Hallo Leute,
meine Freundin und ich sind seit kurzem verlobt und machen uns Gedanken bezüglich Finanzen,
Altersvorsorge und Ehe. Wir sind beide berufstätig und verdienen ähnlich viel Geld.
Mir ist wichtig, dass jeder gleichberechtigt ist und jeder (wenn es geht) gleichermaßen seinen Teil in der Partnerschaft beiträgt sei es körperliche Arbeit oder auch finanziell. Dies klappt auch gut.
Wir haben nur ein gemeinsames Konto wo wir gemeinsam jeden Monat einen Teil einzahlen
um damit Einkäufe zu tätigen oder Urlaub davon zu finanzieren.
Wir wollen geplante Kinder auch gemeinsam großziehen, indem wir beide in Teilzeit arbeiten und uns die erste schwierige Zeit aufteilen.
Meine Großeltern haben meiner Schwester und mir zu gleichen Teilen ihr Haus+Grundstück (ca. 200m2 umbaute Fläche und 1000m2 Grundstücksfläche) vererbt. Sie sind 84 und 90 Jahre alt und leben in der unteren Etage des Hauses. Sie haben lebenslanges Wohnrecht und kein Ehepartner (von mir oder meiner Schwester) kann ein Anrecht auf Haus oder GS erwirken.
Wir haben überlegt, da meine Schwester nicht so viel verdient, dass wir/ oder ich einen Kredit aufnehmen und auf das Grundstück noch ein zweites Haus (Fertighaus) bauen lassen wollen. Dann würden wir solange das Haus im Bau ist in der oberen Etage vom Großelternhaus wohnen und ziehen dann nach Fertigstellung rüber. Meine Schwester zieht dann nach uns in die obere Etage des Großelternhauses ein.
Somit können wir uns gemeinsam um die Großeltern kümmern.
Da man ja nie weiß was die Zukunft bringt, wollen wir eine Scheidung mit einkalkulieren um Stress im Nachgang zu vermeiden.
Meine Frage ist wie kann man dass am besten regeln, dass ich im Scheidungsfall das Haus behalten kann (besonders weil meine Schwester gegenüber wohnt und meine Eltern in der Nähe wohnen)
und dass die Frau gerecht ausgezahlt wird. Vielleicht habt ihr eine Idee um beide Szenarien (Haus wird noch abbezahlt und Haus ist abbezahlt) abzudecken.
Freundliche Grüße
Micha
-- Editiert von go521197-3 am 30.07.2020 16:58
Gestaltung einer Ehe mit gerechter Aufteilung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zunächst sollte man sich mit den gesetzlichen Regelungen beschäftigen. Dann wird man feststellen, dass die Regelungen für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft schon (fast?) das abdecken, was Ihr Euch vorstellt.
ZitatMeine Großeltern haben meiner Schwester und mir zu gleichen Teilen ihr Haus+Grundstück (ca. 200m2 umbaute Fläche und 1000m2 Grundstücksfläche) vererbt. Sie sind 84 und 90 Jahre alt und leben in der unteren Etage des Hauses. :
Da die Großeltern noch leben, können sie die Immobilie nicht vererbt haben. Erbe wird man erst, wenn jemand verstorben ist.
Zitat:Wir haben überlegt, da meine Schwester nicht so viel verdient, dass wir/ oder ich einen Kredit aufnehmen und auf das Grundstück noch ein zweites Haus (Fertighaus) bauen lassen wollen.
Geht das baurechtlich überhaupt? Ist dir klar, dass die Schwester Miteigentümerin der Fertighauses wäre? Ansonsten müsste das Grundstück vermessen und geteilt werden.
Zitat:Dann würden wir solange das Haus im Bau ist in der oberen Etage vom Großelternhaus wohnen und ziehen dann nach Fertigstellung rüber. Meine Schwester zieht dann nach uns in die obere Etage des Großelternhauses ein.
Somit können wir uns gemeinsam um die Großeltern kümmern.
Für meinen Geschmack etwas zuviel Familienidylle.
Zitat:Da man ja nie weiß was die Zukunft bringt, wollen wir eine Scheidung mit einkalkulieren um Stress im Nachgang zu vermeiden.
Man weiß ja nie - was macht man, wenn man sich mit der Schwester nicht mehr versteht?
-- Editiert von go521197-3 am 30.07.2020 16:58
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Zitat:
"Man weiß ja nie - was macht man, wenn man sich mit der Schwester nicht mehr versteht?
Den Punkt sehe ich auch.
Um auf der sicheren Seite zu sein, muss man die Flächen voneinander trennen.
als separate G rundstücke einmessen lassen und mit separaten Eigentümern ins Grundbuch
aufnehmen lassen.
grüsse
malia
ZitatZunächst sollte man sich mit den gesetzlichen Regelungen beschäftigen. Dann wird man feststellen, dass die Regelungen für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft schon (fast?) das abdecken, was Ihr Euch vorstellt. :
Danke dir für deine Antwort :-)
Das schaue ich mir mal genauer an.
Mir gehts halt darum, ob wir zusammen einen Kredit aufnehmen sollten oder nur ich und dass man das irgendwie schriftlich regeln kann, dass sie fair ausgezahlt wird.
Wenn das dort geregelt wird, werde ich bestimmt fündig! Danke nochmal
Ein Kredit sollte entsprechend der Eigentumsverhältnisse am Grundstück aufgenommen werden. Wenn man das beachtet, dann sorgt der gesetzliche Zugewinnausgleich für eine faire Auszahlung.
Zitat:ZitatMeine Großeltern haben meiner Schwester und mir zu gleichen Teilen ihr Haus+Grundstück (ca. 200m2 umbaute Fläche und 1000m2 Grundstücksfläche) vererbt. Sie sind 84 und 90 Jahre alt und leben in der unteren Etage des Hauses. :
Da die Großeltern noch leben, können sie die Immobilie nicht vererbt haben. Erbe wird man erst, wenn jemand verstorben ist.
Zitat:Wir haben überlegt, da meine Schwester nicht so viel verdient, dass wir/ oder ich einen Kredit aufnehmen und auf das Grundstück noch ein zweites Haus (Fertighaus) bauen lassen wollen.
Geht das baurechtlich überhaupt? Ist dir klar, dass die Schwester Miteigentümerin der Fertighauses wäre? Ansonsten müsste das Grundstück vermessen und geteilt werden.
Zitat:Dann würden wir solange das Haus im Bau ist in der oberen Etage vom Großelternhaus wohnen und ziehen dann nach Fertigstellung rüber. Meine Schwester zieht dann nach uns in die obere Etage des Großelternhauses ein.
Somit können wir uns gemeinsam um die Großeltern kümmern.
Für meinen Geschmack etwas zuviel Familienidylle.
Zitat:Da man ja nie weiß was die Zukunft bringt, wollen wir eine Scheidung mit einkalkulieren um Stress im Nachgang zu vermeiden.
Man weiß ja nie - was macht man, wenn man sich mit der Schwester nicht mehr versteht?
-- Editiert von go521197-3 am 30.07.2020 16:58
Pardon ich meinte vermacht. Wir stehen beide Im Grundbuch.
Baurechtlich geht das, dies haben wir prüfen lassen. Dass meine Schwester Anrecht auf unser Haus bekäme wusste ich nicht Danke!
Ja bin auch für eine Teilung des Grundstücks. Das kann ich ja vorher mit meiner Schwester regeln.
Aber wo du es gerade sagst, bekommt denke ich mal die ursprüngliche Erbengemeinschaft auch ein Anrecht auf das Haus?!
Bzw. Beim Pflichtteil wird das dazugerechnet?!
Ich steh ganz gut mit meiner Schwester. Die Trennung unserer Eltern hat uns umso mehr zusammengeschweißt. Außerdem ist sie die Ruhe selbst. Sie leitet ein Meditationscenter. Natürlich kann das sein, aber das nehme ich in Kauf.
Wie würdet ihr denn vorgehen in der Situation?
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