Großeltern Umgang

6. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2015 08:51:57
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
Großeltern Umgang

Hallo -- und Dringend!
Gemeinsame Sorgerecht und ABR:

Der Vater von mein Ex hat sie sexuell missbraucht als Kind/Teenie. Auch ihre Schwester. Später haben wir erfahren, das die Mutter wusste die ganze zeit!!

Meine Frage:
Darf ich eine Umgang Verbot feststellen gegen die Großeltern. Wenn es um mögliche Kindesgefahr, diese steht ganz oben!

Jemand sagte mir das ich kann (ein Eltern Teil darf nicht über dem Kopf des anders) und die Großeltern können dann gern einklagen...

Danke!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Ist der sexuelle Missbrauch dokumentiert? Gab es dazu ein Verfahren?

Geht es hier darum, dass die Großeltern ein eigenes Umgangsrecht durchsetzen wollen oder darum, dass der KV das gemeinsame Kind in der Umgangszeit mit zu den Großeltern nimmmt?

Grundsätzlich gibt es ein Recht auf Umgang nur zwischen Kind und Eltern. Wenn die Großeltern Umgang möchten, müssen die Großeltern nachweisen, dass der Umgang dem Wohle des Kindes dienlich ist.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

In Ergänzung: es gibt familienrechtliche Entscheidungen, die ganz klar sagen, dass ein Umgang mit den Großeltern dann dem Kindeswohl nicht dienlich sind, wenn Eltern und Großeltern verkracht sind. Und das dürfte ja hier der Fall sein.

wirdwerden

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