Grundsatz: was braucht ein Kind?

3. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)
Grundsatz: was braucht ein Kind?

Hi,
Was ich nicht verstehe und mich richtig ank...:
Ein Kind hat in einem Alter doch immer einen bestimmten Bedarf. Zwischen der Stufe 1 des Ku bei der ersten altersgruppe und der höchsten Stufe liegen fast 200€ pro Monat. Zahlt die Vorschusskasse, dann gibt es nur einen Bruchteil und nur bis das Kind 6 oder 7 ist. Warum hat das Kind in der höchsten Stufe anscheinend mehr Bedarf? Weiteres Beispiel: Kind ist 13 und bekommt in Stufe 10 590€. Dann noch Kindergeld von 184€. Dann sind das 774€ für ein 13 jähriges Kind. Manche Vollzeitkräfte vierdienen Netto weniger Geld. Unglaublich!!!
Wäre es nicht logischer den KU bis zu einem bestimmten Max- Betrag festzulegen, der dem Bedarf eines Kindes tatsächlich deckt und weniger Leistungsfähige zahlen halt weniger?!
Die derzeitige Festlegung ist doch unsinnig!!! Ich weißwas ein Kind kostet. Das ist aber fast immer gleich und hàngt nicht am Einkommen des U-Schuldners. Dazu kommt, dass im Falle eines weiteren Kindes in der neuen Partnerschaft, dem Kind mit Sicherheit nicht ein solcher Betrag zur Verfügung steht. Was denkt ihr darüber? Kann mir jemand die Denkweise der Erfinder dieses Systems erklären? Führt in mir zwei sehr bekannten Fällen dazu dass sich die TZ beschàftigten Mütter jeweils ein nettes Auto als Leasingwagen gönnen....

Ich finde das macht alles keinen Sinn....

Vg
Pr

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125 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Pampersrocker!

Genau die gleichen fragenden Gedankengänge habe ich auch seit einigen Jahren. Habe aber nie eine Antwort darauf gefunden.

Bin daher sehr gespannt, ob jemand plausibel antworten kann :)

Also, bis dann!

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

@Camper:
Ich habe 4700 Netto und bald 4 kids wovon 2 bei mir und meiner frau sind und unsere kinder und 2 bei ehem. Partnerinnen. mir stellt sich durchaus diese Frage der Gerechtigkeit. Mit Eigenheim und Unterhalt an die ersten beiden Kinder etc... Kann ich den Kindern die bei uns leben diese Beträge nicht zur Verfügung stellen. Die unterhaltsempfänger sind ja nicht mal verpflichtet das Geld für die Kids zu nutzen. Die Verwendung des Unterhalts muss nicht nachgewiesen werden...

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#4
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo nochmal pampersrocker!

ich zitiere mal:

quote:
Kann ich den Kindern die bei uns leben diese Beträge nicht zur Verfügung stellen


Aber bei der Berechnung von KU werden alle Kinder berücksichtigt.
Daher kann ich diese Aussage nicht nachvollziehen.
Alle Kinder bekommen dann eben das was ihnen zusteht.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mit Eigenheim und Unterhalt an die ersten beiden Kinder etc... Kann ich den Kindern die bei uns leben diese Beträge nicht zur Verfügung stellen. Die unterhaltsempfänger sind ja nicht mal verpflichtet das Geld für die Kids zu nutzen

Deine Denkweise ist verkehrt. Deine Ex-Partnerinnen haben das Geld ja nicht zur freien Verfügung, sondern investieren es genauso wie du für ihre Kinder in Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. Eben indirekte Kosten, die du ebenfalls für deine bei dir lebenden Kinder unterhaltsmäßig aufbringst. Ohne Kind könnten sich deine Ex eine kleinere Wohnung nehmen, du müsstest ohne Kinder kein Eigenheim beziehen, du müsstest nur für zwei Personen Strom zahlen, deine Ex eben nur für 1, nur für sich einkaufen und nicht für 2 usw.
Und zu dem geleasten Auto der TZ beschäftigten Mütter: profitieren deren Kinder auch vom PKW oder würdest du es lieber sehen, wenn alle zu Fuß gehen?

Bei deinem Einkommen nenne ich das Klagen auf hohem Niveau. Denn es reicht ja anscheinend immer noch für einen Strandurlaub in Abu Dhabi.

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"gruß azrael






-- Editiert am 04.07.2010 19:44

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#6
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi azrael,

Also isst das Kind in einkommensstufe 1 oder 2 oder wenn Mutter/vater Unterhalt von der zvk bekommen entsprechend weniger? Oder braucht weniger miete oder strom? Und tu Fuß gehen muss auch niemand. Ich habe viele Mitarbeiter und-innen die alleinerziehend sind und eben ein gebrauchtes Auto fahren. Ich zahle keinen Unterhalt damit die Mütter sich luxus gönnen sondern es ist Kindes(!)Unterhalt. Auch mit anteiliger Miete kann ich den Kindern die bei nur leben den Betrag in dieser Höhe nicht zur Verfügung stellen.

Es ging mir im thread im einen Grundsatz:
Ein Kind braucht immer das gleiche. Dabei spielt es keine Rolle ob Stufe 1,2,10 oder uvk. Und stufe 8-10 sind zu hoch. Das Kind ist dann schon bestens versorgt und das Geld könnte oder wird zweckentfremdet. Ich habe über das Gericht einmal eine Dame betreut. Jeden Euro musste ich nachweisen den ich ausgegeben habe. Aber bei ku kann der Empfänger das Feld auch zweckentfremden. Wie kann ich kontrollieren ob das Geld tatsächlich NUR dem Kind zugute kommt? die Mutter kann sich auch ein luxusautos kaufen. Aber bitteschön nicht von meinem Geld das fuer das Kind bestimmt ist.

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#7
 Von 
guest-12305.07.2010 11:39:13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bist vielleicht ein selten komischer Depp pampersrocker! Versuch die Alte zu vergessen und kauf dir ein Auto das dein Selbstwertgefühl aufwertet.

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#8
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich wünsche Ihnen, lieber KarloKaruso alles Glück der Welt und eine gute Besserung! Offensichtlich können Sie das gut gebrauchen.

Alles Liebe
Pampersrocker

PS: Ich freue mich, auch in Zukunft von Ihnen so konstruktive und sachliche Postings zu lesen. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben auf meinen Thread zu antworten. Ihr Beitrag war sehr hilfreich.

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#9
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)

Wieso sollten die Kinder nur das Nötigste bekommen wenn es dir finanziell so gut geht? Drehst du bei den Kindern die bei dir Leben auch jeden Euro um?
Mit 4700 netto führst du doch sicher ein gutes Leben und das soll deinen Kindern auch so gehen. Egal ob du mit der Mutter noch zusammen bist oder nicht.

Ich würd mal sagen die Denkweise des Erfinder ist: Dein Lebensstandart steht auch deinen Kindern zu!

Was soll daran nun verkehrt sein?

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich habe 4700 Netto


Dann bin ich auch dafür, ab bestimmten Einkommensgruppen kein Kindergeld mehr zu zahlen. Wäre doch auch nur fair, damit alle gleich viel haben.

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"gruß azrael"

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Papa,

Wie lange sind wir eigentlich deine Kinder?
Sind wir das auch, wenn ihr ( Du+Mama) euch trennt?
Wird es uns dann schlechter gehen als unseren Geschwistern?



??????

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#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi PR,

ich habe den Eindruck, dass du ein intelligentes Kerlchen bist. Dann weißt du doch auch, dass zwar jedes Kind einen bestimmten Grundbedarf an Essen, Wohnen, Kleidung, Spielsachen hat, aber was gekocht wird, wie gewohnt wird, ob die Klamotten vom Kik oder aus der Boutique sind, das hängt nun einmal vom Geldbeutel der Eltern ab. Kinder partizipieren immer am Lebensstandard der Eltern. Mit der einkommensabhängigen Stufenregelung der DT soll sicher gestellt werden, dass dies auch so ist, wenn die Eltern getrennt sind.

Im Gegensatz zur intakten Familie gibt es allerdings auch m. E. ein großes Manko. Normalerweise entscheiden beide Eltern, ob das Kind Fußball, Tennis oder Golf spielt, welche Kleidung gekauft wird usw. Bei getrennten Eltern entscheidet das allein der betreuende Elternteil, der zahlende hat null Einfluss. Und da haben Kinder dann trotz reichlich fließendem Unterhalt noch nicht einmal g'scheite Winterstiefel oder Turnschuhe, weil die Mama (die ist es ja nun einmal immer noch in den meisten Fällen) das nicht für nötig hält. Da wird der Klavierunterricht gestrichen, weil man ja so viel Strom zahlen muss. Und der die Kohle heranschaffende Papa muss hilflos zuschauen, dass die Kinder noch nicht einmal Taschengeld bekommen, weil Mama halt andere Prioritäten setzt (OTon: ich kauf mir von Papas Unterhalt ein Cabrio, ihr kriegt davon nichts).

Bevor ich das nächste Beißholz wegknabbere, hör ich jetzt lieber auf. Du kannst wenigstens mitnehmen, dass du mit deinem Frust nicht allein bist.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Lieber Mikkian,
danke, danke, danke. Nur darum geht es mir. Vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt.

@all: danke für eure meinungen. Das Geld wird eben nicht für die Kinder genommen sondern zweckentfremdet. Und da es hier keine Kontrolle gibt, bliebe nur, den ku nach oben zu beschränken.

Sollte es einen Verwendungsnachweis geben, würde richtigerweise das Kind in Luxus leben, aber nicht die Mutter. Das ist nicht meine Aufgabe!

Vg

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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Kindesunterhalt sollte sich an den Sätzen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz orientieren und eine weitere Stufe ab dem 12. Lebensjahr eingeführt werden.. Grosse Sprünge kann Muttern für eigene Zwecke jedenfalls damit nicht machen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

ich finde den Partizipationsgrundsatz richtig. Eine Vereinheitlichung des Ku auf niedrigem Level, nur weil es betreuende Elternteile gibt, die ihren Beziehungsfrust über die Kinder abarbeiten, kann doch auch nicht der richtige Weg sein.

Ich habe schon über eine Art Verwendungsnachweis des Ku nachgedacht, wenn begründeter Verdacht besteht, dass dieser eben nicht für die Kinder eingesetzt wird. Dies öffnet aber ein weiteres Feld der nachehelichen Kriegsführung und Betreuende, die der oder dem Ex Stress machen wollen, werden auch da Mittel und Wege finden, Nachweise zu fälschen oder oder.

Letztlich bleibt nur die Erkenntnis, dass man keine Chance hat, wenn jemand sich zum Ziel gesetzt hat, mit dir "Krieg" zu führen, unfair zu dir zu sein, dir das Leben schwer zu machen. Er oder sie wird immer Möglichkeiten finden.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)



Es kann aber auch nicht richtig sein, dass ein Kind mehr zur Verfügung hat als ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#17
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo meri,


quote:
Es kann aber auch nicht richtig sein, dass ein Kind mehr zur Verfügung hat als ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger.


Warum sollen die Kinder auf Hartz4 Niveau reduziert werden wenn der Zahlung-
pflichtige doch in der Lage ist, dem entgegen zu wirken.



lg
edy




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#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Gegenfrage:

Warum sollte ein Kind mit Turnschuhen der Marke Rehbock:) herumlaufen, während das Andere Turnschuhe der Marke Aschlecker:) trägt. :???:

Ich bin schon lange dafür, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält und der dafür Geld erhält, eine jährliche Rechnungslegung erstellen muss, um nachvollziehen zu können, ob der Unterhalt für das Kind oder für die Mutter verwendet wurde.

Wieso der Unterhaltsbedarf eines Säuglings zwischen 225 und 416,-EURO monatlich liegt, kann mir sicherlich nicht erklärt werden.


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

-- Editiert am 05.07.2010 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sorry Meri, jetzt vermischst du aber was.

Warum wird das eine Kind mit dem Sternenauto die 500 m zur Schule gefahren, während das andere in ausgelatschten Tretern 2 km zu Fuß laufen muss? Warum gibt es Kinder, die Hungern müssen, während andere schon mit drei Jahren überfüttert sind.

Diese Ungerechtigkeiten der Welt wird das deutsche Familienrecht wohl kaum heilen können.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob betreuende Elternteile den Ku zweckentsprechend verwenden, oder nicht.

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"Viele Grüße mikkian"

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Auf die Gefahr hin, dass meine Ergänzung untergegangen ist, Wiederholung:

Wieso der Unterhaltsbedarf eines Säuglings zwischen 225 und 416,-EURO monatlich liegt, kann mir sicherlich nicht erklärt werden.


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das Theater mit jährlicher Rechnungslegung - den Wahnsinn wollte mein Ex einführen. Ich habs dann einmal gemacht, und dann glaubte er nicht, dass ein Kind soviel kostet. Er hat damals 200,- DM bezahlt, ich bekam so ca 80,- DM Kindergeld. Die Teilzeit-Haushälterin (die ich alleine nicht benötigt hätte), kostete alleine 400,- DM. Die Wohnung in der Größe, die ich alleine nicht benötigt hätte, war etwa 200,- DM teuer als eine entsprechend kleinere. Über Ernährung, Urlaubskosten u.s.w. da rede ich gar nicht. Auch nicht über Klamotten, Schulmaterial, Musikschule, Vereinsbeiträge. Auch nicht darüber, dass ich weniger verdiente als ohne Kind. Stand einfach für den Karrieresprung nicht zur Verfügung, weil Überstunden nicht möglich waren.

Und so geht es vielen. Und wenn ich dann lese, bei diesen festen Kosten, dass bei 200 € Unterhalt im Monat sich die Mutter bereichert ......Wenn sie das täte, dann würde das Kind verhungern. Aber von diesem Zusammenhang lese ich nirgend was. Die Kinder sind wohlgenährt, manchmal nach Ansicht des anderen Elternteils nicht "angemessen" bekleidet, aber das wars dann. Wird das Geld, gerade in den unteren Zahlungsgruppen vielleicht doch für die Kinder verwendet? Einfach, weil die Mutter doch besser ist als ihr Ruf, und sie einfach keine andere Wahl hat?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Meri,

quote:
der Unterhaltsbedarf eines Säuglings zwischen 225 und 416,-EURO monatlich liegt, kann mir sicherlich nicht erklärt werden.


Wieso sollte der Vater der 1400€ verdient 22% seines Einkommens als
Unterhalt zahlen,
Und der Vater der 4900€ verdient ca 7,5% seines Einkommens als
Unterhalt zahlen?

lg
edy

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""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Gesetzgeber macht bei Unterhaltsvorschuss keinen Unterschied, ob das Kind
nun einen Gering-Mittel-oder Hochverdiener als Vater hat.


Wenn Kindes/Ausbildungsunterhalt wegfällt, ziehen Mütter in eine finanziell günstigere Wohnung....mit Kind.
Warum wohl?

Würde der Kindesunterhalt - wie der Name schon sagt - für das 'Kind' verwendet werden, dann hätte man schon seit Längerem eine günstigere Wohnung bezogen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Gesetzgeber macht bei Unterhaltsvorschuss keinen Unterschied, ob das Kind nun einen Gering-Mittel-oder Hochverdiener als Vater hat.


Wann bekommen Kinder von Mittel-oder Hochverdienern Unterhaltsvorschuss?
Doch nur wenn der Vater nicht einsieht das er KU zahlen muss und sich weigert
diesen zu zahlen.

lg
edy



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-- Editiert am 05.07.2010 13:32

-- Editiert am 05.07.2010 13:33

-- Editiert am 05.07.2010 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

§ 2 Umfang der Unterhaltsleistung

(1) Die Unterhaltsleistung wird, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3, monatlich in Höhe des sich nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt, mindestens jedoch monatlich in Höhe von 279 Euro für ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet, und in Höhe von 322 Euro für ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Aus welchem nachvollziehbaren Grund ist ein Kind mit zahlungsfähigem Vater wertvoller als ein Anderes?

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#26
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo nochmals!

Also, lassen wir doch mal völlig ausser Acht, was der TE verdient und befassen uns mit der Frage mal ganz allgemein.

Auch ich habe, wie bereits angemerkt all die Jahre, in denen wir KU zahlten nicht verstanden, wieso das Kind mehr Geld zum Leben hatte, als jemand, der vom Staat lediglich den Regelsatz bekommt.

Auch in unserem Fall war es so, dass die KM (welche bereits einen neuen LG und ein weiteres Kind von diesem LG hatte) ja eigentlich den KU zusätzlich hatte. Sie konnte sich natürlich ein Auto leasen. Und ging nur 20 Std. arbeiten.Wir mussten knapsen.
Wäre das Kind nicht von meinem Mann gewesen, sondern von ihrem LG, dann hätte sie dieses Geld ja auch nicht zusätzlich gehabt.

Wir mussten ergänzend Hartz IV beantragen um eben den KU zahlen zu können. Auf Anraten des JA !!!

Also, pampersrocker, habe ich nun Deine Frage richtig verstanden?

LG beijing



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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ wirdwerden: Zumindest mir geht es nicht um die Kinder, die Unterhalt der unteren Stufen der DT bekommen.

Aber wenn Mütter für ein Kind rund 700 € zur Verfügung haben, im abbezahlten Haus leben, den Kindern kein Taschengeld gezahlt wird und diese dann eben auch noch verkünden, dass der nicht benötigte Teil des Ku nicht gespart, sondern für die eigenen Bedürfnisse ausgegeben wird, dann kommt einem schon durchaus der Gedanke, dass eine Nachweispflicht in bestimmten Fällen nicht das Verkehrteste wäre.

@ Beijing: Mit deiner Sichtweise stellst du das Grundkonstrukt in Frage. Die Regelung, einer betreut, der andere zahlt ist vom Grundsatz schon in Ordnung und mir fällt auch nichts ein, was insgesamt ähnlich praktikabel wäre. Dass ein Vater nun nicht mehr für sein Kind aufkommen soll, weil z. B. die Mutter in guten finanziellen Verhältnissen lebt oder er noch eine weitere Familie gegründet hat oder beides, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Er hat das Kind in die Welt gesetzt, dann muss er auch die Verantwortung mit übernehmen. Entweder durch Betreuung oder eben finanziell.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@mikkian

Es geht hier nicht darum, dass der KV nicht zahlen will.
Sondern lediglich darum, warum man nicht bei beiden Elternteilen prozentual den KU errechnet.
Wenn KV eben finanziell nicht in der Lage ist den KU zu zahlen, da er noch weitere Kinder in seiner Ehe durchzufüttern hat, und die KM eben finanziell besser dasteht, warum muss KV dann finanzielle Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen um das Kind zu finanzieren?
Da fragt man sich als Frau ehrlich gesagt, warum man so blöd ist und eheliche Kinder in die Welt setzt. Wäre doch einfacher unehelicher Kinder zu haben. Am besten von verschiedenen Vätern.

Nun gut, vielleicht meldet sich pampersrocker noch einmal um zu schreiben, ob ich seine Frage nun richtig verstanden habe.

LG beijing


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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das Unterhaltsrecht bekommt der 'Gesetzeber' nicht in den Griff. Hierunter haben auch Unterhaltspflichtige Familienrichter :sad: zu leiden.

quote:
Da fragt man sich als Frau ehrlich gesagt, warum man so blöd ist und eheliche Kinder in die Welt setzt. Wäre doch einfacher unehelicher Kinder zu haben. Am besten von verschiedenen Vätern.


Wenn die Frau die Wahl zwischen Geringverdiener und Hochverdiener hat, wer wird dann wohl der Kindesvater?




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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Beijing,

worum es hier geht, ist mir schon klar. Und die Reaktion des TE auf meinen ersten Beitrag zeigt durchaus, dass ich ihn verstanden habe...

Ich bin auf deine Äußerung eingegangen, dass eine finanziell gut gestellte, betreuende KM den KV, der noch weitere Kids in die Welt gesetzt hat, entlasten soll. Und das fände ich nun einmal nicht richtig. Wieso soll die KM dafür "büßen", dass der KV eine weitere Familie gründet. Dann müsste im Gegenzug eine Entlastung der KM bei der Betreuung durch den KV eingeführt werden. Prozentuale Aufteilung der finanziellen Belastung, aber Betreuung voll zu Lasten eines Elternteils, nee, das fände ich genauso wenig gerecht.

Mit Ehe oder nicht hat das für mich auch wenig zu tun. Es geht in diesem Fällen wohl eher darum, ob man einen "vorbelasteten" Partner wählt oder lieber die Finger davon lässt.

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"Viele Grüße mikkian"

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