Geschiedene Frau ruinert berufliche Zukunft

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Buchhalter
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschiedene Frau ruinert berufliche Zukunft

Hallo ,
mein Mann und ich haben derzeit nicht unerheblich mit den Allüren der geschiedenen Frau meines Mannes zu tun. Wir befinden uns in einem schriftlichen Vorverfahren in welchem sie mehr Unterhalt fordert. Mein Mann zahlt seit Zeitpunkt der Trennung immer pünktlich den Unterhalt für sie und die Kinder. Er hat im Jahr 2004 und 2005 Jahresprämien von seiner Firma erhalten,die der Firma als Darlehen zur Verfügung gestellt wurden. Er hat sich davon etwas auszahlen lassen um Schulden zu tilgen, aber das Geld steht uns nicht zur Verfügung und war vor allen Dingen auch nicht eheprägend. Inzwischen erwarten wir ein Baby. Der gegnerische Anwalt bombardiert uns mit Verleumdungen und falschen Verdächtigungen, zweifelt an das mein Mann und ich überhaupt verheiratet sind und stellt auch meine Schwangerschaft in Abrede. Er wirft meinem Mann grobe Vernachlässigung der Kinder und Steuerhinterzeihung vor.Die geschiedene Frau teilte uns ihr Anwalt mit hat ohne unser Wissen alle Telefonate die wir mit den Kindern führen aufgezeichnet. Es ist nur noch eine Frage von Zeit, bis die Firma, deren Geschäftsführer als Zeugen geladen sind, diese Situation für nicht mehr tragbar halten und mein Mann seine Arbeit verliert. In vier Monaten soll unser Baby kommen und die Angst vor dem existentiellen aus wächst. Kann es sein das eine geschiedene Frau in der Form agieren darf und Anspruch auf Gelder erhebt, die nach der Ehe erworben worden sind? Zumal die Ehe nur zwei Jahre gedauert hat?
Wir hoffen auf Rat und Hilfe!
Danke im voraus!


-- Editiert von Buchhalter am 29.01.2006 22:01:50

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

wie, die Ex lässt die Chefs Deines Mannes im Unterhaltsverfahren als Zeugen laden?
Wenn Ihr einigermaßen darlegen könnt, dass sie damit den Arbeitsplatz des Manns gefährdet, verwirkt sie ihren Unterhalt.
Denn die mutwillige Gefährdung des Arbeitsplatzes des / der Ex kann zur Verwirkung der Unterhaltsansprüche führen.

In welcher Form bombardiert Euch der gegnerische Anwalt?
mit Briefen?

Was sagt denn Euer Anwalt dazu?
Wenn sich der gegnerische Anwalt herausnimmt, Verleumdungen und ähnliches anzustellen, und Ihr könnt das vor Gericht beweisen, dann kann das doch nur für Euch punkten.

Gruß

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#2
 Von 
guest123-504
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, d.h. sämtliche Einnahmen z.B. auch Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen oder z.B. Ausschüttungen der Firma werden zum Einkommen dazugerechnet.
Schau doch mal im Netz unter Düsseldorfer Tabelle, was Dein Mann danach bezahlen müsste.
Solltet Ihr die Ausschüttung der Firma nur als Darlehen erhalten haben, dann kann es sein, dass es nicht als Einkommen gewertet wird.
Wofür Ihr das Geld benutzt habt, dürfte meiner Meinung nach aber keine Rolle spielen.
Viel Glück!

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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Countryliebe,

also bei allem Verständnis für Unterhaltsansprüche, aber wer die Chefs ins Unterhaltsverfahren mit hineinzieht und sie als Zeugen benennt, der hat in meinen Augen bereits seine Ansprüche verwirkt.

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#4
 Von 
guest123-504
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wenn es so einfach wäre. Ich glaube nicht, dass der Unterhaltsanspruch einfach so verfällt. Leider kann sich die Exfrau da doch einiges erlauben.
Aber vielleicht entscheidet das Gericht ja so?

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#5
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Mami hat Recht!
Wer ohne es beweisen zu können, den Ex bei einer Behörde anschwärzt, insbesondere dem Finanzamt, vewirkt seinen Anspruch auf Unterhalt.
Zusätzlich kommen noch die Verleumdungen und Beleidigungen hinzu! Ihr könnt wirklich nur punkten.
Mein Lieblingstipp: www.finanztip.de
Da findet man eigentlich zu allen Unterhaltsfragen kurze Urteile oder Paragraphen. Ansonsten einfach mal ein bißchen googeln. Ich denke, dass ihr da wirklich Erfolg haben könntet.
Was mich persönlich noch interessieren würde ist das Ding mit der Tantieme.
Was bedeutet das, wenn sie nur als Darlehen ausgezahlt wird? Wie kann man das begründen? Könnte nämlich auch für uns relevant sein.
Und jetzt hör mir gut zu!
Versuche den Stress soweit wie möglich von dir zu weisen. Glaub mir, wenn eine weiß, wie schwer das ist, dann ich! Aber du bist schwanger (und ich mach Examen) - es gibt also wichtigere Dinge.
Versucht eurer Existenzangst dahingehend entgegen zu wirken, dass ihr die notwendigen Dinge sucht und findet - glaub mir: ihr habt reelle Chancen aus der Nummer richtig glimpflich raus zu kommen.
Ich wünsch dir/euch viel Glück!
und KOPF HOCH!

Liebe Grüße
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

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#6
 Von 
Rechtsuchender
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Die geschiedene Frau oder besser gesagt: deren Anwalt!!!

fährt schwere Geschütze auf. Es geht um die Existenz!!!

Deshalb würde ich keinen Schritt ohne anwaltliche Hilfe tun!!!

Aber schleunigst einen Anwalt einschalten!!!

-----------------
" "

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#7
 Von 
Buchhalter
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Optimistin,

danke für die aufmunternden Worte. Mit der Darlehensgabe verhält es sich so:

Der Arbeitgeber bemüht sich frühzeitig darum, dass bei Ausscheiden der Firmeninhaber (Gesellschafter) eine Unternehmensfortführung gewährleistet ist. Dazu wurde eine Managementebene nach der Geschäftsführung eingeführt, zu der weitere Mitarbeiter gehören, die gleich behandelt werden. Diese Mitarbeiter bekommen nachschüssig eine Jahresprämie gewährt, die mit dem Gehalt versteuert wird (Einkommensteuer). Dieser Betrag wird dann dem Unternehmen als zu verzinsendes Darlehen zurück gewährt. Im Grunde entspricht dies einem Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren. Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden, Unternehmensanteile zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt zu erwerben.

Kurzum, man könnte feststellen, dass es sich um eine Finanzierungsmaßnahme des Unternehmens handelt, die den entsprechenden Angestellten in der Zukunft in die Lage versetzt, diese Anteile zu erwerben. Diese Jahresprämie wird allerdings nur gewährt, wenn das Unternehmen auch Gewinn erwirtschaftet hat. Logisch! Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten auszuzahlenden Betrag gibt es nicht. Sollte es so sein, dass das Geld dem Unternehmen nicht mehr zurückgewährt wird, dann wird zukünftig auch keine Prämie mehr ausgezahlt, da sie ja zu diesem bestimmten Zweck überhaupt gewährt wird. Würde dieses Geld nun zur Unterhaltsberechnung herangezogen, dann wird der Arbeitgeber zurecht Abstand zur weiteren Gewährung dieser Prämie nehmen, da sie den Zweck verfolgt eine Unternehmensnachfolge aufzubauen und nicht die Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Damit würde auch nicht mehr die Chance bestehen, im Unternehmen einen besser dotierten Posten mit weiterführenden Kompetenzen zu erhalten. Es wäre sogar zu bezweifeln, ob dann noch ein Interesse des Unternehmens besteht, das Arbeitsverhältnis in dieser Art fortzuführen, da die Prämie natürlich auch eine Motivationsspritze für Leistungen ist mit Ausblick auf die Anwartschaft von Geschäftsanteilen. Wir haben immer dabei gedacht damit den Kindesunterhalt zu sichern, ihn in Verlauf der Zeit sogar erhöhen zu können und den Kindern in der Zukunft eine adäquate Ausbildung zu sichern.


-- Editiert von Buchhalter am 31.01.2006 08:23:34

-- Editiert von Buchhalter am 31.01.2006 08:24:44

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#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

also, ich denke, in dieser Konstellation
kann die Ausschüttung (zumindest zu diesem Zeitpounkt) nicht unterhaltsrelevant sein.
Im Gegenteil: Die In-Anspruchnahme des Geldes unter Hinzuziehung der Geschäftsleitung durch die Ex-Frau ist karrieregefährdend.
Das muss Euer Anwalt so herausarbeiten und damit auf Verwirkung des Unterhalts schon aus diesem Grunde plädieren!

Mein Tipp: lieber ein paar Euro mehr für einen guten Anwalt ausgeben, als jetzt am falschen Ende zu sparen. Das Geld für einen guten Anwalt hat man oft schnell wieder heraus!

Gruß

-- Editiert von Mami 05 am 31.01.2006 10:53:38

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#9
 Von 
Buchhalter
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage die sich hierbei weiterhin stellt ist, ob die zweckgebundenen Prämien herangezogen werden können, da sie nicht eheprägend waren. Zum Zeitpunkt der Trennung war diese Entwicklung nicht absehbar. Die Ex-Frau hat zu keiner Zeit während der Ehe an der besseren Stellung partizipiert. Zumal es nicht einmal einen nennenswerten Gehaltssprung gab.

Außerdem erfolgte die erste Gewährung nach der Scheidung.

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Buchhalter

Prämien sind grundsätzlich unterhaltsrelevant, auch wenn sie nicht eheprägend waren.
Die Rechtsprechung setzt die Grenzen recht hoch: Bei Gehaltssprüngen von mehr als 10% kann in Erwägung gezogen werden, den über 10% gehenden Teil als nicht-eheprägend zu betrachten! Toll, oder?

Nur, in Eurem Fall ist es ja etwas anders: Ihr bekommt das Geld ja nicht!

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#11
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Also, ich fürchte die Prämien sind durchaus in die Berechnung des Unterhalts einzubeziehen. Es handelt sich um einen Gehaltsbestandteil, welcher auch versteuert wird. Das mit "Schütt aus / hol zurück" ist schon richtig, nur das es halt direkt als "Geldanlage" beim Arbeitgeber verbleibt.

Klar, das die Ex mehr Geld will, schließlich hat Sie nach 3 Jahren Ehe jetzt auch noch für die kleinen Kinder "alleine" zu Sorgen. Zumal wird Sie wohl auch Prozeßkostenhilfe bekommen, da kann dann der Anwalt bis zum Nimmerleinstag schreiben.

Ich würd Deinem Mann mal raten zu versuchen ein vernünftiges Gespräch mit der Ex zu führen, denn im Prinzip schadet Sie sich ja nur selber. Gegen den Anwalt vor Gericht zu ziehen oder irgendwelche Anzeigen bei der Polizei verschlimmert sich nur die Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Gilt eine kurze Ehe (hier zwei Jahre) überhaupt als Unterhaltsberechtigt?

(OLG Koblenz, 11 UF 825/01 ). (Googeln)

Herr Vorragend

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#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Herr Vorragend

Hier existieren Kinder aus dieser Ehe, also ist trotz kurzer Ehedauer der Unterhaltstatbestand (Betreuungsunterhalt) gegeben.

Zitat Buchhalter:

quote:
Mein Mann zahlt seit Zeitpunkt der Trennung immer pünktlich den Unterhalt für sie und die Kinder.


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
anderst
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass wenn eine Ehefrau oder EX Lebensgefährtin die berufliche Existenz des ehemaligen Partners vorsätzlich zerstört oder gefährdet, dann verwirkt sie das Recht auf Unterhalt gegnüber sich und den Kindern?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Anderst
Ihren eigenen Unterhaltsanspruch könnte sie u.U. verwirken, den der Kinder nicht! Was können die Kinder dafür?

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich würde darüber hinaus auf jeden Fall Strafantrag (§ 201 StGB ) stellen, da ich es ungeheuerlich finde, dass meine Privatgespräche mit den Kindern aufgezeichnet werden.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Im Grunde schon ziemlich merkwürdig, dass ausgerechnet der Anwalt der Ex-Frau mitgeteilt hat, dass die Telefongespräche mitgeschnitten wurden.
Als Anwalt sollte er eigentlich wissen, dass das strafbar ist...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

WER LESEN KANN, IST KLAR IM VORTEIL!

Das Aufnehmen ist sehr wohl strafbar:

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt ODER
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
....

Die Betonung liegt auf dem Wörtchen ODER. Nicht umsonst ist dieser Grundrechtseingriff bei Aufzeichnungen durch die Polizei (Stichwort: "großer Lauschangriff") an strenge Voraussetzungen gebunden.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Buchhalter
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Gedanken zu den aufgezeichneten Telefonaten hatte ich auch bereits. Und ich habe mir den § 201 StGB vorher bereits angeschaut.

Aber im Falle eines Strafantrages bin ich mir nicht sicher, wie es im laufenden Unterhaltsstreit bewertet würde.

Habt Ihr dazu Ideen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Buchhalter,

es kann nur gegen sie verwendet werden. Wie schon gesagt worden ist: um den Unterhalt für die Kids kommst du nicht herum - wäre ja auch eigentlich schlimm.
Von mir aus könnte mein LG 500Euro für sein Kind zahlen - was mir weh tut sind die 800Euro, die Madame im Moment bekommt.
Es ist ja offensichtlich, dass sie dir/euch damit schaden will - zusätzlich zu den anderen Geschützen, die sie noch auffährt. Was in der Tat echt lächerlich ist.
hier noch einmal §201 mit Strafanträgen - einfach mal durchklicken.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Lieben Gruß
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Buchhalter
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Optimistin

Danke für den Link.

Natürlich will ich gar nicht um den Unterhalt herum. Ganz im Gegenteil. Ich habe von Anfang an gezahlt, was die beiden Anwälte verhandelt haben, bin nie säumig gewesen und habe von mir aus - wegen veränderter Einkünfte - den Unterhalt angehoben. Aber das alles scheint gar nicht zu zählen.

Eigentlich hab ich gar keine Lust auf noch mehr Ärger, aber das Mitschneiden der Telefonate mit den Kindern finde ich ganz schlimm. Und das wird vom Anwalt dem Gericht als Beweis angeboten... Es ist unfasslich!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo auch,
zu dem verwirken von Unterhaltsansprüchen hatte ich in diesem Forum schon oft nachgefragt.
Habe aber zum Teil nur negative Antworten bekommen.
Meine Ex hatte mich vor fünf Jahren rausgescmissen und von der Polizei verhaften lassen (ich hätte sie geschlagen und bedroht).Sie ließ auch meine Waffensammlung beschlagnahmen, auch diese täte sie bedrohen.
Das alles ist im Sande verlaufen, habe nie gedroht oder geschlagen, im gegen teil ich hatte des öfteren die Hände meiner Frau in meinem Gesicht.
Nun, anders als meine Ex wohl erwartet, bin ich nicht mehr zurückgekommen, und habe bis zum Bezug einer geeigneten Wohnung im Aufenthaltsraum meiner Arbeitsstelle genächtigt.
Dort wurde dann schon laufend von der Ex, und Ex Schwiegermammi laufend um herausgabe von Schlüsseln usw. "ersucht". Es müssen wohl um die 50 Anrufe gewesen sein. Dann hat später die Ex noch Sachen von mir vor dem Wekstattgebäude aus dem Auto geladen.
Dies alles und auch die ständigen Termine, ich muß dazu sagen, das ich bis dato als Vorarbeiter mit der Firma verheiratet war,bei Jugendamt und Grichten, führten zum Verlust der Stellung als Vorarbeiter und wenig später zur kündigung.
Ich muß noch sagen, mein Anwalt damals war ein recter Schwätzer, sagte immer ich solle mich nicht so ärgern, "was störe sich eine deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dranreibt"!
Ich hatte ja keine Ahnung was dann noch alles kam......
.....zuletzt wurde ich jetzt angeklagt wegen Unterhaltspflichtverletzung. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung gab meine Ex an, das ich 30.000€ geerbt habe, und schwarz arbeiten gehen würde, auch muß ich wohl irgendwo gebaut haben.
---Keiner gestorben---nichts geerbt. Keine Schwarzarbeit---bin doch nicht Lebensmüde, und bauen, ich werf mich weg.
Und alle sagen mir, damit kann man nix machen.
Viele grüße Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hennry
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

weiss du das man telefon gespräche nicht aufzeichnen darf das ist eine straftat ,gehe zum anwalt , gruss hennry

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