Hallo zusammen,
ich hab da eine kurze Frage und Google hilft nicht wirklich...
Mein Mann und ich haben uns getrennt, alles läuft relativ gütlich, eigentlich sind wir uns in allem einig.
Die Scheidung soll über einen Notar laufen, man sagte uns, das wäre die kostengünstigste unparteiische Lösung (bei der Scheidung mit nur einem Anwalt ist einer ja dessen Mandant und somit tritt der Anwalt ja auch für dessen Interessen ein, oder???)
Nun hat mich eine Sache verunsichert:
Die Betreuung unserer 3 Kinder wird so aussehen:
Sie leben bei meinem Mann in der ehelichen Wohnung, dort werde ich sie außerhalb von den Schul-/Kindergartenzeiten betreuen. Mein noch-Mann ist selbständig, daher ist es nie so ganz sicher, wann er Feierabend machen kann, ab und zu ist er erst Nachts um 2 zuhause. Ich betreue die Kinder also bis er nach Hause kommt, dann gehe ich in meine Wohnung.
Nun zum Problem:
Das wir beide das Sorgerecht behalten ist logisch, doch wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Mein Noch-Mann hatte mit einem Rechtsanwalt / Notar ein Gespräch, hat den Sachverhalt wie oben dargelegt und der Notar meint nun, mein Noch-Mann MUSS beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Gibt es kein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht? Und wie sieht es in der Praxis aus? Was genau darf der mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und was darf der ohne nicht? Ich meine, ist es wirklich ratsam, dass mein Noch-Mann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, obwohl ich eigentlich die Kinder öfter betreue als er (er ja hauptsächlich nur Nachts)?
Es wäre super, wenn mich mal einer (oder zwei, oder drei...) darüber aufklären könnten.
Danke!!!
Gruß Pety
Gibt es kein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ich übe mit dem Vater meiner Tochter (nie verheiratet und jetzt getrennt lebend) auch das gemeinsame Sorgerecht aus. So weit ich weiß schließt das gemeinsame Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Und wenn ihr euch einig seid, dass die Kinder beim Vater in der Wohnung leben und du sie tagsüber betreust, warum wollt ihr euch dann das Leben noch unnötig schwer machen? Außerdem würde ich es besser finden, wenn du auch darüber bestimmen kannst wo deine Kinder sich aufhalten. Stelle dir mal vor: Scheidung ist durch und nach ein paar Monaten hat dein Mann eine neue Partnerin (die vielleicht auch tagsüber die Kinder betreut?) Jetzt überlegen sich beide in eine andere Stadt - vielleicht 500 km von dir entfernt zu ziehen. Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr hast, dann kann er das einfach machen ohne dich zu fragen. Dann sind die Kinder erst mal weit weg und schwierig für dich sie regelmäßig zu sehen. Willst du das?
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
--- editiert vom Admin
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Ich bin es noch mal!
Habe noch mal gegoogelt. Es stimmt so wie ich geschrieben habe. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt, habt ihr auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann gar nicht abgekoppelt werden ohne das ein Gericht einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Da muß ich aus Erfahrung leider widersprechen, Gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmung sind zwei paar verschiedene Schuhe, jeder der Parteien kann vor Gericht die Aufenthaltsbestimmung für sich beantragen was nicht zwangsläufig,bzw gar nicht bedeutet die Elterliche Sorge zu verliehren. Aufenthaltsbestimmung hat nur der jenige der den ständigen festen Wohnsitz der Kinder bestimmen kann, die Sorge umschließt nur Entscheidungen dem Kind gegenüber die von beiden getroffen werden müssen z.B. Behördengänge(Kinderausweiß) Bankangelegenheiten(Sparbuch) Operationen usw. Seit euch bitte auch im klaren das derjenige Anspruch auf Kindergeld hat wo die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben. Zustimmen muß ich bei Scheidung über einen Notar, das gibt es nicht, ihr könnt einen Anwalt gemeinsam nehmen das spart Kosten, ein Notar kommt ins Spiel wenn die Frau auf Unterhalt verzichten möchte oder des gleichen.
Hallo, es gibt überhaupt KEINEN Grund, warum Dein Ex das alleineige Aufenthaltsbestimmungrecht hat!!!
Lass Dich bloss nicht darauf ein!
Ihr seid Euch einig über die Betreuungsform...mit gemeinsamen ABR. Basta!
Wie Ihr Euch scheiden wollt ist ein Ding, aber was die Kinder betrifft: NUR MIT GSR inkl. ABR GEMEINSAM!
Eine andere Frage: Bist Du Dir sicher mit dieser Art von Betreuung Eurer Kinder?
Was ist wenn EX ne Neue hat? Darfst Du dann immernoch in die Wohnung? Darfst Du dann immernoch die Kinder betreuen?
Habt Ihr mal über das Wechselmodell nachgedacht? Halte ich für sinnvoller, die Wohnung Deines Ex ist privat, irgendwann möchte er Dich vielleicht nicht mehr darin haben. Hättest Du die Möglichkeit zb wochenweise die Kinder bei Dir zu haben?
Nachdem bei Euch alles noch (!) gütlich ist, solltet Ihr auch noch Alternativen besprechen. ZB. Ex lässt Dir die EHELICHE! Wohnung, da er ja doch wenig Zeit hat (beruflich bedingt) und Du mußt nicht irgendwann am Abend noch weg!
Liebe Grüsse
gaestin
--- editiert vom Admin
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