Getrennt, 2 Kids, beste Freundin schwanger

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Getrennt, 2 Kids, beste Freundin schwanger

Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe mal eine Frage und zwar wie sich das mit dem Unterhalt verhält wenn das dritte Kind da ist.

Es klingt nun ein wenig komisch, aber wir wollen eine Art WG machen meine beste Freundin und ich.

Mir geht es lediglich um die Verteilung des Unterhaltes. Geld spielt in erster Linie keine Rolle. Sie hat ebenfalls schon ein Kind.

Verzwickte Lage, aber ich sehe es als lösbare Sache.

Vielen Dank an ernstgemeinte Antworten!
Einen schönen Tag euch Allen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Jedes Elternteil, bei dem das Kind lebt, zahlt den Unterhalt durch Betreuung. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt. Einerlei, wer mit welcher besten Freundin wo lebt.

Wenn die Antwort am Thema vorbei geht, liegt es vielleicht daran, dass die Frage nicht klar formuliert war.

wirdwerden

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#2
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Hey danke für die schnelle Antwort unf sorry für die falsche Ausdrucksweise.

Die Frage ist dann halt, ob der Uhalt der zwei Kinder weniger wird.

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#3
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo SamsonXY,

irgendiwie ist deine Frage immer noch etwas unklar.

Verstehe ich das denn jetzt richtig?
Das eine Kind ist deins, deine beste Freundin ist Mutter des zweiten Kindes und schwanger mit dem Dritten?

Also, ich weiß jetzt nicht so wirklich, wie du darauf kommst, das sich am Unterhalt jetzt etwas ändern sollte, oder haben die Kinder alle denselben Vater?

Ansonsten wird der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt, unabhängig davon wieviele Kinder mit wem unter einem Dach leben, so weit ich weiß gibt es da keine Staffelung, so wie beim Kindergeld, von wegen 1. und 2. Kind 184€ und ab dem 3. mehr.

Der Unterhalt wird lediglich aus dem Einkommen des Vaters berechnet, oder beim UVG nach dem Alter des Kindes.

Vor allem, wenn es jetzt wirklich so ist, wie ich es verstanden habe, das du die Mutter des einen Kindes bist, hat dein Kind sowieso überhaupt nichts mit den Berechnungen der anderen beiden Kinder zu tun, außer, wie schon oben erwähnt, sie hätten wirklich alle den selben Vater.



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#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Naja es wird ja wohl so sein das er schon zwei Kinder mit einer anderen Frau hat, und jetzt ein neues mit der neuen Freundin unterwegs ist. Da Samson ja schreibt das Geld keine Rolle spielt kann er ja anscheinend dann allen 4, also seinen "alten Kindern", der Mutter des neuen Kindes und dem neuen Kind Unterhalt bezahlen. Ich vermute aber mal das es ehr auf einen Mangelfall hinausläuft und die neue Familie dann Hartz IV beantragen muß.
Ansonsten wird der Unterhalt bis auf den Selbstbehalt von 950 Euro, plus ein paar Zurerchnungsmöglichkeiten, für den Unterhalt aufgeteilt. Also bekommen die "alten Kinder" natürlich weniger, das "neue Kind" auch ein bisschen, und wenn noch was übrig bleibt die Mutter des neuen Kindes.

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