Großeltern ins Heim abschieben, Vormundschaft, Haus verkaufen ....

3. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
DieRatsuchende83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Großeltern ins Heim abschieben, Vormundschaft, Haus verkaufen ....

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:
Meine Großeltern leben gemeinsam in ihrem Haus auf einem sehr großen Grundstück.
Das einzige Kind, meine Mutter, ist Anfang diesen Jahres überraschend verstorben. Letzte lebende Verwandte sind mein Bruder, 22 und ich, 31. Mein Bruder wohnt seit ca. 5 Jahren kostenfrei in der Einliegerwohnung meiner Großeltern, da er die meiste Zeit seines Lebens arbeitslos war.
Meine Großmutter ist seit einiger Zeit leider dement und vergisst vieles, konnte aber noch problemlos den Alltag mit Kochen, Waschen, Körperpflege usw. meistern. Mein Großvater, körperlich etwas angeschlagen, war geistig topfit. Die Diakonie bringt manchmal Essen auf Rädern und wechselt den Verband an seinen Beinen, sonst ging es ihm aber gut.
Erst vor 3 Wochen waren wir bei den beiden zu Besuch und konnten mit meinem Großvater wie immer über alle Themen von Politik bis zum aktuellen Dorf-Geschehen sprechen.

Letzte Woche rief mich mein Bruder an, dass der Opa gestürzt wäre und ins Krankenhaus gekommen ist. Die Oma wurde kurzerhand in Kurzzeitpflege verfrachtet. Der Opa soll aus dem Krankenhaus auch direkt ins Pflegeheim abgeschoben werden, gemeinsam mit der Oma. Scheinbar redet der Opa nur noch wirres Zeug und kann scheinbar von heute auf morgen nicht mehr in seinem Haus wohnen.
Ebenfalls sehr kurzfristig hat mein Bruder nun alle möglichen Vollmachten erhalten und wurde als Vormund unserer Großeltern eingesetzt.
Wir werden meine Großeltern nächste Woche besuchen und uns selbst ein Bild davon machen, mir kommt das Ganze sehr sehr seltsam vor.

1. Kann das alles so schnell gehen? Hätte man mich nicht informieren oder fragen müssen? Kann man meine Großeltern gegen ihren Willen in ein Heim stecken, wenn zumindest Opa noch klar im Kopf ist?

Die Kosten für das Heim für beide sollen sich auf ca. 8.000 Euro monatlich belaufen. Die Krankenkasse/Versicherung zahlt 4.000 Euro und beide zusammen haben eine Rente von fast 3.000 Euro. Es geht also um einen monatlichen Fehlbetrag von ca. 1.000 Euro.
Obwohl nach meiner Kenntnis unser Opa durch viele Jahre harte Arbeit und gute Rente ein kleines Vermögen auf dem Konto haben sollte, spricht mein Bruder schon vom sofortigen Verkauf des Hauses um das Heim zahlen zu können.
Gleichzeitig präsentierte er erst gestern in der Verwandtschaft einen brandneuen Wagen der oberen Mittelklasse mit der Erklärung, dass er "nach all dem Stress mit dem Opa das verdient hätte". Seine aktuelle Partnerin braucht ganz zufällig auch ein neues Auto und soll noch nächste Woche eines von ihm bekommen. Wenn er nicht heimlich im Lotto gewonnen hat, wird hier offenbar schon munter das Konto unserer Großeltern geplündert, kaum dass er die Vollmachten dazu hat.

2. Kann Haus und Grund so einfach verkauft werden? Es geht hier immerhin auch um unser Erbe.
Das Grundstück ist riesengroß und bietet Platz für 4 weitere Bauplätze. Die Gemeinde hatte meinem Opa in der Vergangenheit schon oft Teile des Grundstück abkaufen wollen. Mein Bruder möchte Haus und riesen Grundstück aber am Liebsten einfach als Ganzes so schnell wie möglich, deutlich unter Wert, los werden um das Geld parat zu haben, angeblich eben für das Pflegeheim.
Meiner Meinung nach ist ein Hauskauf völlig unnötig, der Fehlbetrag fürs Pflegeheim sollte vom Konto meines Opa auf viele Monate (Jahre) hinweg geleistet werden können - falls man es jetzt nicht schon leert um sich Autos zu kaufen.

3. Gibt es da keine Reihenfolge die einzuhalten ist, prüft das niemand nach, ob man jetzt das Geld noch ausgibt und dann das Haus verkauft weil kein Geld mehr da ist?

4. Habe ich eine Möglichkeit, dem überstürzten und finanziell unsinnigen Verkauf von Hab und Gut entgegen zu wirken? Hier wird sprichwörtlich ein mittelgroßes Vermögen zerstört.

5. Ich selber bin aktuell in Elternzeit aber mein Ehemann verdient gut, auch wenn wir von der 100.000 Euro Grenze entfernt sind und auch noch den Kredit für unser eigenes Haus am Laufen haben. Droht uns hier noch die Gefahr, dass irgendein Amt Geld von uns will, weil bei meinem Bruder nichts zu holen ist?

6. Ich würde gerne versuchen, selber die Vormundschaft zu erhalten, um meine Großeltern bestmöglich unterzubringen und Haus und Grund so lange zu schützen wie möglich. Erst wenn es nicht mehr anders geht, würde ich das Grundstück teilen und den optimalen Verkaufswert erzielen wollen und keinesfalls jetzt an den Erstbesten verkaufen.
Habe ich da eine Möglichkeit, wenn mein Bruder nicht freiwillig darauf verzichtet? Kann mein Opa das auf mich übertragen?

Oder muss man davon ausgehen dass ein Amt meinen Opa schon als komplett hilflosen Pflegefall eingestuft hat, wenn man ihm einen Vormund benennt?

Vielen Dank und viele Grüße!
Eine Ratsuchende

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es ist immer schwer, wenn ein noch gerade akzeptabler Zustand kippt und plötzlich eben auch die Entscheidung über die weitere Pflege/Unterbringung der alten Menschen getroffen werden muss. Offensichtlich ging es nicht mehr allein zu Hause. Das ist schwer zu akzeptieren, ist aber nun mal so.

Ob der Bruder als amtlich bestellter Betreuer eingesetzt ist, das wissen wir nicht, Vormunde für Erwachsene gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Wenn er denn Betreuer ist, dann kann er auch über das Vermögen (sehr eingeschränkt) verfügen. Er muss dem Gericht einmal im Jahr sauber Rechenschaft darüber ablegen, was er mit dem Geld der ihm Anvertrauten getan hat.

Wenn die Kosten des Heims nicht durch laufende Einnahmen gedeckt werden können, dann ist es doch sinnvoll, das Anwesen zu verkaufen. Dazu bedarf es aber der Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

Ganz ehrlich, macht es wirklich Sinn, hier eine Heimunterbringung wie auch immer zu verhindern? Wer soll sich um zwei Pflegefälle professionell rund um die Uhr kümmern?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von DieRatsuchende83):
Der Opa soll aus dem Krankenhaus auch direkt ins Pflegeheim abgeschoben werden,
Wieso abgeschoben? Wenn er nicht will und andere Berechtigte auch nicht, dann eben nicht ins Heim.
Zitat (von DieRatsuchende83):
1. Kann das alles so schnell gehen? Hätte man mich nicht informieren oder fragen müssen?
Ja, dein Bruder hätte längst mit dir beraten können, was wird. Er hat die beiden doch täglich im Blick.
Zitat (von DieRatsuchende83):
Kann man meine Großeltern gegen ihren Willen in ein Heim stecken, wenn zumindest Opa noch klar im Kopf ist?
Das tut keiner einfach so. Dein Bruder kann das verhindern. Er ist Betreuer.
Zitat (von DieRatsuchende83):
Es geht hier immerhin auch um unser Erbe.
Wo haben die Großeltern das denn niedergeschrieben, wer was erbt?
Wer könnte den Opa zu Hause pflegen? DU? Oder dein Bruder, der es ja bisher schon eher schlecht als recht getan hat? Er ist ja ziemlich jung und kann grad mal 4-5 Jahre arbeitslos sein.
zu2. So schnell geht das nicht mit dem Verkauf.
Zitat (von DieRatsuchende83):
Meiner Meinung nach ist ein Hauskauf völlig unnötig,
Verkauf ist gemeint. Der Fehlbetrag von ca 1.000,- könnte von dir erbracht werden...
zu3.Was haben Oma+Opa denn in ihr Testament geschrieben??
zu 4. Ja, du kannst versuchen, den Bruder *zu entmachten*. Du könntest dem Gericht klarmachen, dass dein Bruder überfordert ist usw.
zu 5. Nö. Es gibt ja das Haus als Vermögen, welches zur Not verwertet werden kann. Falls doch das Heim in Frage kommt, wird die Opa-Wohnung frei. Die kann vermietet werden. Und/oder ein Teil des Grundstücks kann verkauft werden. Davon kann ein möglicher Fehlbetrag geleistet werden.

Mich wundert nur, dass alles seit letzter Woche schon geregelt ist. Sogar du weißt schon, wie das mit den 100.000 ist.

Ganz allgemein: SOOO schnell geht das alles nicht. Und bis das alles klar ist, zahlt das Sozialamt auch einen evtl. Fehlbetrag. Den würde es dann später zurückfordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von DieRatsuchende83):
Hätte man mich nicht informieren oder fragen müssen?

Nein.
Zitat:
Kann man meine Großeltern gegen ihren Willen in ein Heim stecken, wenn zumindest Opa noch klar im Kopf ist?

Den Großvater jedenfalls nicht, und die Großmutter nicht ohne richterlichen Beschluss.

Zitat:
Kann Haus und Grund so einfach verkauft werden?

Wenn der Eigentümer nicht mehr geschäftsfähig ist, geht das nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts.

Zitat:
Es geht hier immerhin auch um unser Erbe.

Nein.

"Ihr Erbe" gibt es erst in dem Moment, wo der Erblasser gestorben ist. Solange Großvater und Großmutter noch leben, ist es deren Eigentum. Mit dem können sie machen, was sie wollen.

Zitat:
Ich würde gerne versuchen, selber die Vormundschaft zu erhalten

"Vormundschaft" gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr, es gibt die Betreuung.

Zitat:
Ebenfalls sehr kurzfristig hat mein Bruder nun alle möglichen Vollmachten erhalten und wurde als Vormund unserer Großeltern eingesetzt.

Nein, er wurde höchstens vom Gericht als Betreuer eingesetzt. Das Gericht fragt den zu Betreuenden, und wenn der vorher schon entsprechende Vollmachten erteilt hat, dann gehen die vor.

-- Editiert von eh1960 am 04.07.2021 01:23

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ eh: Fragesteller schreibt doch oben, dass der Opa verwirrt ist. In diesen Fällen kümmert sich normalerweise der Sozialdienst des Krankenhauses um das weitere Vorgehen. Er kann nach den bisherigen Lebensumständen nicht mehr nach Hause. Da wird dann von der Klinik aus auch die Betreuung angestoßen, und in diesen Fällen geht das dann wirklich ganz schnell, einfach, damit die angemessene Unterbringung sichergestellt ist. Denn, nach Hause kann er nicht mehr zu seiner dementen Frau, im Krankenhaus kann er auch nicht bleiben, da ist eben Eile geboten, und die Gerichte sind durchaus in der Lage, in so Fällen auch sofort zu reagieren. Das dauert keine Zeit, wie hier ein Vorschreiber meint.

Letztlich hat der Fragesteller keinerlei Zugriff zu irgendwas. Er hat keine Vollmacht, er ist kein Betreuer. Er soll sich erst einmal einen Überblick vor Ort verschaffen. Wir haben es ja gar nicht so selten, dass so eine Kombi - ein Partner ist geistig noch klar, aber körperlich behindert, der andere körperlich fit, aber dement - gut funktioniert. Nur, wenn dann einer ausfällt, bricht das System schnell zusammen.

Wenn man dann nach gründlicher Recherche zu dem Ergebnis kommt, dass die eingeleiteten Maßnahmen unangemessen sind und nicht den tatsächlichen Gegebenheiten sowie dem Wohl der Betroffenen entsprechen, kann man beim Betreuungsgericht eine Abänderung des Betreuers anregen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Einen Überblock verschaffen welche Vollmachten der Bruder hat. Bei einer Vorsorgevollmacht kann er Geld vom den Konten der Großeltern abheben. Bei einer Betreuungsvollmacht vom Betreuungsgericht muss er denen Rechenschaft abliefern und da wäre ein Autokauf nicht möglich, zbw. müsste diesen Rückgängig machen.
Mit dem Sozialdienst des Krankenhauses telefonieren wie Opas Zukunft aussehen wird, daheim mit Hilfe eines Pflegedienstes oder mit Oma im Pflegeheim.
Dann würde ich mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufnehmen, dass sie ebenfalls als Betreuerin aufgenommen werden und somit kann der Bruder nicht mehr alleine handelt. Die Betreuung für finanzielle sowie med. Bereiche beantragen.
Sollte der Bruder bisher kostenlos bei den Großeltern gewohnt haben, ist mit deren Umzug in ein Heim, diese Großzügigkeit vorbei.
Dann muss er Miete bezahlen, ebenso kann die Wohnung der Großeltern vermietet werden.Mit beiden Mieten können vermutlich die Heimkosten bezahlt werden.
Bezahlt er weiterhin keine Miete, wird das vorhandene Vermögen schneller aufgebraucht sein.
Sie schmälern damit auch ihre Erbe, sofern dann noch Geld übrig ist.

Zitat:
Gleichzeitig präsentierte er erst gestern in der Verwandtschaft einen brandneuen Wagen der oberen Mittelklasse mit der Erklärung, dass er "nach all dem Stress mit dem Opa das verdient hätte".

Das sollten die Alarmglocken klingeln.
Wollen sie die Betreuung nicht mit übernehmen, beauftragen sie einen Berufsbetreuer, Familie ist zwar immer besser, aber bei dem Bruder hätte ich erhebliche Bedenken, dass alles korrekt stattfindet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Vormundschaft" gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr, es gibt die Betreuung.

Selbstverständlich gibt es die Vormundschaft noch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG016402377

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Einen Überblock verschaffen welche Vollmachten der Bruder hat. Bei einer Vorsorgevollmacht kann er Geld vom den Konten der Großeltern abheben.

Wenn der Bruder eine Vorsorgevollmacht hätte, würde man keine Betreuung anordnen.
Zitat:
Bei einer Betreuungsvollmacht vom Betreuungsgerich

Es gibt keine Betreuungsvollmacht vom Betreuungsgericht. Man wird als Betreuer eingesetzt und erhält einen Betreuerausweis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Sozialdienst das Krankenhauses wird keine Auskunft geben, darf und kann er auch nicht. Und eine Erweiterung der betreuenden Personen, einfach so? Wie soll das denn funktionieren. Da kann man sich nicht einfach mal beischreiben lassen, also beitreten wie in einen Verein. Das ist nämlich kein Verein. Und wieso sollte ein Autokauf nicht möglich sein und wer sollte jetzt diesen Kauf rückgängig machten? Wie soll das funktionieren? Und was soll die Rechtsgrundlage für die Beauftragung eines Berufsbetreuers sein? Nach meiner Kenntnis dürfen das nicht irgendwelche Angehörigen? Loni, klär uns auf, wie das alles, was Du da vorschlägst, juristisch und tatsächlich umsetzbar ist.

Ach ja, ich vergaß: auch alte gebrechliche Leute dürfen Geschenke machen. Und über ihr Geld in eigener Entscheidung verfügen. Und die Großeltern scheinen ja nicht arm zu sein. Und sie sind auch nicht verpflichtet, besonders sparsam zu leben, um das Erbe zu erhalten. Denn, nie vergessen: erben kommt nach sterben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

ww. Es wird eine Entscheidung fallen müssen. Der Sozialdienst wird von den Ärzten eingeschaltet, wenn die Person nicht mehr in die Wohnung zurück kann. Dann wird idR ein Heimplatz gesucht. So war es in einem Fall bei uns und natürlich erfuhren die Angehörigen über den Sozialdienst davon, als sie nachfragten.
Falls der Enkel das Auto vom Opas Geld kaufte, der Schilderung der TE nach, ist das nicht auszuschließen, kann er schon Probleme bekommen. Er muss als Betreuer dem Betreuungsgericht jährlich die Ausgaben und Kontoauszüge vorlegen.
Ein Auto gehört nicht zur Versorgung der Großeltern.
Geschenke ja, aber ein Auto, wenn beide nicht mehr geschäftsfähig sind, sehe ich kritisch.

Beim Opa kann es auch ein Durchgangssyndrom sein, welches sich ja einigen Wochen wieder legen kann.

Da sind noch viele Fragen offen. Und wenn sich die Geschwister nicht einige sind, sind Berufsbetreuer sinnvoll.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich lese nirgendwo etwas davon, dass die Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind. Sie sind gebrechlich.
Und den Heimplatz sucht der Betreuer. Da kann der Sozialdienst unterstützen. Die geben eine Adressenliste raus, aber mehr dürfen die nicht tun. Wenn bei Euch gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen wurde, okay, daraus kann man aber nichts schließen. Vielleicht war bei Euch ja der Verwandte bekannt in der Klinik, oder aber der Kranke hatte ausdrücklich die Genehmigung erteilt. Woher sollen wir das hier wissen?

Hier haben wir einen amtlich bestellten Betreuer (Vormundschaft, aus dem Alter sind die Großeltern seit langem raus), der hat den Auftrag, die Angelegenheiten zu regeln, für die er bestellt ist. Und ein PKW kann geleast sein, kann ein Geschenk sein (auch ganz legal), kann dazu angeschafft worden sein, die Großeltern zu chauffieren und ihre Angelegenheiten (bis hin zu Einkäufen) zu erledigen. Alles ganz in Ordnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Bevor hier weiter ins Blaue geraten wird, würde ich doch erstmal eine Antwort der TS abwarten, ob es sich hier um eine Vollmacht handelt oder ob der Bruder der TS tatsächlich vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurde.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DieRatsuchende83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön mal für die vielen Antworten!
Ich werde morgen früh Kontakt mit dem Krankenhaus aufnehmen bzw. Kurzzeitpflege und die Großeltern so schnell wie möglich besuchen um mir selbst ein Bild zu machen.
Wie gesagt meinte mein Bruder er ist jetzt der Vormund und hat "die Vollmachten". Irgendeine Beratungsstelle, ich meine von der Krankenkasse von Opa, hat empfohlen ganz schnell das Haus zu verkaufen und das möchte er nun machen.
Ich werde ihn wohl bitten müssen mir die Unterlagen zu zeigen, da hier alle möglichen Begriffe wohl auch von ihm durcheinander gebracht werden.

Ich gehe immer noch davon aus dass - falls beide wirklich in ein Heim müssen - das Geld auf der Bank noch sehr lange reichen müsste um 1.000 Euro monatlich zu bedienen.

Falls mein Opa nun wirklich innerhalb weniger Tage gar nicht mehr ansprechbar ist und mein Bruder sich schlicht weigert groß mit mir zu sprechen, weiß ich nicht was ich tun könnte?!?
Tatenlos dabei zusehen wie alles wofür Opa und Oma 80 Jahre lang gearbeitet haben einfach zum Spottpreis verkauft werden, obwohl das Konto vielleicht noch voll ist? Weil mein Bruder keine Lust auf Aufwand hat?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von DieRatsuchende83):
Falls mein Opa nun wirklich innerhalb weniger Tage gar nicht mehr ansprechbar ist und mein Bruder sich schlicht weigert groß mit mir zu sprechen, weiß ich nicht was ich tun könnte?!?


Mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufnehmen. Viele Städte haben auch eine Betreuungsstelle, auch da könnten sie nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals: Vormundschaft gibt es für alte Menschen schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Und eine Vollmacht ist was völlig anderes als eine eingerichtete Betreuung. Vorsorgevollmacht und Betreuung schließen sich aus. Aber nur die. Und Grundstücke sind - sofern eine Betreuung eingerichtet ist - nicht so einfach zu verkaufen. Da hat das Betreuungsgericht von vornherein die Finger drinne. Unter Preis verkaufen, das ist fast unmöglich. Ich hoffe, es kommt inhaltlich jetzt in der Zusammenfassung endlich auch in Deinem Kopf an.

Es ist vernünftig, dass Du Dir einen Überblick verschaffen willst. Das ist ein guter Einstieg. Nur, eines muss Dir klar sein: der Betreuer ist nicht verpflichtet, Dir irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Ebenso wenig das Betreuungsgericht. Die dortige Beratungsstelle ist in der Regel für Betreuer zuständig. Ob die da irgend was zu unbeteiligten Dritten sagen, keine Ahnung.

Ich weiß nicht, ob Du eine Vorstellung hast, was ein Heim so kostet. Es soll ja ein gutes sein, da kann man für eine Person schon von einem mittleren vierstelligen Betrag ausgehen. Und wie lange dann die Ersparnisse halten, das kann man sich ausrechnen. Zumal, ich sehe es bei meinen Angehörigen im Heim ja auch noch Kosten dazu kommen, die niemand trägt. Friseur, der ins Heim kommt, Fußpfleger, ab und zu gute Massagen, die die Krankenkasse nicht trägt u.s.w. Diese Menschen sollen ja eben nicht irgendwo gelagert sein, sie sollen gut umsorgt sein und auch ein erfülltes Leben haben. Nur, das alles kostet gewaltig.

Abgesehen davon ist ein Haus auch nicht mal einfach so ganz schnell zu verkaufen. Das Betreuungsgericht wird gegebenenfalls auf ein Gutachten warten, das Haus ist zu räumen, evtl. herzurichten, damit ein anständiger Verkaufspreis erwirtschaftet wird. Ehe da Geld fließt, das dauert. Gehe mal von mindestens sechs Monaten aus. Und der Unterhalt eines Hauses muss ja auch gestemmt werden.

Klar reduziert sich das Vermögen im Alter, wenn man ein Pflegefall wird. Aber dafür ist das Geld der alten Menschen doch da. Das es IHNEN gut geht. Dass sie sich etwas leisten können. Gerne auch etwas Luxus. Nur das hat seinen Preis. Und es ist nicht ihre Aufgabe, hier zu knapsen, damit es den Erben gut geht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ebenso wenig das Betreuungsgericht. Die dortige Beratungsstelle ist in der Regel für Betreuer zuständig. Ob die da irgend was zu unbeteiligten Dritten sagen, keine Ahnung.


ww, ich nehme an, sie will sich an der Betreuung beteiligen, dass nicht nur der Bruder entscheidet - sondern beide einen Betreuerausweis erhalten. Wie ich schrieb, eine Beratung gibt es auch bei Beratungsstellen der Kommunen, sofern vorhanden.

Das sie mit entscheidet, erscheint mir sinnvoll, glaube kaum, dass eine Stelle zum Bruder sagte, er solle das Haus rasch verkaufen.
Und die Betreuung für beide Bereiche, med. und finanzielle Angelegenheiten beantragen.

Sie schrieb, die Heimkosten belaufen sich auf 8000 € monatlich ./. 4000 € Pflegegeld.

Die Nebenkosten für das Haus, müssen weiterhin einkalkuliert werden, mit den Zuzahlungen fürs Heim ist da monatlich ordentlich Geld notwendig.




0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Loni, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass zwei Personen, deren Vorstellungen so überkreuz sind, gemeinsam eine sinnvolle Betreuung durchführen können? Da wird doch jede Entscheidung des anderen blockiert. Und warum sollte das Gericht irgendeinen juristischen Grund haben, hier einen zweiten Betreuer einzusetzen? Ich sehe da gar nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 29x hilfreich)

@dieRatsuchende83

Hallo,

konntest Du heute die Informationen bezüglich der Betreuung Deiner Grosseltern bekommen?

Wurde das gerichtlich angeordnet?

Wer hat die Betreuung veranlasst und unterschrieben?


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von eh1960):
"Vormundschaft" gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr, es gibt die Betreuung.


Selbstverständlich gibt es die Vormundschaft noch.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG016402377

Aber nicht für Volljährige. Die haben keinen "Vormund", sondern einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ eh: Fragesteller schreibt doch oben, dass der Opa verwirrt ist. In diesen Fällen kümmert sich normalerweise der Sozialdienst des Krankenhauses um das weitere Vorgehen.

Dem EP zufolge ist das alles längst geschehen:

"Letzte Woche rief mich mein Bruder an, dass der Opa gestürzt wäre und ins Krankenhaus gekommen ist. Die Oma wurde kurzerhand in Kurzzeitpflege verfrachtet. Der Opa soll aus dem Krankenhaus auch direkt ins Pflegeheim abgeschoben werden, gemeinsam mit der Oma. Scheinbar redet der Opa nur noch wirres Zeug und kann scheinbar von heute auf morgen nicht mehr in seinem Haus wohnen.
Ebenfalls sehr kurzfristig hat mein Bruder nun alle möglichen Vollmachten erhalten und wurde als Vormund unserer Großeltern eingesetzt."

Der Bruder wurde selbstverständlich nicht als "Vormund" eingesetzt, sondern als Betreuer. Das ist durch das Gericht geschehen, und das Gericht hat dafür mit dem Opa gesprochen, und es hat geprüft, ob der Opa vorher schon Vollmachten erteilt hat für diesen Fall.

Zitat:

Er kann nach den bisherigen Lebensumständen nicht mehr nach Hause. Da wird dann von der Klinik aus auch die Betreuung angestoßen, und in diesen Fällen geht das dann wirklich ganz schnell, einfach, damit die angemessene Unterbringung sichergestellt ist. Denn, nach Hause kann er nicht mehr zu seiner dementen Frau, im Krankenhaus kann er auch nicht bleiben, da ist eben Eile geboten, und die Gerichte sind durchaus in der Lage, in so Fällen auch sofort zu reagieren. Das dauert keine Zeit, wie hier ein Vorschreiber meint.

Ja. Und da gibt es jetzt, nach Aussage des TE im EP, den Bruder als Betreuer. Also ist das bereits alles geregelt.

Zitat:
Letztlich hat der Fragesteller keinerlei Zugriff zu irgendwas. Er hat keine Vollmacht, er ist kein Betreuer.

Ja. Es gibt ja auch schon einen Betreuer, nämlich seinen Bruder.

Zitat:
Er soll sich erst einmal einen Überblick vor Ort verschaffen. Wir haben es ja gar nicht so selten, dass so eine Kombi - ein Partner ist geistig noch klar, aber körperlich behindert, der andere körperlich fit, aber dement - gut funktioniert. Nur, wenn dann einer ausfällt, bricht das System schnell zusammen.

Nun, das ist doch alles - nach den Informationen im EP - bereits geregelt. Nur wird es eben nicht vom TE geregelt, der darüber offensichtlich empört ist. Aber diese Empörung ist nun mal rechtlich völlig unerheblich.

Zitat:
Wenn man dann nach gründlicher Recherche zu dem Ergebnis kommt, dass die eingeleiteten Maßnahmen unangemessen sind und nicht den tatsächlichen Gegebenheiten sowie dem Wohl der Betroffenen entsprechen, kann man beim Betreuungsgericht eine Abänderung des Betreuers anregen.

Selbstverständlich kann man das.
Man sollte aber damit rechnen, daß das Betreuungsgericht das zurückweist, weil es selber nämlich längst gründlich geprüft hat. Und ob der andere Bruder nicht längst schon vom Opa (und vielleicht auch der Oma) eine Vorsorgevollmacht für genau diesen Fall bekommen hat, die vom Betreuungsgericht respektiert werden muss - das weiß hier auch keiner.

Für mich klingt das EP arg nach: "Wieso wurde ICH nicht als Betreuer eingesetzt??? Wieso darf mein Bruder das machen???"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von DieRatsuchende83):
Wie gesagt meinte mein Bruder er ist jetzt der Vormund

Nein, das ist er ganz sicher NICHT. Er hat entweder eine Vollmacht vom Opa - dann geht das niemand anderen was an - oder er wurde vom Gericht als BETREUER bestellt. Nicht als "Vormund". Einen "Vormund" gibt es für Volljährige schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr.

Zitat:
und hat "die Vollmachten".

Nein. Er hat höchsten Vollmachten. Ohne " ".

Zitat:
Irgendeine Beratungsstelle, ich meine von der Krankenkasse von Opa, hat empfohlen ganz schnell das Haus zu verkaufen und das möchte er nun machen.

Das kann ja auch sehr sinnvoll sein, zumal es etliche Monate dauert, ein Haus bestmöglich zu verwerten.
Zitat:
Ich werde ihn wohl bitten müssen mir die Unterlagen zu zeigen, da hier alle möglichen Begriffe wohl auch von ihm durcheinander gebracht werden.

Vor allem, pardon, bringen SIE hier alle möglichen Begriffe durcheinander.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
ich nehme an, sie will sich an der Betreuung beteiligen, dass nicht nur der Bruder entscheidet - sondern beide einen Betreuerausweis erhalten. Wie ich schrieb, eine Beratung gibt es auch bei Beratungsstellen der Kommunen, sofern vorhanden.

Das wird kein Betreuungsgericht mitmachen. Die Konflikte sind vorprogrammiert.

Und wenn es bereits einen Betreuer gibt, wird ohnehin kein zweiter benötigt und auch kein zweiter vom Gericht bestellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ malia: eine Betreuung veranlassen tut immer und ausnahmslos das Gericht. Es kann aber auch dahingestellt bleiben. Fakt ist, dass der Großvater verwirrt im Krankenhaus liegt, die Großmutter alleine nicht zu Hause zurecht kommt, sonst wäre sie ja nicht in Kurzzeitpflege. Das ist ja so der Klassiker für die Bestellung eines Betreuers.

@ Bertram: wir sind uns ja einig, was die Auskunftspflicht des Gerichts angeht. Ich habs doch nur etwas höflicher formuliert. Und ganz ehrlich, es macht schon einen himmelweiten Unterschied, ob man die Großeltern von Zeit zu Zeit besucht und deren Zustand prima findet, oder ob man sie im täglichen Alltag erlebt. Und das tut ja der Bruder, der mit ihnen unter einem Dach lebt. Bei all der Schimpferei auf den Bruder wird eines vergessen: in seinem persönlichen Interesse läge es doch, das Haus nicht zu verkaufen, weil er dort mietfrei wohnt. Er scheint also durchaus im Interesse der Großeltern zu handeln.

wirdwerden

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#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von eh1960):
Dem EP zufolge ist das alles längst geschehen:

Nö. Irgendwas soll geschehen sein. Was genau geschehen ist, ist unbekannt.

Doch. Das steht alles im EP, wie von mir bereits zitiert.

Zitat:


Zitat (von eh1960):
Der Bruder wurde selbstverständlich nicht als "Vormund" eingesetzt, sondern als Betreuer. Das ist durch das Gericht geschehen,


Ach man war dabei? Oder woher die Gewissheit?

Daß der Bruder nicht als "Vormund" eingesetzt wurde, ergibt sich aus der Gesetzeslage, weil es keinen "Vormund" für einen Volljährigen gibt. Sondern eben ggf. einen Betreuer.

Aus dem EP lässt sich schließen, daß der Bruder "eingesetzt" wurde:

"Ebenfalls sehr kurzfristig hat mein Bruder nun alle möglichen Vollmachten erhalten und wurde als Vormund unserer Großeltern eingesetzt.

"Einsetzen" kann nur das zuständige Gericht, und das setzt einen Betreuer ein. Das ist offenkundig der Bruder.

Ich gehe davon aus, daß der TE beharrlich "Betreuer" und "Vormund" verwechselt, das ergibt sich jedenfalls aus seinen Postings. Also wurde ein Betreuer eingesetzt, und das ist der Bruder.

Und damit ist der Drops erstmal gelutscht.

Gleichzeitig ist auch noch von "Vollmachten" die Rede. Man kann also auch spekulieren, daß der Opa (und vielleicht auch die Oma) dem Bruder eine Vorsorgevollmacht o.ä. erteilt hat. Dann erübrigt sich erstmal jede vom Gericht angeordnete Betreuung, aber dann ist eben der Bruder der Bevollmächtigte des Opas.

So oder so läuft es immer auf das hinaus, was ich schrieb. Alles, was der TE geregelt haben möchte, ist in der einen oder der anderen Weise längst geregelt.

Und zwar ohne den TE, was den offenkundig empört.

-- Editiert von eh1960 am 06.07.2021 12:04

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es wurde von Vollmachten im Zusammenhang mit der Betreuung geschrieben. Kann auch sein, dass der Enkel es so erklärt hat, dass er wegen der Betreuung auch alle Vollmachten hätte. Deshalb ist es ja so wichtig, dass erst einmal der Ist-Zustand geklärt wird. Und zwar ohne Blick auf Erhaltens des Erbes.

wirdwerden

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