das Haus weil keiner von beiden den anderen auszahlen kann unter den hammer kommt. Nur ist es doch so, wenn meine Frau jetzt das Darlehen zur hälfte mit bezahlt sagen wir mal 500,€ dann könnte Sie Miete verlangen. Wenn man das Haus vermieten würde,würde es 1100,€ Miete bringen. Wären 550,€ für meine Frau und 550,€ für Ihren Ex Somit müßte Ihr Ex Ihr ja noch 50,€ auszahlen. Das hebt sich doch gegeneinander auf. Nur weil sie es jetzt andersrum laufen läßt, soll Sie nur bis zum Tag des scheidungsantrag anspruch haben.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Teufelin,

ich will mich ja nicht mit dir streiten :( - deine Beträge zu diesem Forum sind echt gut - aber ich führe ein solches Verfahren gerade durch. Mein Noch-Mann sitzt seit 1,5 Jahren in unserem gemeinsamen Haus und will mich nicht auszahlen (die Raten an die Bank zahlt er auch nicht und Nutzungsentschädigung an mich ebenfalls nicht). Wir haben Gütertrennung vereinbart. Meinem Antrag auf ZV des gesamten Hauses wurde stattgeben (eben nicht nur auf meinen Anteil). Wie geht den eine ZV ohne Gerichtsbeschluss???

Gruß Susi5

-- Editiert von Susi5 am 07.08.2005 16:28:21

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@Susi
Auch die Aufteilung vom Eigentum ist bis zur Rechtskraft nicht geregelt worden.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Susi,
streiten will ich mich auch nicht -

Du hast selbst geschrieben, dass du einen ANTRAG auf ZV gestellt hast. Dein Fall sieht ja auch ganz anders aus, als der von dag.
Dein Mann zahlt die Darlehensraten nicht mehr und dir auch keine Nutzungsentschädigung - daher ist auch schnellstens zu handlen. und zwar mit der ZV des gesamten Hauses!!

Bei dag`s Frau ist doch momentan noch alles in Ordnung. ER zahlt brav alle Schulden und sie stellt keine Forderungen.
Sobald IHR Schaden droht, kann sie den Antrag auf ZV des gesamten Hauses stellen, welcher dann wohl auch genehmigt werden würde.

Möchte sie einfach nur ihren hälftigen Anspruch durchsetzen, wird i.d.R. erstmal geprüft, ob der Exmann sie (in Raten) auszahlen kann etc... oder es wird eben entschieden, dass das Haus komplett verkauft werden muss.
Desweiteren kann sie eine Teilversteigerung, bzw. Verkauf veranlassen. Bringt nur in den meisten Fällen nichts, da sowas i.d.R. niemand kauft - ausser der Expartner.

Aber genau DAS will doch dags Frau gar nicht. Sie möchte schön abwarten, bis das HAus abgezahlt ist, damit sie einen höheren Gewinn erzielt!!!

-- Editiert von teufelin am 07.08.2005 16:48:43

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

@dag
Wie meinst du das?? Hab ich nicht kapiert!!

Gruß Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@dag,
klar - dann soll sie das Darlehen mit abzahlen. Die zu erzielende Miete wird von einem Gutachter zu ermitteln sein müssen.

In dem Fall kann sie auch Nutzungsentschädigung verlangen.

Nur beides ( Nix zahlen, aber Rendite fordern ! )das läuft nicht!

Aber nicht zu vergessen: Auch die Darlehensraten, die ihr Mann in den letzten Jahren seit der Trennung allein abgezahlt hat, sind von seinem Zugewinn abzuziehen!!

-- Editiert von teufelin am 07.08.2005 16:52:12

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Teufelin,

auch wenn wir jetzt etwas an dags Frage vorbei diskutieren - einen Anspruch auf Auszahlung kann sie theoretisch und natürlich auch praktisch immer durchsetzen gegenüber ihrem Ex. Und wenn dieser nicht flüssig ist und auch kein Käufer gefunden wird oder er nicht zum Verkauf bereit ist (wie meiner), kann sie eben die ZV des ganzen Objektes durchsetzen.

Aber wieder zu Dags Frage: Bei Gütergemeinschaft sind ja wohl beide gemeinschaftlich Eigentümer des Hauses. Auf deutsch: jeder nimmt an der Wertsteigerung des Objektes teil, egal wer nun was in der Vergangenheit bezahlt hat. Bei einer Auseinandersetzung wird dann der Erlös geteilt.

Im übrigen gibt es bei einer Gütergemeinschaft keinen Zugewinn, weil die Güter in diesem Fall ( und natürlich auch die Schulden) beiden gemeinsam gehören. Hier gibt es auch keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich.

Gruß Susi5

-- Editiert von Susi5 am 07.08.2005 17:08:11

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

dag, nochmal zum Verständnis:

Ich habe eine Lebensversicherung, die am Tage der Scheidungseinreichung 100.000 Wert ist.
Bis dato haben beide gleich viel eingezahlt. ( oder auch nicht- aber in einer Ehe wird davon ausgegangen )
Also stehen beiden Partnern 50.000 EUR zu.
Soweit klar?
Bezahle ich nach der Trennung die Beiträge weiter, ist es doch nur fair, dass der dadurch entstandene Wertzuwachs MIR allein gehört oder??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich glaube man versteht mich hier nicht Richtig. Wenn der Ex meine Frau bei der Scheidung ausgezahlt hätte sagen wir mal 45000,€ dann hätte meine Frau die Summe gewinnbringend für 20jahre anlegen können.Richtig! Das wollte Sie nicht weil Sie Ihrem Ex nicht zum Verkauf zwingen wollte. Oder Sie hätte eine dicke Anzahlung für eine Eigentumswohnung oder sonst was.Ausziehen und vermieten wollte Ihr Ex auch nicht,damit hätte sich das Haus von alleine getragen und beide hätten in 15 Jahre ein bezahltes Haus. Nur weil meine Frau nicht auf Auszahlung bestanden hat soll Sie Ihrem Ex Zinslos Ihren Anteil zur verfügung stellen.Das kann doch auch nicht Richtig sein.Zumal er mit einer neuen Frau in dem Haus wohnt.

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"dag."

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@susi,
Richtig! Bzw. Nicht richtig!
Natürlich gibt es bei einer Gütergemeinschaft einen Zugewinn:
Jeder Partner hat einen bestimmten Betrag x mit in die Ehe gebracht. Während der Ehe wurde gemeinsam erwirtschaftet.
Das Anfangsvermögen eines jeden Partners wird vom Endvermögen abgezogen - und das ist der Zugewinn.

Nehmen wir an, du hast ein Haus in die Ehe eingebracht, welches zu dem Zeitpunkt der Eheschließung 100.000 EU wert war.
Dein Partner hatte nichts.

Zum Zeitpunkt der Scheidung ist das Huas aber 150.000 EUR wert.
Stehen deinem Mann 25.000 zu !!

Und du schreibst ganz richtig: Auch die Schulden, die während der Ehe entstanden sind, 'gehören' beiden.
Somit muss isch dags Frau auch gefallen lassen, dass eben diese angerechnet werden.
Im Falle des Verkaufs wird zwar der Erlös geteilt - aber auch die bis dahin gezahlten Schulden!!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo dag,

Die wichtigste Information von dir war, dass die beiden Gütergemeinschaft hatten und immer noch haben. (War glaube ich in der DDR damals so üblich, wird aber in der BRD eher selten vereinbart). Das heißt, das Haus wurde bei der Scheidung nicht aufgeteilt, sondern gehört weiterhin beiden. Richtig so?
Das bedeutet dann auch, dass der EX, der weiterhin die Schulden bezahlt, diese für ein immer noch gemeinsames Eigentum bezahlt.
Die Schulden, die ja dann auch noch gemeinsame sind, werden immer weniger. Eine mögliche Wertsteigerung des Objektes gehört dann ebenso beiden gemeinsam, wie eine mögliche Verringerung des Wertes des Hauses, und zwar auch nach der Ehezeit. Im Prinzip bedeutet das, dass, wenn das Haus zu irgendeinem künftigen Zeitpunkt veräußert werden sollte, beide auf jeden Fall einen hälftigen Anteil daran haben.

Heißt aber auch: wenn EX die Hypotheken nicht mehr bedient, wird die geschiedene Ehefrau herangezogen (rein theoretisch, er zahlt ja).

Sind deine Fragen jetzt beantwortet, Dag?

Gruß Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hy Dag,

du hast ja wirklich eine spannende Frage gestellt!

Habe gerade noch mal nachgelesen: Die Gütergemeinschaft endet mit der Scheidung der Ehegatten. Komisch,dass das Haus noch immer beiden gehört! Was steht denn darüber im Scheidungurteil??

Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@ Susi, Inden Scheidungspapieren kommt das Haus überhaup nicht vor.Keiner von beiden hat Damals Ansprüche gestellt.Wenn das alles so richtig ist was du mir geschrieben hast dann ist mir schon geholfen.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nur kurz meine Erlebnisse zu so einer Geschichte...


wenn beide im Rahmen der Scheidung das Hauseigentum für geregelt erklären, bleibt alles wie es ist... das Haus gehört weiter beiden...mit Zugewinn hat das dann nix mehr zu tun... es ist lediglich eine Eigentümergemeinschaft, ferdsch


zahlt er nun ihre Raten mit, hat er Anspruch auf gesamtschuldnerischen Ausgleich gegen Sie, die Argumentation Wertsteigerung, Anlegen etc. geht also fehl...denn müsste er nicht ihre Raten zahlen könnte er die Kohle ebenso anlegen !

ich denke hier ist einmal mehr Fairnes gefragt...


nahmd


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@ träne
Wäre meine Frau nicht Fair gewesen, hätte Ihr Ex mal ein Haus gehabt.Bleibt also nur den Ex zu zwingen Anteilig auszuzahlen. Dann ist er so im Zug, das er Notverkaufen muß. Wäre das Fair von meiner Frau.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@ träne
Wäre meine Frau nicht Fair gewesen, hätte Ihr Ex mal ein Haus gehabt.Bleibt also nur den Ex zu zwingen Anteilig auszuzahlen. Dann ist er so im Zug, das er Notverkaufen muß. Wäre das Fair von meiner Frau.

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"dag."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@dag,
nur mal so zum moralischen Aspekt:
Was heißt fair?
deine Frau UND ihr Exmann waren fair......
SIE hat ihm 'erlaubt' in dem Haus wohnen zu bleiben,
ER hat sie dafür auch nicht zu Zahlungen herangezogen, zu denen sie verpflichtet gewesen wäre.
( Dass sie dies nur akzeptiert hat,um später die fette Rendite abzuziehen, ist ja ihr Bier )

@träne,
bis zu 3 Jahren nach der Scheidung kann noch Zugewinn geltend gemacht werden.

Liegt die Scheidung über 3 Jahre zurück, hat er Anspruch auf gesamtschuldnerischen Ausgleich.

Wie das Kind nun aber heißt, macht keinen Unterschied....
es werden Schulden,Nutzung, Wertsteigerung etc... gegeneinander aufgerechnet und letztlich entschieden.

@Susi,
Gütergemeinschaft hin oder her..... Beide haben das Haus gemeinsam erworben, somit gehört es auch nach der Trennung/Scheidung noch beiden gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Keiner der beiden hat Anträge gestellt - warum also sollte ein Richter entscheiden, was mit dem Haus passiert??

@dag,
Klar - wenn deine Frau sich ausgerechnet hat, dass bei einem Verkauf ein Gewinn überbleibt, wäre das sinnvoll. Ob das 'fair' ist, ist eine andere Frage. Dafür kennen wir die Hintergründe nicht genügend.
( Deshalb fragte ich dich ja, ob sie überhaupt schon einmal einen Cent für das Haus gezahlt hat!! )

dag, verfügt deine Frau über genügend Einkommen?
Ihr Exmann hätte rein theoretisch jederzeit seine Zahlungen einstellen können ( ob absichtlich oder unabsichtlich... ) und deine Frau wäre allein dran gewesen!!
Hat er aber nicht!

Also: Bleibt weiterhin fair und versucht, untereinander eine Lösung zu finden.
Natürlich könnt ihr auch das Gericht und teure Anwälte einschalten aber das Geld könnte man doch besser nutzen, um dem anderen evtl. n bissel entgegenzukommen oder??

Ein 'Notverkauf' hat bisher noch selten jemandem etwas gebracht. Die Immobilien gehen i.d.R. heute weit unter Wert über den Tisch und die verbleibenden Schulden fressen den 'Gewinn'. Dann darf deine Frau WIRKLICH die verbleibenden Schulden mit abzahlen - und zwar ohne dafür Nutzungsausgleich ( Miete) zu bekommen !!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hmmmm...na egal... bei uns wurde der Zugewinnausgeleich ausgeschlossen, weil vor Gericht verzichtet wurde...

ehrlich gesagt, so rein spontan würde ich mir wünschen der Männe würde sofort alle Zahlungen einstellen ;)

dann kann dags Weibi ja sehen, wasse alles tolles rauskriegt...



immer diese Geldgier unter den Leuten...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@träne,
manchmal frage ich mich auch, was für Leute teilweise unterwegs sind - und sich sogar noch im Recht fühlen (!!!!)

Aber unsere subjektive Meinung ist hier - glaub ich - nicht wirklich gefragt!!
Schade eigentlich.....

Prost!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hatnix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide stehen im Grundbuch, beide haften für die Kredite, neue Anschaffungen / Instandhaltungskosten müssen von beiden getragen werden.

Beide haben nach der Scheidung ein Recht auf Teilung des Eigentums. Er kann dies genauso verlangen und sein Haus selbst ersteigern.

In meinem Fall zahlt mein Mann mir keinen Unterhalt, dafür die Raten für das gemeinsame Darlehen. Soweit sogut. Zahlt er nicht, nimmt mich die Bank trotzdem in Regress, unabhängig davon, ob ich jemals Unterhalt von ihm bekommen habe oder nicht.

Gleiches gilt für einen Verkauf: ich übernehme zur Hälfte die Schulden, die übrig bleiben - aber bei einem Gewinn auch die Hälfte. Das hat nichts mit bereichern zu tun.

Eine Zwangsteilung (bei der erst der Zuschlag erteilt wird, wenn die Schulden und Verfahrenskosten abgedeckt werden) bewirkt m.E. das gleiche: Das entstandene Guthaben wird aufgeteilt.




0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@ alle,
Erstens meine Frau hat niemals nur einen cent Unterhalt von Ihrem Mann genommen,owohl sie eine gemeinsamme Tocher haben(minderjährig) für die Tochter nimmt sie nur 150,€ obwohl Ihr 374,€ zustehen würden. Im Trennungsjahr standen Ihr für sich und die Tochter zusammen 1230,€ zu (aber sie hat verzichtet)Sonnst wäre das haus schon zur Versteigerung gekommen. Meine Ex will mit der ganzen Sache auch nur ereichen, das die gemeinsame Tochter mal irgendwann was von dem Haus hat.Weil der Ex auch neu verheiratet ist und seine neue Frau zwei Kinder mit in die Ehe gebracht hat. Sie will nicht, daß das Haus dann irgendwann die Leute erben die da garnichts mit zutuen haben. Lange Rede kurzer Sinn.... Meine Frau hat heute morgen Ihren Ex angerufen und siehe da es geht auch im guten. Sie haben sich entschieden Notariell wird das jetzt gemacht. Das wird mit dem Tag wo es Komplett bezahlt ist auf die Tochter übertragen und der Ex kriegt lebenslanges Wohnrecht.So ungefähr auf jeden fall. Alle sind zufrieden mit der Lösung. Trotzdem Danke für die teilweise sehr guten Ratschläge.Man höre es geht manchmal ohne Gericht. Habt alle ein schönes leben Gruß dag.

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"dag."

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