Meinem Kollegen wurde zuletzt DAS GESUCH UM VERFAHRENSKOSTENHILFE ubersandt (wg. Scheidung). Er lebt in Polen, seine Frau - zusammen mit ihre Kinder - in Deutschland.
Der Anwalt seiner jungsten Tochter (Antragstellerin, andere sind bereits volljahrig) beantragte die Gewahrung von VKH fur den Scheidungsantrag. Danach erzahlte er in dem Antrag, woruber es geht (ab wann die beide nicht mehr zusammen leben, wann und wo die Ehe geschlossen wurde, uber die Kinder usw.) Die Ausubung der elterlichen Sorge fur die Tochter wurde siner Frau zur alleinigen Ausubung ubetragen.
Danach steht, dass weitere Familiensache derzeit nicht anhangig sind und dass die Durchfuhrung des Versorgungsausgleich nicht beantragt wird.
Zu diesem Gesuch um VKH kann meine Kollege innerhalb 1 Monat Stellung Nehmen.
Wass soll er nun tun, so dass er am wenigstens, oder sogar keine ProzessKosten tragen muss? Soll er dem Antrag sofort zustimmen? Verliert er den Prozess, dann muss er die VKH tragen? Verstehe ich dass gut? Habe mir kurz die entsprechende Artikeln des FamFG gelesen, da steht aber nur im allgemeines uber die VKH.
Etwas interessiert mich noch:
Das Gesuch (zusammen mit'em Schreiben vom Gericht) wurde so einfach nach Polen ubersandt, ohne einem Beweis dazu, dass meine Kollege das Schreiben wirklich bekommen und gelesen hatte. Normalerweise, sollte der Postman auch eine Bestatigung vorlegen und sie gleich nach Deutschland schicken, oder? Ansonsten gibt es keine Rechtsfolgen, oder? Eine Rechtsfolgenbelehrung gibt es in dem Schreiben auch nicht.
Danke.
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-- Editiert am 31.07.2011 14:11
Gesuch um VKH - Fragen
31. Juli 2011
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Frage vom 31. Juli 2011 | 14:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesuch um VKH - Fragen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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