Gibt es das Jugendschutzgesetz noch?

27. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)
Gibt es das Jugendschutzgesetz noch?

Hallo zusammen,


ich habe kurz nur eine Frage gibt es noch das Jugendschutzgesetz?Das Ja bei uns sagt nein,kann ich mir aber nicht vorstellen das es dies nicht mehr gibt.

Gurss Simone

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27 Antworten
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#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Na klar gibts das noch (was habt ihr denn für ein JA???


Mo 25.07.2005
Jugendschutzgesetz

Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.

Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Cimputerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.

Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:

*

Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie bislang bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
*

Die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, werden erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
*

Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) sind erweitert worden. Sie kann jetzt neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren. Des weiteren ist das Indizierungsverfahren neu geregelt. Jetzt kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
*

Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 1. Januar 2007 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.
*

Außerdem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Strafen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.

Und hier das komplette Gesetz

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf.pdf

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#2
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wie ist es mit minderjährige Kinder mit einem fast achtzehnjährigen Mann schlafen und dadurch schwanger werden?
Hier wird das vom Ja sogar beschönigt.Die kinder dürfen so früh schon owas machen.Die können ja jederzeit abtreiben.

Ja ist das denn nicht ein freischein für solche Kinder?
Ich verstehe einfach die Welt nicht mehr

Simone

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#3
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

naja,fast 18jahre ist ja noch 17jahre also noch nicht volljährig!
wie alt soll den das minderjährige kind sein?

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#4
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

14 jahre alt

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#7
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das ist mir klar.Nur verstehe ich nicht das das JA sagt das die machen kann was die will.Muss da nicht das Ja Beratungsgespräche führen?

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#8
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

oje,
wurde sie zum sex gezwungen oder hat sie es freiwillig getan?
wenn sie gezwungen wurde,dann sollte man den jungen anzeigen, aber das hättest du ja geschrieben.
ich denke mal sie wird es freiwillig getan haben und da glaube ich kann man nichts machen.zumal der junge ja noch nicht volljährig ist.
wenn ich falsch liege dann berichtigt mich.
da können die eltern ihr nur noch ganz viel halt und hilfe geben.egal wie sie sich entscheidet und ich hoffe das sie sich auch prof.hilfe holt.
lg
beccy

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#9
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

simone,
meinst du die kinder gehen erst zum ja bevor sie miteinander sex haben?
oder wen meinst du ,der vom ja sich ein beratungsgespräch holt?
lg

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#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#11
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

Beratungsgespräch meine ich damit,das man Möglichkeiten unterbreitet was man alles machen kann,sprich auch Empfängnisverhütung.Die mutter ist mit der ganzen Sache überfordert.
Die Tochter wird abtreiben weil sie unter druck gesetzt wird von dem freund und der Mutter vom Freund.Und dann wenn es gemacht wurde wird er schluss machen.Ja und dann wird sie leiden.Oder sehe ich das zu eng???
Sie könnte doch auch das Kind austragen und es dann zb.im Wohnheim leben,oder zur Adoption freigeben,oder in einer Pflegefamilie unterbringen.
Also wenn ich in der Situation wäre,also meine Tochter würde schwanger sein,würde ich sie unterstützen,denn ich ich bin eigentlich prinzipiell gegen Abtreibung.

Oder sehe ich das alles falsch??

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#12
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

simone,
es wird im kiga schon teilweise angefangen mit der aufklärung.
in der grundschule gibt es auch schon sexualkunde.
weiter haben die kinder in den weiterführenden schulen auch biologie und sexualkunde.
es sollte aber auch zu hause weiter über dieses thema gesprochen werden.
wenn das kind halt in den brunnen gefallen ist,sollte man ,bevor man einen abbruch macht sich proffessionel beraten lassen,da muss auch die mutter der schwangeren mitgehen.
die konsequenzen nach einem abbruch kann eine 14 jährige noch garnicht abschätzen.zumal sie es unter druck machen wird.
es wird sich irgendwann mal rächen.
bei mir zu hause wird oft über dieses thema gesprochen und ich sage jedesmal das , sollte es trotz allem passieren das meine töchter schwanger werden sollten, ich voll hinter ihnen stehen würde.
lg

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#13
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

die Mutter war ja mit,aber die wurde rausgeschickt.Ist das denn rechtens?

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#14
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

waren die beiden (mutter,Tochter)schon bei einem gespräch beim ja oder bei pro fam.?

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#15
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

ja das waren die und die wurde vom Ja und von der Pro fam. rausgeschickt,sie sollte nur die Unterschrift zur Abtriebung geben

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#16
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

das glaub ich doch alles garnicht!
und die mutter hat ihre unterschrift gegeben?
das arme kind.da es ja anscheinend gute bekannte von dir sind,hast du denn da nicht die möglichkeit dir die mutter und das kind nochmals ins gebet rufen und sie evtl.nochmal zu einer kirchlichen beratungsstelle schicken?
lg

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#17
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich versuche die ganze zeit schon.Aberich weiss wirklich nicht mehr weiter.ich würde nicht so handeln.

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#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich verstehe immer noch nicht, was das mit dem Jugendschutzgesetz etc.... zu tun haben soll.

Das Kind HAT schon mit dem Jungen geschlafen. Also Fakt.
Anfänglich wolltest du wissen, ob das überhaupt möglich sein darf. Was hast du denn erwartet? Dass dem Jungen eine Strafe auferlegt wird? Selbst wenn - Was würde das an der Situation ändern??

Im übrigen kann man da geteilter Meinung sein: Manchmal ist es bestimmt nicht schlecht, eine scheinbar einfussreiche Mutter aus dem Raum zu schicken, um mit der Tochter allein zu reden. Das Kind ist dann bestimmt 'freier', was ihre Aussagen und Entscheidungen angeht.

Die Konsequenzen nach einem Abbuch kann nicht nur eine 14 jährige nicht abschätzen, sondern wahrscheinlich keiner, der es noch nicht durchgemacht hat. Die Konsequenzen einer Mutterschaft aber kann man genauso wenig abschätzen.

'Druck' vom Partner, Eltern, Freunden etc.... erfahren bestimmt auch 30 jährige, wenn sie vor einer solchen Entscheidung stehen. Mehr, als eine Beratungsstelle aufsuchen, kann man nicht.
Abgesehen von der moralischen Pflicht der Eltern, das Kind VORHER aufzuklären und wenn es dann doch passiert ist. zu unterstützen! Egal, welche Entscheidung es trifft!!
Wenn die Mutter hier schon überfordert ist, ist es doch nur gut, wenn die Beraterin sie rausgeschickt hat!! Das Kind würde doch durch die Anwesenheit nur noch mehr verunsichert werden.

Ihr traut es einer 14 jährigen ohne weiteres zu, ein Kind betreuen. OK!

Dann aber solltet ihr ihr auch zutrauen, die Entscheidung für einen Abbruch zu übernehmen.
Auf die Unterstützung der Mutter kann sie ja wohl in keinem der beiden Fälle hoffen, da sie mit der Situation hoffnungslos überfordert ist......

PS@Simone:
Woher weißt du, wann das Mädel leiden wird und wann nicht?
Vielleicht würde sie auch noch viel mehr leiden, wenn sie mit 14 Jahren ein Kind großziehen müsste.......
Vielleicht auch nicht......

-- Editiert von teufelin am 27.08.2005 22:06:37

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#19
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@scaleo,
weißt du es?
Ich möchte mir nicht anmaßen, so etwas zu entscheiden.
Ich denke, sowas muss man von Fall zu Fall sehen und kann nicht pauschal sagen: 'So oder so ' MUSS es sein.
Auch ein Abbruch kann fürs Leben 'prägend' sein!!

Eine 14jährige hat bestimmt schon eine eigene Meinung und ist 'denkfähig' aber sie braucht Unterstützung, was ihre Entscheidungen im Einzelfall angeht.
Brauchen nicht WIR das nicht auch noch in solchen Fällen? Eine 14 jährige aber m.E. noch viel mehr.

Nur: Eine Mutter, die mit der ganzen Situation überfordert ist, ist auch keine Hilfe für das Kind! Egal, welcher Meinung Muddern ist.
Da ist es m.E. besser, sich mit dem Mädel allein zu unterhalten.
Ich wüsste momentan auch nicht, was da gegen das Jugendschutzgesetz spricht.....
( Hab die Ausgangsfrage eh nicht verstanden... )

.... eher würde ich mich fragen, ob die Mutter ausreichend Stärke mitbringt, um das Kind durch die Pubertät zu bringen. Egal, ob schwanger oder nicht..... egal, ob mit Kind oder ohne......

In diesem Sinne......

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#21
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sage mal so,wer hier mit einem schlafen kann,muss sich auch vorher darüber klar sein,das man auch schwanger werden kann und das man dann wissen muss was zutun ist.Eure Meinungen verstehe ich voll und ganz.Jeder hat eine andere Meinung.
Für mich ist Abtreibung Mord.Wenn das Baby jetzt krank wäre oder es durch eine Vergewaltigung entstanden wäre,nun darüber könnte man dann ja nachdenken,aber nicht wenn man nur seinen Spass hatte und dann denkt ups ich bin shwanger,und Ja sagt ja ich kann abtreiben und kann bei jedem schlafen,wen ich will und wenn es wieder passiert ich kann ja wieder abtreiben,und dies wird in diesem FAll passieren.

Das ist ja das schlimme.
Das Ja sagte das das Jugendschutzgesetz nicht mehr gibt.

Gruss simone

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#23
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Super!
Das wird meinen 14 jährigen erfreuen. Dann kann er ja gleich heute Abend inne Kneipe und gemütlich bis 03:00 Uhr nachts n paar Bierchen schlürfen.....

Simone, du meinst etwas anderes. Früher hat das Gesetz den Geschlechtsverkehr mit- bzw. unter Minderjährigen etwas strenger gesehen, als heute.
Aber selbst damals konnte niemand einer 14jährigen die Entscheidung letztlich abnehmen, wenn es denn passiert ist.

Und natürlich hast du Recht: Jeder, der Sex hat, SOLLTE sich über die Folgen im Klaren sein.
Aber: Wenn ich hier jeden Tag von den armen erwachsenen Vätern lesen muss, denen einfach so ein Kind 'angehängt' wurde, kann man doch von einer 14jährigen nicht wirklich mehr Verstand erwarten oder?

Ausserdem kann ich den armen Wurm doch nicht für die Unfähigkeit der Mutter, des Mädels und ihres Freundes leiden lassen. Du siehst ja, was dann dabei herauskommen kann.
Ob es nun Mord ist oder nicht..... darüber streiten selbst die Gelehrten und jeder wird eine andere Meinung dazu vertreten.

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#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Simone

quote:
ber nicht wenn man nur seinen Spass hatte und dann denkt ups ich bin shwanger,und Ja sagt ja ich kann abtreiben und kann bei jedem schlafen,wen ich will und wenn es wieder passiert ich kann ja wieder abtreiben,und dies wird in diesem FAll passieren.



Meinst du dann, dass dieses Kind von 14 Jahren reif dafür ist, selbst ein Kind zu bekommen und die Verantwortung dafür zu übernehmen?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Ein Kind muss es letztendlich alleine entscheiden...
Ich war 18, als es passierte...
Ich war sehr reif für das Kindkriegen, aber eben der Erzeuger war nicht mein Traummann, gerade kennengelernt und ins bett gelandet und schwanger. Es tand überhaupt nicht zur debate diesengleich zu heiraten, für mich gehörten Kinder in eine Familie: Mann und Frau, die füreinander geschaffen und für ewig zusammen sind. Meine Eltern erfuhren erst 2 Jahre später zufällig über die Abtreibung, es hieß, warum den? wir hätten doch dich voll unterstützt, bräuchtest auch nicht das Studium zu schmeißen. Ich bereue es bis heute, mit denen nicht darüber gesprochen zu haben. Heute bin ich alleinerzihend (Traummänner gibts wohl nicht), aber die Eltern, die einem wenigstens moralisch unterstützen. Ein Abruch käme für mich nie mehr in Frage, selbst wenn behindertes Kind, jedes Kind hat recht zum Leben! Schwierigkeiten oder unpassende Situatione wird es immer geben, damit umzugehen lernen ist wichtiger als davonzulaufen, es sollte das beste daraus gemacht werden, Versuch ist es wert, man kann sich später keine Vorwürfe machen.

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#26
 Von 
anna-olivia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich das jetzt so versteh das wenn meine 14 jährige tochter nen freund von 20 jahren hätte könnte ich ihr nicht sagen :das ist vom gesetz her nicht erlaubt das ich erlaube das er bei uns übernachtet"
???
also darf man heutzutage ab 14 schlafen mit wem man will ??
ist das nciht ein bischen happich?
oder versteh ich das jetzt falsch ?
bzw es gibt ja trotzdem noch strafverfahren..aber wo fängt denn dann heut zu tage Pedophilie an ??
Ok 6 jahre wäre nicht der unterschied kommt ja auch imer drauf an wie alt man vom geiste her ist...

also wäre das jetzt erlaubt das ich das erlauben wüde oder würde ich mich dann strafbar machen?

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#27
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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