Grundlegende Fragen zum Kindesunterhalt.

8. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Derfreiemann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlegende Fragen zum Kindesunterhalt.

Folgende Situation.
Meine neue Freundin die demnächst bei mir einzieht ist Unterhaltspflicht ihren zwei Kids (6 und 8) gegenüber.

Laut der Düsseldorfer Tabelle könnte sie mir ihrem Gehalt nur einen Teil bezahlen von dem Beitrag den den Kindern zusteht. Für beide wäre das dann ca. 530 Euro. Zustehen würde den Kindern aber 804 Euro. Wer bezahlt dort die Differenz? Springt hier der Staat ein?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39884 Beiträge, 14217x hilfreich)

Nun, dann muss man erst einmal rechnen. Der Selbstbehalt der Mutter kann sich reduzieren, wenn sie mit jemandem zusammen lebt. Im übrigen kann die Unterhaltsvorschußkasse (darlehensweise) einspringen. Die Ansprüche der Kinder sollten von einem Fachmann ausgerechnet werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 71x hilfreich)

Der gesetzliche Mindestunterhalt für ein Kind der 2. Altersstufe (6-11) beträgt 345,50 € (Zahlbetrag). Wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist, können ihr mglw. auch fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden.

-- Editiert von User am 8. Juli 2023 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Derfreiemann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Der gesetzliche Mindestunterhalt für ein Kind der 2. Altersstufe (6-11) beträgt 345,50 € (Zahlbetrag). Ist die Mutter leistungsfähig?

Die Mutter hat ein netto Gehalt von 1800 Euro im Monat.

Wenn sie jetzt einen besserbezahlten Job annimmt, bekommt das Jugendamt dann bescheid? Oder kann das nur durch den Kindsvater beantragt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3026 Beiträge, 979x hilfreich)

Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit dem 01.01.2023 monatlich 377 €.

Mit einem Nettoeinkommen aus Vollzeit über 1.800 €, ist die Mutter nur eingeschränkt leistungsfähig, kann also nur die Differenz zwischen dem bereinigten Einkommen und dem Selbstbehalt (idR 1370 €, aber änderbar) an Unterhalt aufbringen.

Der Vater kann die Mutter entweder selbst mit einer Forderung konfrontieren, einen Rechtsanwalt beauftragen oder das Jugendamt in verschiedenen Formen (Beistandschaft / Beratung / Unterhaltsvorschuss).

Existiert ein Titel und kann dieser nicht bedient werden, muss man den Gläubiger um eine neue Vereinbarung bitten, anderenfalls einen gerichtlichen Abänderungsantrag stellen.

Über verbesserte Verhältnisse sollte man ebenfalls den Gläubiger informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit dem 01.01.2023 monatlich 377 €.

Sorry, ich hatte versehentlich die Datei mit der Tabelle von 2022 geöffnet.

Zitat (von smogman):
Mit einem Nettoeinkommen aus Vollzeit über 1.800 €, ist die Mutter nur eingeschränkt leistungsfähig, kann also nur die Differenz zwischen dem bereinigten Einkommen und dem Selbstbehalt (idR 1370 €, aber änderbar) an Unterhalt aufbringen.

Da schließt man sich sofort der Mangelfallberechnung des Jugendamtes an. Verweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit mit Hinzurechnung von fiktiven Einkünften? Bei Vätern (fast) immer, bei Müttern nicht....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3026 Beiträge, 979x hilfreich)

Ich habe explizit die (mögliche) Vollzeit der Mutter erwähnt und meine weitere Antwort in der Annahme selbiger vervollständigt. Sofern unzutreffend, wäre auf Vollzeit hochzurechnen oder die Verletzung der Erwerbsobliegenheit zu prüfen.

Mit jedwedem Mutter-Vater-B-Bingo bist du bei mir an der falschen Adresse.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen