Gibt es einen Unterhaltsanspruch bei Scheidung Ü60?

3. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
MarkusNRW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 44x hilfreich)
Gibt es einen Unterhaltsanspruch bei Scheidung Ü60?

Hallo,

folgende Situation:
- Eltern (beide 62) sind seit 35 Jahren verheiratet
- strikte Gütertrennung war vereinbart
- Grund: kurz vorher Firmengründung des Vaters / Besitz sollte natürlich geschützt werden
- Mutter hat in dem Betrieb als Angestellte gearbeitet
- Firma wurde mittlerweile verkauft
- Vater noch normales Angestelltenverhältnis, Mutter arbeitslos.

Frage:
Im Ehevertrag steht, sie erhält 50tsd + Unterhaltszahlung bei einer Scheidung.
Wie hoch ist in etwa der Unterhaltsanspruch? Gibt es diesen überhaupt?

Rahmendaten:
- Privatvermögen Vater 5.000.000
- Vater besitzt Elternhaus
- Mutter besitzt 3 kl. Häuser, jeweils bezogen durch ein Kind (alle über 30). Wert zusammen 900.000

Hintergrund:
Aktuell ist man gemeinsam bei einem Anwalt, um den Ehevertrag neu zu verhandeln. Nun besteht seitens uns Geschwistern die Befürchtung, das Mutter über den Tisch gezogen wird.
Das aktuelle Angebot seitens meines Vaters lt. 250tsd., ohne Unterhaltsanspruch und jeder behält die Immobilien/Vermögen, die er hat (s.o.).
Der Anwalt wird natürlich von Vater bezahlt, Neutralität können wir hier leider nicht voraussetzen. Er sitzt gerne auf seinem Geld.

Da man über Geld nicht spricht und wir Geschwister natürlich die Schweiz sein wollen, sind uns etwas die Hände gebunden. Daher hier mal die Frage, wie ihr das einschätzt. Moral mal außen vor.
Hätte meine Mutter Anspruch auf Unterhaltszahlung und sprechen wir hier eher von 100 oder 2000 Euro? Lebt Sie noch 25 Jahre (=300 Monate), lässt sich schnell herleiten, ob das Angebot fair ist oder eher nicht.
Als Büroangestellte hat sie natürlich nicht viel verdient. Entsprechend wird die Rente durchschnittlich ausfallen.

Viele Grüße
Markus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
jeweils bezogen durch ein Kind (alle über 30).


Zahlen die Kinder Miete?

Zitat:
Hätte meine Mutter Anspruch auf Unterhaltszahlung und sprechen wir hier eher von 100 oder 2000 Euro?


Da es keine Angaben über die Einkommensverhältnisse gibt, kann man dazu nichts sagen. Ganz grob kann man sagen, dass Deiner Mutter etwa 3/7 des Gesamteinkommens zustehen.

Was ist mit dem Versorgungsausgleich?

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#2
 Von 
MarkusNRW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 44x hilfreich)

Zahlen die Kinder Miete? -> ja, die Mindestmiete, damit es vom Finanzamt akzeptiert wird

Vater in den letzten 10 Jahren - ø 100-120tsd per anno
Mutter in den letzten 10 Jahren - ø 30tsd per anno

Versorgungsausgleich sagt mir gerade nichts. Google ich mal :-)

Danke für dein schnelles Feedback. Die 3 Immobilien, die von uns bewohnt werden, wären natürlich durch finanzielle Zuschüsse unseres Vaters für Mutter nie finanzierbar gewesen.

Ganz grob kann man sagen, dass Deiner Mutter etwa 3/7 des Gesamteinkommens zustehen. ->
Über die ganzen 35 Jahre?
Kannst du mal eine grobe Beispielrechnung machen, damit wir ein gewisses Grundverständnis von der Berechnungslogik bekommen.

-- Editiert von MarkusNRW am 04.02.2021 00:07

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten, hier also den Vater.
Hier geht es um sehr viel Geld. Die Mutter soll sich selber einen Anwalt nehmen und das Angebot des Vaters prüfen lassen. Wird zwar jede Menge kosten, aber alles andere erscheint mir bei der Sachlage leichtfertig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von MarkusNRW):

folgende Situation:
- Eltern (beide 62) sind seit 35 Jahren verheiratet
- strikte Gütertrennung war vereinbart
- Grund: kurz vorher Firmengründung des Vaters / Besitz sollte natürlich geschützt werden
- Mutter hat in dem Betrieb als Angestellte gearbeitet
- Firma wurde mittlerweile verkauft
- Vater noch normales Angestelltenverhältnis, Mutter arbeitslos.

Frage:
Im Ehevertrag steht, sie erhält 50tsd + Unterhaltszahlung bei einer Scheidung.
Wie hoch ist in etwa der Unterhaltsanspruch? Gibt es diesen überhaupt?

Grundsätzlich hat nach der Scheidung jeder Ex-Ehegatte selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Einen nachehelichen Unterhaltsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Ein Fall ist es, wenn der Ex-Ehegatte ein gemeinsames Kind zu betreuen hat. Ansonsten gibt es einen Anspruch nur, wenn der Ex-Ehegatte tatsächlich nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, und dann auch nur, wenn der andere Ex-Ehegatte wirtschaftlich in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen.

Bei Arbeitslosigkeit ist man zunächst mal in der Lage, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, dafür gibt es Arbeitslosengeld.

[quote9Rahmendaten:
- Privatvermögen Vater 5.000.000
- Vater besitzt Elternhaus
- Mutter besitzt 3 kl. Häuser, jeweils bezogen durch ein Kind (alle über 30). Wert zusammen 900.000
Damit ist die Mutter ohne weiteres in der Lage, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hier geht es nicht um einseitige Interessenvertretung, deshalb gibt es ja bei Scheidungen keinen gemeinsamen Anwalt, sondern darum, dass ein gemeinsamer Vertrag ausgehandelt werden soll. Das kann der Anwalt unter gewissen Vorgaben natürlich machen, macht der Notar ja auch.

Ich verstehe die Position des Fragestellers nicht so ganz. Er weiß nichts genaues, es geht ihn auch nichts an. Wir haben offensichtlich geordnete finanzielle Verhältnisse, niemand fällt im Falle einer Trennung in Bedürftigkeit, die Mutter ist nicht entmündigt, kann selbst rechnen und entscheiden.

In der Situation spielt es doch keine Rolle, zumindest für die Kinder nicht, wie was geregelt wird. Es geht sie einfach nichts an. Mir fällt auf, dass beim Vater mit beeindruckenden Zahlen hantiert wird, und bei der Mutter mit gar nichts in der Richtung, wenn man mal von den drei Häusern absieht.

Abgesehen davon, die 3/7 Unterhalt beziehen sich natürlich nicht auf die Vergangenheit. Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann ist dieser Unterhalt vom Zeitpunkt der Trennung an zu zahlen, wenn er denn geltend gemacht wird. Und nicht rückwirkend, was soll das denn? Wenn man zusammen lebt, dann sorgt man doch füreinander. Da gibt es so viele Finanzierungsmodelle wie Ehen, und fast alle sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Mein dringender Rat an die Kinder: haltet euch aus den finanziellen Belangen der Eltern raus. Sie haben bisher ihr Leben eigenverantwortlich und gut gemanaged, es ist ihre Angelegenheit, aus was für Gründen auch immer sie was wie auch immer regeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von MarkusNRW):
Da man über Geld nicht spricht
:grins: :rock:
Zitat (von MarkusNRW):
Nun besteht seitens uns Geschwistern die Befürchtung, das Mutter über den Tisch gezogen wird.
Was geht euch das an? :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Ihre Mutter sollte umgehend eine eigene anwaltliche Vertretung beauftragen, da der aktuelle Kollege von Ihrem Vater beauftragt und bezahlt wird. Damit ist er der Anwalt Ihres Vaters.

Natürlich gibt es nacheheliche Unterhaltsansprüche, hier bei Ihren groben Angaben zumindest in Form des sog. Aufstockungsunterhaltes denkbar. Dafür muss aber umfassend die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft werden und die Wirksamkeit des offensichtlich vor 35 Jahren vereinbarten Ehevertrages.

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