Großeltern Enkelunterhalt obwohl Kinder bri Grosseltern leben

16. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hedi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Großeltern Enkelunterhalt obwohl Kinder bri Grosseltern leben

Hallo
Habe momentan ein Problem , wir ich und mein Mann haben seid 7 Jahren 3 Pflegekinder davon 2 Enkelinder ,Kinder sind alle 3untereinander verwandt 3 Kind ist nicht verwand mit uns. Wir bekommen Pflegegeld vom Jugendamt. Jetzt haben wir vom Jugendamt eine Aufforderung zur Offenlegung unserer Finanzen wegen Unterhalt für unsere 3 Enkelkinder , den wir zukünftig zahlen sollen. Mein Mann ist seid Januar Renter und ich bekomme eine kleine Rente. Die Berechnung rechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Meine Frage , sind wir trotzdem unterhaltspflichtig obwohl die Kinder bei uns leben.?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, ihr seid unterhaltspflichtig.

Es werden allerdings alle 4 Großelternteile zum Unterhalt herangezogen.

Der Unterhalt wird nach Gehalt/Rente gequotelt.

Ihr habt jeweils einen Selbstbehalt von 2000€.




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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Hedi123):
Meine Frage , sind wir trotzdem unterhaltspflichtig obwohl die Kinder bei uns leben.?

Unterhaltspflichtig ist man per Gesetz, also ja.

Interessanter ist die Frage ob man leistungsfähig ist und auch ob man leistungspflichtig ist.
Da kommt es dann darauf an, wie hoch die Einkünfte sind, ob man Freibeträge geltend machen kann etc.
Das die Kinder bei euch leben wird dann auch entsprechend berücksichtigt



Zitat (von Hedi123):
für unsere 3 Enkelkinder

Wo kommt das Dritte Enkelkind auf ein mal her?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Hedi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo kommt das Dritte Enkelkind auf ein mal her?


Das 3 Kind ist nicht mtt uns verwand, wir haben es in Pflege genommen damit die Geschwister zusammenbleiben konnten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, wieso die Eltern der Kinder nicht in die Pflicht genommen werden. Und dann, ob das Pflegegeld als Einkommen zu rechnen ist und in die Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs hinsichtlich der Höhe mit einfließt. Da habe ich jetzt auf Anhieb nichts gefunden, hatte auch selbst so einen Fall noch nicht. Das klassische Pflegegeld (Pflege der Eltern z.B.) ist nicht zu berücksichtigen. Ist auch bei ALG II weder beim zu Pflegenden noch beim Pfleger zu berücksichtigen. Läuft also unantastbar parallel.

Wie das jetzt bei der Konstellation hier ist, da bin ich mir nicht sicher. Es ist ja noch gar nicht so lange her, da wurde Großeltern gerichtlich gegen erbitterten Widerstand der Jugendämter vom Grundsatz her der Anspruch auf Pflegegeld für Enkelkinder zugesprochen. Könnte es sein, dass es sich hier jetzt um so eine Art "Rachefeldzug" des Jugendamts handelt?

Mein Prüfungsschema wäre also:

1. Was ist mit den vorrangig zur Zahlung von Unterhalt verpflichteten?

2. Fließt das Pflegegeld in die Einkommensberechnung des Großvaters mit ein? Und wenn ja, voll, oder nur Teile davon?

3. Wenn man das weiß, dann kann man auch den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Hedi123):
Kinder sind alle 3untereinander verwandt 3 Kind ist nicht verwand mit uns
Das 3. Enkelkind ist nicht mit euch verwandt, aber euer Enkelkind? Wie?
Zitat (von Hedi123):
Jetzt haben wir vom Jugendamt eine Aufforderung zur Offenlegung unserer Finanzen wegen Unterhalt für unsere 3 Enkelkinder , den wir zukünftig zahlen sollen
Was genau steht denn drin in dem Schreiben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Anami, die fehlende Verwandtschaft ist zumindest für mich klar. Ein Kind der Fragestellerin heiratet jemanden, der schon ein Kind hat und dieses in die neue Ehe mit einbringt. Es kommen zwei gemeinsame Kinder zur Welt. Das eingebrachte Kind ist Halbgeschwister zu den beiden anderen, also insoweit verwandt, nicht jedoch mit den Großeltern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2793 Beiträge, 919x hilfreich)

Die geschilderte Ausgangssituation ist nicht nachvollziehbar.

Zitat (von Hedi123):
Wir bekommen Pflegegeld vom Jugendamt.
Für ein oder für alle drei Kinder?

Zitat (von Hedi123):
Jetzt haben wir vom Jugendamt eine Aufforderung zur Offenlegung unserer Finanzen wegen Unterhalt für unsere 3 Enkelkinder , den wir zukünftig zahlen sollen.
Das darf ich doch stark bezweifeln. Falls Pflegegeld bezogen wird, käme eine Kürzung des Pflegegeldes nach § 39 Abs.4 S.4 SGB VIII in Betracht.

Ein Schreiben über eine Unterhaltsforderung könnte nur im Rahmen einer Beistandschaft vorliegen, ergäbe bei der Zahlung von Pflegegeld aber auch kein Sinn.

Wenn kein Pflegegeld gezahlt wird, stellt sich die Frage: Warum nicht?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

smogman, ich gehe davon aus, dass die Eltern der drei Kinder aus dem Szenario völlig raus sind. Also das Jugendamt hier Sorgerechtsinhaber/Vormund der Kinder ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2793 Beiträge, 919x hilfreich)

Könnte durchaus möglich sein. Aber würde ein Vormund eine Unterhaltsforderung gegen die Großeltern eröffnen, bei denen er seine Mündel selbst untergebracht hat? Warum sollte er das tun? Bei der Zahlung von Pflegegeld ist auch kein Kind bedürftig, es gibt also gar keinen zu erfüllenden Unterhaltsanspruch.

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