Hallo Ihr da draussen:
Meine Frage lautet kann ein Insolvenzverwalter, die Zahlung des Unterhalts verhindern und andere Zahlungen bevorzugen ?
Wenn ja warum, kann er das ?
Die nächste Frage ist, wer klagt den Unterhalt ein die Mutter oder rechtlich gesehen die Kinder ?
Wenn die Kinder klagen müsste es doch Gerichtskostenhilfe geben. Bzw wenn die Mutter netto nur 500 Euro verdient aber wieder verheiratet ist wie läuft es dann mit der Gerichtskostenhilfe ?
@Groellheimer könnten wir mal direkt komunizieren ?
@Groellheimer & CO
5. Februar 2007
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Frage vom 5. Februar 2007 | 20:41
Von
Status: Lehrling (1101 Beiträge, 121x hilfreich)
@Groellheimer & CO
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#1
Antwort vom 6. Februar 2007 | 11:04
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. Februar 2007 | 11:16
Von
Status: Lehrling (1101 Beiträge, 121x hilfreich)
@Groellheimeer
meine Frage wäre eher die mit der PKH.
Bekommt man PKH in diesem Fall als wiederverheiratet oder bekommt man kein PKH.
würd emich auch über ein Quelle freuen wo ich nachforschen kann !
Danke trotzdem noch für die Antwort !
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#3
Antwort vom 6. Februar 2007 | 21:53
Von
Status: Praktikant (821 Beiträge, 108x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 7. Februar 2007 | 08:51
Von
Status: Lehrling (1101 Beiträge, 121x hilfreich)
@palma
Danke !
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