Grundstücksverkauf im Ausland mit Hindernisse

2. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
123Boogie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksverkauf im Ausland mit Hindernisse

Hallo,

ich hatte 2001 mit meiner damaligen frisch verheirateten Ehefrau (geheiratet nach deutschem Recht) ein Grundstück in Ungarn gekauft.
2009 ließen wir uns scheiden (in Deutschland) und beim Scheidungsgericht wurde das Grundstück zu Protokoll aufgenommen, wenn es verkauft wird, dann gehört jedem die Hälfte davon.

Problem nun ist, dass ich seit Jahren versuche meine Ex-Frau dazu zu überreden es endlich mal gemeinsam zu verkaufen und es zu Teilen.
Sie reagiert einfach nicht. Hatte versucht Optionen zu geben - nichts

Möchte jetzt nicht Jahrelang weiter noch warten bis sie vielleicht aufwacht und wir es verkaufen.
Das Grundstück war als Zugewinnausgleich beider Parteien bei der Scheidung angesehen.

Mit Worten bei Ihr bekomme ich nicht weiter.

Welchen Weg kann ich noch versuchen, damit die Ex-Frau sich mit mir bemüht das Grundstück in Ungarn zu verkaufen?
Hätte ein Anwalt mehr erfolg sie aufzufordern? Welche Begründung gibt es hierfür gesetzlich?

Grüsse
Raul

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Alles etwas schwammig, was Du da scheibst. Ich kenne mich in ungarischem Recht nicht aus, weiss auch nicht, wo Deine Frau lebt, welche Staatsangehörigkeit sie hat u.s.w. Fakt ist wohl, nach dem, was Du da schreibst, dass einer nicht ohne den anderen verkaufen kann. Würde das Ganze in Deutschland spielen, dann würde ich sagen, eine Auseinandersetzungsversteigerung wäre angesagt, wobei die natürlich weniger Geld bringt als der freihändige Verkauf. Ob es so was auch in Ungarn gibt, keine Ahnung.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31928 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von MoogieBaby):
wenn es verkauft wird, dann gehört jedem die Hälfte davon.
Wenn das so vereinbart wurde, dann hast du wohl eher keine Handhabe.
Oder findet sich noch eine Frist? Bis wann der Verkauf zu erfolgen hat?
Sie WILL jetzt nicht und später auch nicht.
Sie MUSS wahrscheinlich auch nicht.

Ich weiß nicht, ob das was mit ungarischem Recht zu tun hat. Das dt. Familiengericht hat zur dt. Scheidung diese Vereinbarung ins Protokoll genommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Doch, es hat etwas mit ungarischem Recht zu tun. In Deutschland gäbe es möglicherweise die Auseinandersetzungsversteigerung. Abr ein in Ungarn gelegenes Grundstück wird kaum in Deutschland versteigert werden. Wie soll das funktionieren?

wirdwerden

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