Guten Tag ,
Meine Frau ist ohne meines wissens mit unserem 2 halb jährigen sohn ausgezogen.
Nach 2 wochen bekam ich von İhrem anwalt vom gericht einen eheschutzverfahren . Darin steht mit vielen anschuldigungen auch 100 meter abstand zu halten. Es ist noch keine verhandlung durchgeführt worden aber ich kann unseren Sohn seit Sie ausgezogen bzw abgehauen ist 6-7 mal schon abgeholt und meine frau hat ihn mir übergeben .
Meine frage ist , was hat das für gerichtliche folgen für Sie bei der anhöhrung ? Ist das glaubhaft beim Gericht ?
Danke im voraus
Getrenntleben
20. März 2019
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Frage vom 20. März 2019 | 09:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Getrenntleben
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#1
Antwort vom 20. März 2019 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (37250 Beiträge, 13743x hilfreich)
Eheschutzverfahren? Das klingt nicht unbedingt deutsch. Wo lebt Ihr?
wirdwerden
#2
Antwort vom 20. März 2019 | 09:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
In der schweiz ..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2019 | 09:55
Von
Status: Unbeschreiblich (37250 Beiträge, 13743x hilfreich)
Ob da hier jemand helfen kann, keine Ahnung. Wie wärs mit einem schweizer Forum?
wirdwerden
#4
Antwort vom 20. März 2019 | 10:40
Von
Status: Unbeschreiblich (29770 Beiträge, 5355x hilfreich)
Nun, sie hat einen Anwalt, der sie vertritt. Gerichtliche Folgen sehe ich evtl. für dich.ZitatMeine frage ist , was hat das für gerichtliche folgen für Sie bei der anhöhrung ? :
Es klingt hier so, als sei sie mit dem Kind *abgehauen*.
Du wirst abwarten müssen, was bei der Anhörung im Gericht herauskommt.
Wir können hier nicht sagen, was glaubhaft ist. Ob Schweiz oder Deutschland, ist dabei egal.
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