Gilt Frist per Mail von Privatperson?

27. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt Frist per Mail von Privatperson?

Hallo liebes Forum,

kurz zur Ausgangssituation:
Ich habe ein Kind (knapp 2 Jahre) und kümmere mich ausschließlich alleine darum (alleiniges Sorgerecht), der Vater hat vor längerer Zeit den Kontakt abgebrochen und möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben.
Vor 1 Monat hat er nun das erste Mal Betreuungsunterhalt gezahlt.

Jetzt habe ich eine Mail von ihm bekommen, in der er mich auf meine Auskunftspflicht gemäß § 1615l hinweist, da er ja nun zahlt.
Er möchte wissen, wie die aktuelle Betreuungssituation des Kindes ist, bzw. ob sich seit seinem letzten Kenntnisstand etwas geändert hat (ob das Kind in die Krippe/KiTa geht) und ob ich bereits wieder eine Arbeit aufgenommen habe.

Wir befinden uns zur Zeit noch in einem Rechtsstreit und die Kommunikation läuft eig seit Monaten ausschließlich über Anwälte (er wollte das so).
Warum er auf einmal privat eine Mail schreibt, kann ich nur erahnen.

Also kurzgefasst meine Frage:
1. Bin ich dazu verpflichtet ihm über diese Dinge Auskunft zu geben generell oder nur, wenn sich an genannten Punkten tatsächlich etwas ändert (was ich selbstverständlich machen würde).
2. Muss ich überhaupt auf so eine Mail eingehen/Frist einhalten, da es kein offizielles Schreiben ist?

Lieben Dank im Voraus!

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
2. Muss ich überhaupt auf so eine Mail eingehen/Frist einhalten, da es kein offizielles Schreiben ist?

Warum sollte die Mail kein offizielles Schreiben sein?



Zitat (von Knicks):
Wir befinden uns zur Zeit noch in einem Rechtsstreit und die Kommunikation läuft eig seit Monaten ausschließlich über Anwälte (er wollte das so).

Dann wäre es ratsam das auch so bei zu behalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zum 1. Punkt, weil man den Eingang/Erhalt der Mail nicht sicher feststellen kann dachte ich, anders als bei einem Einschreiben z.B.
Bei mir ist sie nämlich auch im Spamordner gewesen und habe sie zufällig gefunden.

Zum 2. Punkt, stimme ich dir zu. Macht es übersichtlicher, auch wenn ich es sehr schade finde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
Macht es übersichtlicher,

Das macht es nicht nur übersichtlicher, es ist auch der Horror für jeden Anwalt, wenn der Mandant an ihm vorbei arbeitet. Und bewahrt den Mandanten vor falschen Handlungen.



Zitat (von Knicks):
auch wenn ich es sehr schade finde.

In der Tat, aber oft ist es besser, wenn da neutrale Personen mitmachen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
(ob das Kind in die Krippe/KiTa geht) und ob ich bereits wieder eine Arbeit aufgenommen habe
Beide Faktoren würden den Gesamtunterhaltsanspruch eurer Familie übrigens in der Regel erhöhen. Insofern sind beide Fragen seinerseits ziemlich dumm.

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#5
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Gesamtunterhaltsanspruch eurer Familie übrigens in der Regel erhöhen.


Echt? Ich bin davon ausgegangen, dass wenn das Kind in die Krippe/KiTa geht, ich ja wieder Zeit hätte (wenn auch wenig) zu arbeiten und sich somit der Anspruch verringern würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Das ist ein Paradoxon beim Betreuungsunterhalt. Grund dafür ist, dass laut § 1615l Abs.2 S.2 BGB von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

Tut sie es dann trotzdem, so ist das Einkommen aus dieser Berufstätigkeit überobligatorisch. Und überobligatorisches Einkommen wird im Unterhaltsrecht nach billigem Ermessen angerechnet. Es gibt also jede Menge Spielraum (von 0% bis 100%). Es empfiehlt sich grob, den Mittelwert von 50% zu veranschlagen.

Anderes Einkommen wie Elterngeld z. B. wird dagegen voll angerechnet (abzgl. Sockelbetrag).

Das führt zu folgendem Beispielergebnis (ohne Berücksichtigung von Kindesunterhaltszahlungen):
Einkommen KV 3000 €
Einkommen KM vor Geburt 2000 €
Elterngeld nach Abzug Sockelbetrag 1200 €
Einkommen KM nach Elterngeldbezug 2000 €

Betreuungsunterhalt während Elterngeldbezug = 800 €
Betreuungsunterhalt nach Elterngeldbezug und bei 50%iger Einkommensanrechnung = 1000 €

Der Elternbeitrag für die Kita ist zusätzlicher Mehrbedarf zum Kindesunterhalt. Im Extremfall muss der Vater bei Aufnahme einer Berufstätigkeit der Mutter also den Kindesunterhalt, mehr Betreuungsunterhalt als bisher und zusätzlich den Elternbeitrag der Kita bezahlen.

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#7
 Von 
Ostseeblick
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da es wohl um seine Zahlungen, die Betreuung betreffend, geht, sollten Sie antworten. Wenn diese Betreuung nicht mehr aktuell ist, würde er das Geld zurückfordern können. Er kann die Auskunft auch offiziell anfordern.

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#8
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ostseeblick):
sollten Sie antworten


Das habe ich jetzt auch gemacht.
Habe noch mit einem Anwalt gesprochen, der sagte, eine Mail ist prinzipiell schwierig als offizielles Schreiben, da ein Eingang eben nicht nachgewiesen werden kann, also rechtlich für den Vater schwierig.
Da ich aber keinen Konflikt möchte, habe ich nun freundlich geantwortet.

Danke für eure Antworten!

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#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von Ostseeblick):
Da es wohl um seine Zahlungen, die Betreuung betreffend, geht, sollten Sie antworten. Wenn diese Betreuung nicht mehr aktuell ist, würde er das Geld zurückfordern können. Er kann die Auskunft auch offiziell anfordern.


Das Kind ist weder verstorben noch in Pflege gegeben worden.

Und Unterhalt zurückfordern - mit welcher Begründung?

Und wie, BGB 818 Abs.3 machen dies mehr als nur schwierig.

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#10
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht weiter…
Nachdem ich ihm jetzt eine Mail geschrieben hatte, mit dem Inhalt, dass sich an der Betreuungssituation nichts geändert hat, kam jetzt eine neue Mail mit einer neuen Frist (7 Tage).
Diesmal fordert er mich auf, ihm Informationen über -geplante- Kita/Krippen Aufenthalte mitzuteilen.
Ob es bereits einen Platz gibt/wo? (Das habe ich in der ersten Mail ja schon beantwortet, indem ich sagte, dass sich nichts geändert hat.
Des Weiteren möchte er wissen, falls es noch keinen Platz/Anmeldung gibt, welche alternativen Angebote ich in Betracht ziehe.

Das sind ja alles Fragen/Aufforderungen, die sich auf eventuelle Pläne meinerseits beziehen. Darauf hat er doch keinen Anspruch, dies mitgeteilt zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Hat er nicht.

Ich würde an Deiner Stelle besser dem Rat folgen und das den Anwälten überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
Nachdem ich ihm jetzt eine Mail geschrieben hatte,

Wirtlaut mit dem Anwalt abgesprochen?
Anwalt war im CC?



Zitat (von Knicks):
kam jetzt eine neue Mail mit einer neuen Frist (7 Tage).

War ja zu erwarten ...
Jetzt muss man halt überlegen, will man über jedes Stöckchen das der Ex hinhält brav drüber springen oder nicht und die Handlungen danach auszurichten.

Die Frist dürfte im übrigen viel zu kurz sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es sind Anwälte involviert. In so einem Fall sollte man nie, wirklich nie, selbst eine Korrespondenz direkt mit der Gegenseite anfangen. Lass es bitte. Schreib noch eine email, in welcher Du auf das laufende Verfahren hinweist und auch mitteilst, dass Du private Korrespondenz in Zukunft ignorieren wirst. So geht das doch gar nicht. Und es kommt auch überhaupt nicht darauf an, welchen Rechtscharakter irgendwelche privat gesetzte Fristen haben. Wirklich nicht.

wirdwerden

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich sehe das nicht so dramatisch. Dass der Rechtsstreit die Unterhaltssache umfasst, wurde hier bisher nicht geschrieben. Sollte dem so sein, dann kann man es der anwaltlichen Vertretung geben. Sollte dem nicht so sein, spricht auch nichts dagegen solchen Schriftverkehr selbst zu führen, wenn man sich ein wenig mit der Thematik beschäftigt hat. Ich persönlich bin ein Freund der offenen Karten und sehe kein Problem Auskünfte zu geben. Da er hier glaubt, dass er Fragen zu seinem Vorteil stellt, tatsächlich jedoch jede erfragte Änderung zu seinem Nachteil ist, ist die Fragerei ja fast schon amüsant. Würde er in diesem Forum fragen, würde ich ihm jedenfalls empfehlen seine Tastatur abzuschalten und die Mutter so lange wie möglich nicht mehr zu kontaktieren.

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wirtlaut mit dem Anwalt abgesprochen?
Anwalt war im CC?


Der Anwalt ist im CC.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Unterhaltssache umfasst, wurde hier bisher nicht geschrieben


Die Rechtsangelegenheit betrifft eine Berechnung zum Betreuungsunterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt, der etwas länger zurückliegt.
Die Fragen die der Kindsvater aktuell zur Betreuung des Kindes hat, haben also nicht direkt mit dem Fall zu tun.
Ich werde jetzt, bis ich eine Rückmeldung vom Anwalt zu der neuen Mail/Frist habe, nicht auf seine Mail reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
Ich werde jetzt, bis ich eine Rückmeldung vom Anwalt zu der neuen Mail/Frist habe, nicht auf seine Mail reagieren.

Richtig.

Man kann über jedes Stöckchen springen das der Ex hinhält, muss es aber nicht.
Zumal Nettigkeit und Gutmütigkeit dann oft fehl interpretiert werden und die Forderungen schnell ins Uferlose steigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14006x hilfreich)

Zumal, wenn die Fronten schon so verhärtet sind, dass man sich vor Gericht streitet. Dann können private Kontakte sehr kritisch sein. Meist soll da was mit unterlaufen werden.

wirdwerden

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#20
 Von 
Knicks
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen nochmal!

Nachdem ich von meinem Anwalt geraten bekam, freundlich und sachlich auf seine Mails zu antworten, dachte ich, jetzt ist endlich Ruhe und die Aufforderungen per Mail würden nun aufhören. (Eine 2. Meinung einer anderen Anwältin war übrigens: Ich muss nicht drauf reagieren, da hatte ich aber dann schon geantwortet).

Jetzt kam gerade eine weitere Mail. Er fordert mich auf, ihm den Kindergeldbescheid zu senden.
Wie immer prinzipiell kein Problem, frage mich aber auch: Wozu braucht er den? Bin ich dazu verpflichtet?

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann über jedes Stöckchen springen das der Ex hinhält, muss es aber nicht.

Der Satz kam mir dann auch wieder in den Sinn.
Aber was soll ich machen. Meine Bedenken sind immer, dass ich es schlimmer mache, wenn ich nicht drauf reagiere.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
Nachdem ich von meinem Anwalt geraten bekam, freundlich und sachlich auf seine Mails zu antworten
Ich persönlich teile diese Auffassung.

Zitat (von Knicks):
Wozu braucht er den?
Vielleicht für seine Steuererklärung/Übertragung anteiliger Kinderfreibetrag, wobei ersatzweise die Nennung der Steuer-ID, der Kindergeldnummer und der Familienkasse ausreichen sollte.

Zitat (von Knicks):
Meine Bedenken sind immer, dass ich es schlimmer mache, wenn ich nicht drauf reagiere.
Ich teile auch diese Bedenken. Ihr habt ein gemeinsames Kind und solange die Anfragen sachlich vorgetragen werden, gibt es doch keinen Grund diese nicht genauso sachlich zu beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich teile die Bedenken, dass es schlimmer wird, wenn Du nicht reagierst, nicht. So Typen werden immer reagieren, einerlei, was Du machst, einfach um zu schikanieren. Ich würde hinsichtlich des Kindergeldes schlicht und ergreifend das Az. der Familienkasse schicken und das wars. Bei mir hat es seinerzeit etliche Jahre gedauert, bis ich Ruhe hatte, wobei da auch der Kontakt zum Kind völlig abgelehnt wurde. Bei der Familienkasse wollte er erreichen, dass das Kindergeld an ihn ausgezahlt wurde, hat da einen mords Terz gemacht. Es fiel immer wieder was ein, womit er mich schikanieren wollte. Man kann so Leute nicht erziehen oder stoppen. Leider. Sich nur ein dickes Fell zulegen.

Bei mir wars dann in der Folge: Angabe der Kita, Daten der Haushälterin, Angabe meiner Daten zur Sicherstellung des Kindes für den Erbfall, Angaben über Ausstattung des Kinderzimmers, der Ernährung, über die Verwendung des Unterhalts, und, und, und. Polizei, Jugendamt, Bank waren involviert, ebenso meine Eltern, Geschwister, Großmutter ..... Grundsätzlich zwischen 1.00 Uhr nachts und 3.00 Uhr. Ach ja, er zahlte unregelmäßig bis gar nicht Unterhalt, ihn regte dann auf, dass mir das über viele Jahre einerlei war.

Also, dickes Fell ist gefragt. Und den Weg wählen, der Dir am einfachsten fällt. Entweder ignorieren oder aber ganz knappe Infos liefern und das wars. Und immer schriftlich, nicht telefonisch. Denn da ist dann die Gefahr, dass da ein Zeuge bei ihm schwört, er habe mitgehört und Du hättest diese und jene Zusagen gemacht.

Steh es ohne eigene psychische Verletzungen durch!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Knicks):
Aber was soll ich machen.

Ich kan nur sagen wie ich vorgehen würde:
1. Prüfen ob das ganze was er fordert berechtigt ist.
2. Nur das nötigste und sachlich antworten.
3. Bei unklaren oder unberechtigten Forderungen mitteilen, dass die Forderung nicht bachvollziehbar ist und man die Berechtigung substantiiert darlegen möge.



Zitat (von Knicks):
Meine Bedenken sind immer, dass ich es schlimmer mache, wenn ich nicht drauf reagiere.

Und Du meinst es wird besser wenn Du jedes mal hüpfst wenn er "hüpf" ruft?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
str521661-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Fällt auch diese Auskunftspflicht §1686 im Ausland?
Das Kind ist betreut von seinem Mutter im Ausland. Der Vater hat Alle Informationen zum Kind: medizinisch sowohl als auch schulische. Er hat Zugang auf schulischen Informationen mit seinem persönlichen Online Zugang an der Schule (Noten und Alles dazu gehört, nimmt teil an Online treffen mit Lehrern). Er bekommt Ärzte Duplikate wenn es berichtet wird aber son selbst hat nie die Ärzte über die Jahren angerufen oder mit dem Informationen ausgetauscht (obwohl er besitz Alle nötige Informationen: Adresse und Telefonnummern) . Er übt nicht seinen Umgangsrecht im Ausland oder selten, nimmt nicht immer das Kind im Urlaub mit obwohl es gehört zu seinen Umgangsrecht (deutsches Urteil)
-Gibt es eine Liste unter "Auskunftspflicht" und unter welche Form muss es geschehen?
-Besteht mit dem Auskunftspflicht §1686 das Gefahr dass das Unterhaltsgeld gestriechen wird, wenn das Kind im Ausland ist? Wie soll es bewiesen werden?

0x Hilfreiche Antwort

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