Großeltern wollen nach Jahren Kontakt zum Kind

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maylien
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Großeltern wollen nach Jahren Kontakt zum Kind

Hallo

ich habe eine Tochter 7 und sie hat nun seit längerem keinen Kontakt zum Vater.
Ihr Vater wollte es nichtmehr und zahlt auch seit einem Jahr kein Unterhalt.
Zudem möchte er auch gern, dass mein Lebensgefährte meine Tochter adoptiert.
Ich bin lebe seitdem meine Tochter 1Jahr alt ist in einer festen Beziehung, wir haben geradeein Haus gebaut und leben die klassische glückliche Familie.
Aktuell bin ich Schwanger und mein Lebensgefährte und ich planen eine Hochzeit.
Meine Tochter ist total glücklich und sie kennt auch so gesehen keine andere Vaterfigur als meinen Lebensgefährten. Sie war zwar alle 2wochen mal an einem Sontag bei ihrem Leiblichen Vater aber nie über Nacht o.ä..
Nun 3 Tage vor dem Geburtstag meiner Tochter bekomm ich einen Brief von den Großeltern, dass Sie Kontakt zu ihr möchten. Quasi fiel ihnen nach all der Zeit ein, dass Sie noch ein Enkelkind haben.
Habe den Großeltern nie den Kontakt verweigert und sie sind weder auf mich zugekommen. Stattdessen kam nun ein Brief vom Jugendamt, wo drin steht, dass ein Gesprächstermin erwünscht ist und auch die Großeltern ein Umgangsrecht hätten. Daher meine Frage, was soll ich tun? Es kommt mir vor als ginge es nicht um meine Tochter sondern nur darum, dass die Großeltern gut darstehen wollen. Es ist in der Vergangenheit schon öfters gewesen, dass sie sich ab und zu mal sehen lassen haben, zwar nicht regelmäßig aber immerhin. Dann haben sie sich wieder 1Jahr nicht gemeldet usw..Sie hat auch nie Oma und Opa zu ihnen gesagt.
Gehe ich diesbezüglich zu diesem Termin zum Jugendamt oder suche ich mir direkt einen Anwalt.
Meine Tochter ist zurzeit einfach nur Glücklich und freut sich auf ihr Geschwisterchen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
sondern nur darum, dass die Großeltern gut darstehen wollen. 

Und worauf stützt sich dieser Verdacht?
Für mich klingt es erstmal unverfänglich bis positiv, wenn da Oma und Opa Kontakt zum Enkelkind wollen. Was spricht dagegen?

Das mit dem Umgangsrecht der Großeltern ist nur die halbe Wahrheit, aber auch egal. Der Vater könnte jederzeit sein Umgangsrecht nutzen und Ihnen im sonst so heilen Familienleben dazwischenfunken. Die Tochter hat nunmal auch diesen Teil der Familie. Seine Eltern werden Ihn schon dazu kriegen, sich selber mal zu melden. Dann holt er die Kleine ab und parkt sie bei den Großeltern. Sie können de facto keinen Familienteil ausschließen, wenn nicht beide Elternteile das so verfügen. Wenn die also das Enkelkind sehen wollen, gibt es da Wege, nur sind die für SIE noch mühsamer, als wenn Sie jetzt einfach mal zum JA gehen und sich zumindest deren Anliegen anhören.

Einen Anwslt brauchen Sie so oder so nicht. Was soll der auch tun? Den würde ich dann zu Rate ziehen, wenn die Großeltern einen gerichtlichen Antrag stellen. Dann bekommen Sie aber früh genug Post vom Familiengericht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Zudem möchte er auch gern, dass mein Lebensgefährte meine Tochter adoptiert.

Wenn er das immer noch möchte, dann könntest Du auch einfach diese Möglichkeit nutzen. Damit wären alle Verbindungen zu diesem Zweig der Familie gekappt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Die Rechtsprechung sieht das etwas anders. Zwar haben nicht nur die Elternteile, sondern auch andere nahe Verwandte ein Umgangsrecht mit einem Kind. Allerdings sind die Voraussetzungen andere als die eines Elterteils. Während man bei dem Umgangsrecht eines Elternteils von Grundsatz her davon ausgeht, dass der Umgang dem Kindeswohl dient, und diese Vermutung nur schwer zu widerlegen ist, ist es beim Großelternumgangsrecht so, dass die Großeltern letztlich nachweisen müssen, dass es im Interesse des Kindes ist, mit ihm zu verkehren. Das ist natürlich schwierig.

So haben die Gerichte z.B. ein solches Kindesinteresse schon dann abgelehnt, wenn zwischen Eltern und Großeltern ein gestörtes Verhältnis besteht. Die Großeltern sind also juristisch gesehen in einer schwachen Position, einerlei was das Jugendamt dazu meint.

Ich frage mich in dem Fall, wieso der Kontakt zu dem Kind abgebrochen wurde. Und wieso er jetzt wieder aufgenommen werden soll. Er ist ja nie verhindert worden. Alles etwas merkwürdig.

Ich würde einen Termin beim Jugendamt wahrnehmen. Einfach, um mal auszuloten, was Sache ist. Und denen klar machen, dass ein "heute will ich, morgen nicht, übermorgen vielleicht" gar nicht geht. Und dass die neue Familie absoluten Vorrang hat.

Und nach dem Termin kannst Du ja dann eventuell die Sache mal bei der Tochter ausloten.

Nur, hüte Dich, in dem Gespräch beim JA irgendwelche Zusagen zu machen, einerlei, wie Du bedrängt wirst. Du hast alle Zeit dieser Welt, Dir das ganze durch den Kopf gehen zu lassen. Die Großeltern haben wenig Chancen gerichtlich etwas durchzusetzen.

wirdwerden


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