Getrennt - Frau von neuem Freund schwanger

9. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrennt - Frau von neuem Freund schwanger

Hallo,

ich habe mich von meiner Frau vor 10 monaten getrennt. Die Scheidung wird wohl noch dieses Jahr erfolgen. Wir haben einen 4 jährigen Sohn. Meine Frau hat einen neuen Freund, von dem sie schwanger ist. Nach den Erzählungen meiner Frau will sie sich von ihrem Freund aber wieder trennen.

Meine Frage lautet, ob meine Frau von ihrem Freund nach einer Trennung und der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Ich meine nicht den Unterhalt für das Kind, sondern Unterhalt für meine Frau.

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
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#2
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#4
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

warum ist der neue Mann meiner Frau denn nur bis zum 3. Lebensjahr meiner Frau unterhaltspflichtig.
Auch wenn die beiden zusammen blieben, wäre die Situation wohl für mich günstig, da ein gemeinsames Kind wohl den Weg zum eheähnlichen Verhältnis beschleunigen würde, oder?

Gruß

Taifun69

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Taifun!
Weil die beiden nicht verheiratet waren,deshalb nur 3 Jahre.
Wenn sie dir gesagt hat sie würde sich wieder trennen,wird das nichts mit eheänlichem Verhältnis !!

Vielleicht ist es interessant für dich zu wissen,das sich voraussichtlich ab 01.07.07 die Unterhaltsgesetze ändern und EXEN aus der Unterhaltspflicht wegfallen.Voraussichtlich!Nicht 100% sicher!!

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#7
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#8
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

noch eine Frage.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Schwangerschaft meiner noch-Frau ein Glücksfall für mich. Wenn sie sich von ihrem Freund trennt, zahlt er den Unterhalt für sie mit. Falls sie bei ihm bleibt, stehen die Chancen gut für mich, dass ihr Verhältnis bald eheähnlich angesehen werden.

Da mein Sohn 4 Jahre ist und meiner Frau ab dem 8ten Jahr eine Teilzeitstelle zumutbar ist, sie aber dann noch nicht arbeiten kann, da sie sich ja um das Kind von ihrem neuen Freund kümmern muß, wäre er ja wieder ab dann bei dem Unterhalt für meine Ex mit verpflichtet.
Habe ich da recht, oder nicht?

Viele Grüße

Taifun

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#10
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Nein, er ist nur die ersten drei Jahre mit im Boot.


;)

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#11
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#12
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Vielleicht sollten wir der Einfachheit halber einfach das Matriachat wieder einführen, dann brauchen die Frauen die Männer nur noch zum "Befruchten", ist egal wer der Papa ist, die Männer können weiter spielen und den Rest macht "Frau" dann schon selbst.
Alles erledigt :grins:

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#13
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn ich den Beitrag von python richtig verstanden habe, zahlt der andere Kindsvater keinen Unterhalt für meine Frau falls die beiden sich trennen sollten.

Naja. Gerechtigkeit gibt es bei diesem Thema wohl nicht.

Gruß Taifun

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Nöö, Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun...
Auch von mir ein herzliches Willkommen in der Realität...
Grüße

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#15
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

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#16
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

Deine Stuation ist wieder mal exakt die, auf die das neue Unterhaltsrecht keine Antwort hat. (Wahrscheinlich konnte sich im Ministerium auch keiner vorstellen, dass es diesen Fall geben könnte!) :???:

Derzeit hast Du eine super Chance zum unebefristet Unterhaltspflichtigen "gemacht" zu werden!

Die Ehedauer bemißt sich nach gängiger Rechtssprechung nicht nur aus der Ehezeit (also Zeitpunkt Heirat bis Scheidungsantrag/Scheidung)! Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen wird eine Ehedauer angegnommen die bis zur Vollendung des 18 ten Lebensjahres des jüngsten Kindes reicht!-(Also drei Jahre verheiratet.- Kind zum Zeitpunkt der Scheidung 1 Jahr alt,- angenommene Ehedauer 19 Jahre.)

Wenn Deine EXE (scheint ja strategisch ganz gut aufgestellt zu sein!)das Ding weiter durchzieht, hat sie sich gerade einen lebenslangen Versorgungsanspruch (bei Dir) gesichert! :(

Da wird sich auch mit den neuen Unterhaltsrecht eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches nicht durchsetzen lassen!

Such Dir schnellstens einen guten Anwalt!

Sprich mal mit Deinem Bundestagsabgeordneten über Deinen tollen Fall!(Die suchen derzeit ja alle verzweifelt nach Input zum neuen Unterhaltsrecht!? Oder nicht?)

Alles Gute! :sweat:

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#17
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich war jetzt beim Anwalt und der meinte, dass der neue Lebenspartner meiner Frau sich auf jedenfall am Unterhalt meiner Frau beteiligen muss. Egal ob sie zusammen leben, oder sich wieder trennen. Zwar nur für 3 Jahre, aber das ist ja auch schon mal etwas.
Allerdings sollte ich mich schnell um die Vaterschaftsaberkennung beim Jugendamt kümmern.
Dazu meine Frage. Müssen da alle 3 Personen, allso Ich, Ex und neuer Lover erscheinen? Das wäre für mich fast unzumutbar mit den beiden dort aufzutauchen.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Gruß

Taifun

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#18
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich habe gerade diesen Thread gelesen und musste erstmal schlucken...

Wie: Die Ex kriegt von einem anderen ein Kind, kann deswegen nicht arbeiten, obwohl ihr hinsichtlich des BU für das Kind des Threadstarters zumindest ab 8 Jahren ein Halbtagseinkommen zugerechnet werden könnte - und der Threadstarter muss deswegen weiter BU blechen? Ich dreh durch...

Mein LG hat auch mit Ex eine 7jährige Tochter, zahlt allerdings keinen BU, weil seine Ex nunmehr von einem anderen zwei Kinder hat. Habe die ganze Zeit die Befürchtung, dass wegen mgl. Leistungsunfähigkeit des 2. KV sein BU wieder auflebt. Hatte gedacht, mit dem 8. LJ der Kleinen wäre dies minimaler, weil ihr ja dann fiktiv eine Halbtagstätigkeit zugerechnet werden könnte, er also raus wäre aus dem Unterhalt (ggf. halben BU für Betreuung der Kleinen minus ihr fiktiv angerechnetes Einkommen aus Halbzeitstelle) - aber nach dem hier fällt für mich fast jeder Gedanke an Heiraten und so flach... Und dabei will mein LG mich gern ehelichen. :love:

Ich fass es nicht. Ich kann mittlerweile jeden Mann verstehen, der NICHT heiraten will.


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#19
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja so sieht es aus. Weil der Freund meiner Ex nicht mit ihr verheiratet ist, braucht er nur 3 Jahre für meine Frau zu zahlen. Danach bin ich wieder voll drann und das bis das zweite Kind mindestens 8 Jahre ist. Ich kann nur hoffen, dass sie nicht noch mehr uneheliche Kinder bekommt ;-)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aber nochmal zu meiner Frage. Muss ich da wirklich mit meiner Frau und ihrem Freund erscheinen und wie lange dauert so ein Verfahren in der Regel? Ich möchte das natürlich von der Bühne haben, bevor meine Frau entbindet.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also wen es interessiert. Ich war jetzt beim Rechtsanwalt, Jugendamt und habe dort folgende Auskunft bekommen.

Ab der Zeit des Mutterschutz bis 3 Jahre nach der Geburt ist der Kindsvater für meine NochFrau Betreuungsunterhaltspflichtig. Egal ob sie zusammenbleiben, oder sich trennen. Natürlich wird der BU zwischen mir und ihm geteilt.
Jetzt zum Jugendamt. Das ist wirklich der Hammer. Die Vaterschaftsaberkennung kann jederzeit, auch vor der Geburt durchgeführt werden. Allerdings sind wir voraussichtlich zum Geburtstermin noch verheiratet. Der Scheidungsantrag ist aber beim Amtsgericht vorliegend. Trotzdem werde ich nach der Geburt als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Dieser Eintrag wird erst abgeändert, wenn dem Scheidungsantrag ein rechtsgültiges Urteil gesprochen ist. Also wenn die Scheidung rechtsgültig ist. Dieses ist auch im BGB unter §1599 Abs.2 nachzulesen.
Hatte jemand auch schon mal so einen Fall.

Viele Grüße

Taifun69

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