Getrennt lebend- trotzdem Anspruch auf Rente?

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Suse1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Getrennt lebend- trotzdem Anspruch auf Rente?

Hallo,

habe 2 kurze Fragen:

Mein Freund ist seit 17 Jahren verheiratet.
Er lebt seit etwa 2 Jahren von seiner Frau getrennt. Scheidung ist für die beiden kein Thema.
Wie sieht das denn mit dem Rentenanspruch seiner Ehefrau aus? Soviel ich weiß, muß der Ehemann ja einen Teil seiner Rente abtreten. Gilt das auch für getrennt lebende Ehepaare? Wird die Trennungszeit da mitgerechnet? Welche Zeit wird da zur Berechnung herangezogen?
Kann es sein, daß seine Frau dann irgendwann Anspruch von z.B 40 Ehejahren hat, obwohl sie schon lange Zeit getrennt leben?

Außerdem würde mich interessieren, wie das später mal für mich aussehen wird... sagen wir mal, mein Freund würde sich doch scheiden lassen... Muß man seine nichteheliche Lebensgemeinschaft eintragen lassen um Anspruch auf die Rente seines Partners zu haben? Oder habe ich ganz einfach Pech, weil wir nur zusammenleben?

2. Wenn seine Ehefrau nun arbeitslos werden würde oder nur einen geringfügigen Job hat. Ist mein Freund dann verpflichtet Unterhalt an seine Frau zahlen? Gibt es da eine zeitliche Begrenzung? Zur Info: seine Frau ist 43 Jahre. Muß sie da nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen?

Danke schon mal für die Antworten :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

49x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Suse,

also - solange keiner der beiden die Scheidung einreicht (du schreibst ja, Scheidung sei kein Thema...), gibt es auch kein Trennungsjahr. Dieses kann zwar zurückdatiert werden, aber das geht nur, wenn sich die Eheleute darüber einig sind. Da die Ehefrau ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, würde sie diesen im Falle einer Zustimmung, zeitlich kürzen.

Der Versorgungsausgleich wird also für 17 Ehejahre vollzogen, wenn eine Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt angestrebt würde.

Ob die Ehefrau verpflichtet ist zu arbeiten und in welchem Umfang richtet sich danach, ob Kinder vorhanden und wie alt diese sind. Danach errechnet sich seine Unterhaltspflicht für die Kinder und ggf. für die Frau. Auf alle Fälle steht ihr Trennungsunterhalt zu; wenn keine Kinder da sind - wird ihr eine angemessene Zeit gegeben sich um eine Arbeit zu bemühen, eine Ermessensfrage des Richters - allerdings mit Berücksichtigung der Ehedauer und auch des Alters der Ehefrau.

Rententechnisch partizipierst du nur dann, wenn ihr heiratet und hierfür müsste er erst einmal geschieden sein.

Es steht mir vielleicht nicht zu, aber du hast dich da vermutlich auf eine sehr schwierige Geschichte eingelassen; es kann durchaus sein, dass du bei dieser langen Ehe nur Teil eines Arrangements bist und weiterhin sein wirst - das hat nichts damit zu tun, dass er dich vielleicht nicht liebt, aber es wird dich viel Kraft kosten, ihn nachhaltig aus seiner Ehe zu lösen und wenn es gelingen sollte, übernimmst du sehr viel Verantwortung.

Alles Gute für dich!
VLG
nefertari1968




-- Editiert von nefertari1968 am 06.10.2004 23:30:32

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Suse1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die hilfreichen und netten Antworten!!

Zur Info: mein Freund hat mit seiner Frau einen 17jährigen Sohn..

Schöne Grüße,

Suse1

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Rein rechtlich gesehen ist Ihr Freund verheiratet, und alle Ansprüche seiner Ehefrau werden mit der Zeit mehr.

Wie nefertari schon schreibt, ohne Trennung kein Trennungsjahr. Sie sind mit einem Teil eines Ehepaars liiert, alle Ansprüche der Ehefrau werden weiter fleißig wachsen, da die beiden verheiratet sind.

Sie haben keinerlei Ansprüche, heterosexuelle Lebensgemeinschaften kann man nirgendwo eintragen lassen.

Es gibt kein Getrenntleben, außer dem Trennungsjahr, auf das die Scheidung folgt.

Wenn die beiden verheiratet bleiben, führen sie eine Ehe.

Sollte Ihr Partner sterben, erhält seine Frau seine Rente, und Sie níchts.

Selbstverständlich ist der Ehemann für den Unterhalt seiner Frau verantwortlich! Niemand würde je die Frau eines unterhaltspflichtigen Ehemanns zur Arbeit zwingen, warum auch??

Auf gut deutsch: Ihre Beziehung zu einem verheirateten Ehemann hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Ich würde an Ihrer Stelle ganz dringend mal mit meinem Partner reden, ob er das so wirklich will, oder nicht mal Nägel mit Köpfen macht, auch in Ihrem Interesse.

28x Hilfreiche Antwort

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