Hallo. Wie schätzt ihr die Situation ein?
Leider ist die Kommunikation mit dem Kindsvater immer noch völlige Katastrophe. Kind lebt bei mir, hat einen Pflegegrad und besucht Therapien. Geteiltes Sorgerecht. Es ist alles ärztlich belegt.
Der Vater zweifelt jede Erkrankung an. Selbst mit Attest vom Arzt (Magen-Darm, Exanthem usw). Jede Empfehlung der Therapeuten wird kritisiert und angezweifelt. Z.B. die Therapiepause für 3 Monate. Er kritisiert die Therapeutin vor Ort und will grundsätzlich nicht das, was empfohlen wird. Die Entwicklungsverzögerung besteht, weil ich Kind nicht entsprechend fördere. Er verdreht Aussagen von Ärzten und will mich damit aus der Reserve locken. Es ist reine Provokation. Ich bleibe ruhig. Weiß ja was stimmt und kenne ihn.
Er hat sich nun sogar an die Pflegekasse gewendet. Kind erhält bei Magen-Darm bei ihm keine Schonkost, da es o Ton bei ihm nichts hatte usw. Kind leidet unter den ständigen Konflikten natürlich und mir setzt das natürlich auch zu. Ich möchte Ruhe reinbringen.
Aber ich würde nun gerne die alleinige Gesundheitsfürsorge für unser Kind beantragen und frage mich, ob das "ausreicht"?
-- Editiert von User am 1. November 2025 21:12
Gesundheitsfürsorge Kind
Zitat :und frage mich, ob das "ausreicht"?
.... und das ist keine juristische Frage.
Zitat :... und das ist keine juristische Frage
Und das ist deine juristische Antwort
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Dieses Nach-Außen-Tragen von Reibereien zwischen EX-Geliebten ....
Ob es 'ausreicht', wenn du die Gesundheitsfürsorge für euer Kind beantragst, kann doch kein Mensch von außen einschätzen.
Zitat :Aber ich würde nun gerne die alleinige Gesundheitsfürsorge für unser Kind beantragen und frage mich, ob das "ausreicht"?
Wahrscheinlich schon - wenn Ihre Sichtweise durch neutrale Belege bestätigt wird.
Sie müssen sich natürlich im klaren sein, dass der Vater die Sache ganz anders darstellen wird.
D.h. das Gericht wird sich weder auf die Aussage der Mutter, noch auf die Aussage des Vaters verlassen, sondern schriftliche Berichte vom Kinderarzt, der Pflegekasse und evtl. von einem neutralen Gutachter anfordern. Und dann wird das Gericht entscheiden, welcher Elternteil die Gesundheitsfürsorge am besten (aus Sicht des Kindes betrachtet) ausüben kann.
Zitat :Dieses Nach-Außen-Tragen von Reibereien zwischen EX-Geliebten ....
Ob es 'ausreicht', wenn du die Gesundheitsfürsorge für euer Kind beantragst, kann doch kein Mensch von außen einschätzen.
Das war auch überhaupt nicht die Frage.
Und deine Vermutung ist tatsächlich auch nicht korrekt. Warum hat man dann das Bedürfnis zu antworten?!
Zitat :Wahrscheinlich schon - wenn Ihre Sichtweise durch neutrale Belege bestätigt wird.
Sie müssen sich natürlich im klaren sein, dass der Vater die Sache ganz anders darstellen wird.
D.h. das Gericht wird sich weder auf die Aussage der Mutter, noch auf die Aussage des Vaters verlassen, sondern schriftliche Berichte vom Kinderarzt, der Pflegekasse und evtl. von einem neutralen Gutachter anfordern. Und dann wird das Gericht entscheiden, welcher Elternteil die Gesundheitsfürsorge am besten (aus Sicht des Kindes betrachtet) ausüben kann.
Dankeschön
Ich schätze, sie ist noch so wie vor 10 Monaten bzw. vor 1 Jahr.Zitat :Wie schätzt ihr die Situation ein?
Da wurden dir diverse Tipps und Ratschläge gegeben...von Fachanwalt, Psychiater/Psychologe, Jugendamt, Antrag bei Gericht, begleiteten Umgang bis Erziehungsberatung... Was hast du gemacht?...und vor allem...was hats dem Kind gebracht?
Hinweis aus nicht juristischer Sicht:
Das derzeitige Umgangsrecht des Vaters würde mit dem alleinigen Gesundheitsfürsorge-Recht nicht geändert werden.
Ggfls. gibt es weiterhin Konflikte und Streit zwischen den Eltern... nicht nur zur Gesundheitsfürsorge...und das tut keinem Kind gut. Da helfen wahrscheinlich auch keine Therapien.
Du fragst aber hier das Forum nach dessen Einschätzung und dich selbst, obs wohl ausreicht. Entsprechend sind die Antworten.Zitat :und frage mich, ob das "ausreicht"?
Ich darf den User @blaubär+ mal verteidigen? Vermutungen können sich später bestätigen oder widerlegt werden. Das geht aber nicht von außen. Schon gar nicht in einem anonymen Internetforum, in dem man von dir seit 1 Jahr liest, was der Kindsvater für ein Typ ist--->dabei gehts doch einzig und allein ums Kindeswohl.Zitat :Und deine Vermutung ist tatsächlich auch nicht korrekt.
Wenn du nur Wunschantworten möchtest, kannst du das gleich oben vermerken. IdR halten sich User daran.
Zitat :Ich schätze, sie ist noch so wie vor 10 Monaten bzw. vor 1 Jahr.
Da wurden dir diverse Tipps und Ratschläge gegeben...von Fachanwalt, Psychiater/Psychologe, Jugendamt, Antrag bei Gericht, begleiteten Umgang bis Erziehungsberatung... Was hast du gemacht?...und vor allem...was hats dem Kind gebracht?
Tatsächlich hat sich diesbezüglich einiges getan und verändert und manches läuft noch. Und dem Kind hat es auch was gebracht. Genau darum geht's ja auch.
Das Umgangsrecht ist ja auch eine andere Sache. Das hat mit dem Sorgerecht ja nichts zu tun. Umgang läuft. Wird auch immer laufen.
Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen, hat entsprechend mehr Termine, Anträge zum Ausfüllen, Behandlungen etc pp. Und es ist einfach nicht schön, wenn das als Grundlage und Anstoß für Konflikte genommen wird und man seinen Teil der Sorge dafür nutzt, um Ärger zu machen. Vielleicht versteht das nur jmd, der solche Menschen kennt und in der Situation mit einem Kind mit Förderbedarf ist. Sicher würde man dann mehr Feingefühl dafür haben. Wenn man stets fürs Kindeswohl kämpft und sich einsetzt und nicht in der "Ex verliebten Phase" hängt, ist das halt echt ein bescheidener Kommentar. Aber ich kann damit leben.
Dann ist das ja positiv. Damit kann ich auch leben.Zitat :Und dem Kind hat es auch was gebracht.
Und wenn durch den Umgang mit dem Vater immer wieder alles *aufreißt*, dann werdet ihr damit leben müssen. Sorry.
Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Da haben wir einmal die Übertragung der Gesundheitsfürsorge für das Kind auf die Mutter und dann die Abwicklung des Umganges, wenn das Kind mal unpässlich ist. Zu letzterem: es ist absolut üblich, dass Kinder eben mal einen Infekt haben (angefangen bei Erkältungen jetzt im Herbst bis eben auch zu Magen/Darm-Unpässlichkeiten). Man wird nicht verhindern können, dass der Umgang mit diesen "Krankheiten" unterschiedlich sein kann, ebenso die Einschätzung, ob und wie dem zu begegnen ist. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt.
So, nun zur allgemeinen Übertragung der Gesundheitsfürsorge. Offensichtlich bedarf es bei der Behandlung dieses Kindes auch der Bewältigung eines gewissen Papierkrams. Dass da die Einholung der väterlichen Unterschrift lästig sein kann, das ist klar. Auch hat der Vater das Recht, zu erfahren, was der Zweck dieser oder jener Vorgehensweise ist. Er muss und sollte auch nicht blind was auch immer unterschreiben. Was jetzt ein Gericht für so wesentlich ansieht, dass es insoweit in die Rechte des Vaters eingreift, das können wir hier nicht abschätzen. Unbequemlichkeit und Erklärungsdruck werden da jedoch nicht ausreichen. Wenn er allerdings in einem Eilfall eine Unterschrift verweigert, abschließend, es dann zwingend zu einem Eilverfahren vor Gericht kommt, dann kann man im Hauptverfahren, welches sich dann anschliessen sollte, durchaus überlegen, ob die Mutter in Zukunft alleine entscheidungsbefugt sein sollte.
Allein nerviges Nachfragen dürfte allerdings nicht ausreichen.
wirdwerden
Ich hatte die Fragestellerin so verstanden, dass der Vater mit seinen Aktionen eine sinnvolle Therapie / Behandlung des Kindes beeinträchtigt.
Das wäre ein guter Grund für die Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge (wenn es neutrale Nachweise für die Beeinträchtigung gibt).
Sollte dagegen der Vater "nur" nerven, dann würde das nicht reichen. Einen gewissen Mehraufwand aufgrund der Trennung muss man hinnehmen und eine "Lästigkeit" des Vaters leider auch.
Platt gesagt: Wenn der Vater nur der Mutter das Leben schwer macht, reicht das eher nicht. Wenn der Vater aber auch dem Kind das Leben schwer macht, dann aber ziemlich sicher.
Und ich denke, dass letzteres vorliegt.
Zitat :Allein nerviges Nachfragen dürfte allerdings nicht ausreichen.
Hallo. Danke für die Einschätzung.
Es geht aber nicht um nervige Nachfragen. Ich informiere zuverlässig und ausreichend und auch gerne. Ich sehe es im Normalfall auch als völlig berechtigt. Beide Eltern sollten übers Kind gleichermaßen informiert sein und entscheiden. Zum Wohl des Kindes.
Er nutzt aber jede und zwar wirklich jede Information, um Ärger anzufangen. Macht zu demonstrieren. Und solange ich in der Pflicht bin, Unterschriften zu erbitten und mit ihm gemeinsame Entscheidungen zu treffen- Schulstart und Wahl z.B. - wird es niemals ruhiger werden. Er zweifelt ja sogar an den attestierten ärztlichen Diagnosen. Und nicht weil diese den Umgang verhindern. Rein informativ wenn es in seinen Umgang fällt. Er behauptet überall das Gegenteil. Das blockiert eben auch realistische Hilfe und Unterstützung. Ich darf keine Einzeltermine beim Kinderpsychologen wahrnehmen. Mir wird somit auch da Beratung und Hilfe fürs Kind durch ihn verwehrt. Er besteht auf gemeinsame Termine. Dass diese nicht hilfreich für mich sind, brauche ich nicht zu erwähnen. Die Bedürfnisse des Kindes sind hier keine Grundlage. Kind soll "normal sein". Eine Kommunikation ist nicht möglich.
Und das ist keine ausreichende Grundlage für die alleinige Gesundheitsfürsorge?
-- Editiert von User am 3. November 2025 11:28
Zitat :Ich hatte die Fragestellerin so verstanden, dass der Vater mit seinen Aktionen eine sinnvolle Therapie / Behandlung des Kindes beeinträchtigt.
Er beeinträchtigt sie. Zögert manches hinaus und stimmt dann im Endeffekt doch zu, damit ich nichts vorweisen kann. Oder er ruft bei der Pflegekasse an,um den Pflegegrad anzuzweifeln und das Gutachten zu bekommen (was ihm auch zusteht). Dieses Gutachten zerpflückt er und will alle Angaben leugnen und Dinge gegen mich verwenden. Spricht mich immer wieder vorm Kind provozierend an und will Stimmung machen.
Dass es mich nervt klar. Aber viel schlimmer ist es, dass das Kind natürlich davon betroffen ist.
Aber ja, ich habe keine fehlende Unterschrift in der Hand oder ähnliches. Nur die ständigen Zweifel kann ich nachweisen.
Ich wiederhole gern: Das kann das Forum nur mit --- Ja.Nein.Vielleicht.--- beantworten.Zitat :Und das ist keine ausreichende Grundlage für die alleinige Gesundheitsfürsorge?
Du verfällst leider auch heute wieder in Vorwürfe gegen den Kindsvater...was der tut, verhindert, verzögert, anzweifelt. DAS haben wir doch längst alles mehrfach gelesen.
Es geht hier doch nicht um einen Normalfall. Du schreibst jetzt so wie vor einem Jahr.Zitat :Ich informiere zuverlässig und ausreichend und auch gerne. Ich sehe es im Normalfall auch als völlig berechtigt.
WARUM *überinformierst* du den Kindsvater? WARUM beschränkst du dich nicht auf das notwendige Maß an wirklich wichtigen Informationen? Was du gerne tust, muss der Kindsvater garantiert nicht alles wissen. Und ganz offenbar ist das nichts für Kindeswohl.
Zu deiner Frage:---> Es bedarf deines Antrages... und dann einer gerichtl. Prüfung des Sachverhaltes...und dann evtl. einer Anhörung des Kindsvaters durch das Gericht...und dann einer Entscheidung dazu.
Du bist am Zug. Du allein.
Zitat :WARUM *überinformierst* du den Kindsvater?
Ich informiere ihn schon lange nicht mehr "über". Wenn Kind aber zum Umgang einen Magen-Darm Infekt hat, sehe ich es schon als notwendig ihm das mitzuteilen. Ansonsten teile ich nichts alltägliches mehr.
Es geht doch nur um Erfahrungswerte. Niemand kann und soll hellsehen. Dafür ist ein Forum doch da. Austausch.
Und ich habe die Sachlage erläutert, weil es als Elrernkonflikt dargestellt wurde. Und ich bin nicht mehr damit einverstanden, dass es so dargestellt wird. LG
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