Hallo zusammen,
ist das Thema "gesetzliche Betreuung" hier richtig?
Folgende Situation:
Vater dement > Kinder streiten sich um die Versorgung und das spätere Erbe > gesetzliche Betreuung des Vaters über das Betreuungsgericht soll beantragt werden.
Da der Vater vermögend ist, würden die Betreuungskosten für eine umfängliche Betreuung von Vater selbst getragen werden.
Wo kann ich nachlesen, wie sich die entstehenden Kosten für einen beruflichen Betreuer zusammensetzen und mit welcher kostenhöhe gerechnet werden muss?
Gruß
JayC
Gesetzliche Betreuung > Kosten
8. April 2012
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Frage vom 8. April 2012 | 20:33
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 63x hilfreich)
Gesetzliche Betreuung > Kosten
#1
Antwort vom 9. April 2012 | 00:17
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4674x hilfreich)
Kinder streiten sich um die Versorgung und das spätere Erbe
Erbe wird man, wenn jemand verstorbrn ist. Vll ist zum Todeszeitpunkt gar kein Erbe mehr vorhanden!
http://dejure.org/gesetze/VBVG/4.html
http://dejure.org/gesetze/VBVG/5.html
-----------------
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#2
Antwort vom 9. April 2012 | 07:32
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 63x hilfreich)
Hallo cruncc1,
danke für den Tipp. Der Hinweis auf die mögliche Betreuung kam von mir - allerdings mit der Unsicherheit der entstehenden Kosten. Die sind aber überschaubar und günstiger als eine komplett zerstrittene Familie! Immer gehts nur um das Sch.... Geld.
Gruß
JayC
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