Gewaltschutzgesetz: Gegen einstweilige Anordnung wehren?

16. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cracker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewaltschutzgesetz: Gegen einstweilige Anordnung wehren?

Gegen mich wurde auf Betreiben meiner Ex-Freundin eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen. Ich darf mich ihr nicht mehr nähern oder Kontakt aufnehmen, etc. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen. Dieser hat mir dazu geraten, nicht gegen den Erlass vorzugehen, weil dies in meinem Fall chancenlos sei. Ist das so?

Als die Beziehung mit meiner Freundin zu Ende ging, hat sie mir geschrieben, sie wolle keinerlei Kontakt mehr zu mir. Ich habe dem zugestimmt, sie aber gleichzeitig aufgefordert, mir geliehenes Geld zurück zu zahlen. Daraufhin hat sie mich bei Whatsapp blockiert. Ich habe ihr daraufhin drei weitere Nachrichten über andere Kanäle (Insta-Messenger, Mail) geschickt, und sie zunächst aufgefordert, das Geld tatsächlich zurückzuzahlen, dann habe ich ihr eine Frist gesetzt und in einer letzten Nachricht rechtliche Konsequenzen angedroht.

Daraufhin ist meine Ex zur Polizei und hat Anzeige wegen Stalking und Erpressung erstattet. Ich wurde von der Kriminalpolizei dazu befragt und der ermittelnde Beamte meinte, er sehe keine Hinweise auf Erpressung oder Stalking und auch keinen Ansatz für weitere Ermittlungen.

Daraufhin ist meine Ex einen Tag später mit dem gleichen Sachverhalt zum Familiengericht und hat dort die einstweilige Anordnung gegen mich erwirkt. Anders als von der Polizei wurde ich hier nicht befragt, konnte die Sache also nicht richtig stellen.

Das Gericht hat mir mit der Anordnung eine Kopie der schriftlichen Einlassungen meiner Ex mitgeschickt. Darin werde ich als Mann dargestellt, der sie schon lange schlecht behandelt hat, von dem sie sich dann trennte und von dem sie sich anschließend bedroht fühlte und der möglicherweise gewalttätig ist. Ich kann über umfassende Chatverläufe beweisen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Meine Ex wollte ein Kind von mir und mit mir zusammen leben. Ich habe mich dagegen entschieden. Seither geht sie gegen mich vor. Wie erwähnt, die Polizei hat nach meiner Aussage die Ermittlungen unmittelbar eingestellt.

Mein Anwalt sagt nun, entscheidend für die einstweilige Anordnung sei ausschließlich, dass ich meine Ex noch kontaktiert hätte, obwohl sie explizit gesagt hatte, dass sie das nicht wollte. Wenn ich berechtigte Geldforderungen gegen sie habe, müsse ich diese vor dem Amtsgericht geltend machen. Dass meine Ex sich die Anordnung mit einer falschen Darstellung meiner Person praktisch erschwindelt hat (wovon ich die Polizei sofort überzeugen konnte) spiele keine Rolle.

Meine Ex hat bei ihrer Darstellung gegenüber dem Gericht nicht explizit gelogen. Sie hat nie behauptet, ich habe sie geschlagen oder sowas, sondern nur mehrfach angegeben, sie habe große Angst um sich und ihre kleine Tochter. Als Belege für meine Gefährlichkeit nutzt sie einzelne Zitate aus Chatverläufen. Das ist ausgesprochen geschickt gemacht. Wenn man aber den Zusammenhang kennt oder die ganzen Chatnachrichten liest, bricht die Argumentation in sich zusammen. Ich wurde aber eben nie befragt und so hat das Gericht nur aufgrund der extrem einseitigen Darstellung meiner Ex entschieden. Die Polizei hat aufgrund der gleichen Faktenlage die Ermittlungen eingestellt.

Mein Anwalt meint nun, wenn wir auf einer Anhörung bestehen, würden wir verlieren und ich müsse mit hohen Kosten rechnen. Wenn ich die Anordnung hinnehme, seien es nur 159 Euro. Ist es in der Tat so, dass es im Nachhinein keine Rolle spielt, dass die Begründung, warum ich gefährlich bin, komplett unplausibel ist und ich nur "dran" bin, weil ich die Rückzahlung meiner Schulden in drei Nachrichten eingefordert habe?

Die Anordnung hat keine relevanten praktischen Konsequenzen für mich. Meine Ex wohnt in einem anderen Stadtviertel, so dass ich mich ihr ohnehin nicht bis auf 100 Meter annähere und ich will auch ansonsten nichts mehr mit ihr zu tun haben. Aber es kratzt massiv an meinem Selbstverständnis, einfach so als gefährlicher Mann und Gewalttäter hingestellt zu werden. Ich habe mein ganzes Leben noch nie eine Frau geschlagen und habe das auch nicht vor.

-- Editiert von Cracker am 16.10.2020 15:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Es ist immer schwer, in so Sachen zu raten. Wir kennen die Akte nicht und auch nicht die Vorgeschichte. Deshalb auch nur allgemeine Ausführungen.

Du musst zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Strafrechtlich mag an der Sache nichts dran sein, Zivilrecht ist aber was ganz anderes. Und wir bewegen uns hier im Zivilrecht.

Da meine ich, hat Dein Anwalt doch die Sache sehr sauber herausgearbeitet. Du hast eine Aufforderung ignoriert. Das ist das Problem. Ich würde dem Rat des Anwalts folgen.

Und - was das Darlehen angeht: es bleibt Dir unbenommen, da gegen die Ex vorzugehen. Kontaktverbot schließt eine Geltendmachung von Ansprüchen nicht aus. Wie wärs mit einem Mahnbescheid, so als Einstieg?

wirdwerden

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ich schließe mich dem Beitrag zu #1 an.
Auch wenn ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass der geschilderte Sachverhalt ausreichend sein soll um die einstweilige Anordnung zu erlassen.
Es dürfte das kostengünstigste sein es dabei zu belassen, da eine Anhörung zu 99% auf einen Vergleich hinausläuft, dass beide sich gegenseitig nicht mehr kontaktieren und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Das würde bedeuten, dass Sie die hälftigen Gerichtskosten tragen und die Koste Ihres Anwalts.

Was mich in Ihrer Situation eher stören würde ist, dass Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz auch der zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt werden und diese da im System vermerkt sind.

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