Hallo zusammen,
ich möchte mich demnächst von meiner Frau scheiden lassen. Noch haben wir uns nicht geschieden bzw. befinden uns im Prozess.
Ich habe vor zwei Jahren ein Grundstück erworben, mit Kapital das ich vorher selbst in die Ehe mit eingebracht habe. Für das Grundstück habe ich damals 200.000 Euro gezahlt. Nun würde ich das Grundstück gerne an meinen Bruder verkaufen (der das Grundstück dann auch wirklich selbst bebauen soll und dort mit seiner Familie wohnen soll) für genau die selbe Summe (200.000Euro). Das Grundstück wird aber wahrscheinlich innerhalb der zwei Jahre einen Wertzuwachs erhalten haben. Nur ich stehe im Grundbuch, allerdings befürchte ich, dass der Wertzuwachs der Immobilie bei fast 20% lag.
Unabhängig davon habe ich das Geld zum Erwerb des Grundstücks von Seiten meiner Familie erhalten. Hier gab es allerdings zumindest mündlich die Aussage, dass es an die Bedingung geknüpft sei, dass wir eine Familie gründen und Kinder bekommen. Das war bis dato nicht der Fall.
Frage hierbei, wenn ich das Grundstück meinem Bruder vor einem Scheidungsantrag zu genau dem Wert verkaufe zu dem ich es vor zwei Jahren gekauft habe, hat meine Frau dann im Falle einer Scheidung dennoch Anspruch auf einen Zugewinnausgleich?
Vielen Dank für Antworten
Grundstücksverkauf vor Scheidungsantrag - Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Interessant ist hier, dass das GrdStk unter einer Bedingung an Sie verkauft worden ist. Ist in dem Kaufvertrag diese Bedingung mit aufgenommen worden? Ist in dem Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen worden?
Ihr habt euch getrennt? Die Scheidung macht ein Gericht.ZitatNoch haben wir uns nicht geschieden bzw. befinden uns im Prozess. :
Ist das eindeutig? Nachweisbar?ZitatIch habe vor zwei Jahren ein Grundstück erworben, mit Kapital das ich vorher selbst in die Ehe mit eingebracht habe. :
Wenn du an deinen Bruder verkaufen willst, braucht dich das nicht tangieren. Niemand MUSS zum aktuellen Wert verkaufen. Aber er kann es versuchen.Zitatallerdings befürchte ich, dass der Wertzuwachs der Immobilie bei fast 20% lag. :
Zumindest mündlich... und schriftlich steht auch irgendwas was dazu?ZitatHier gab es allerdings zumindest mündlich die Aussage, dass es an die Bedingung geknüpft sei, dass wir eine Familie gründen und Kinder bekommen. :
Gab es in der Bedingung keine Frist?
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Zitat:Frage hierbei, wenn ich das Grundstück meinem Bruder vor einem Scheidungsantrag zu genau dem Wert verkaufe zu dem ich es vor zwei Jahren gekauft habe, hat meine Frau dann im Falle einer Scheidung dennoch Anspruch auf einen Zugewinnausgleich?
Es ist der § 1375 Abs. 2 BGB zu beachten. Dadurch ist es wahrscheinlich, dass das Grundstück mit seinem tatsächlichen Verkehrswert in die Berechnung des Zugewinnausgleichs eingeht.
Hier steht alles was relevant sein dürfte:
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/vermoegensteilung-artikel/scheidung-haus/
Vielen Dank für die Antworten:
Wir leben aktuell weder in Scheidung noch wurde diese in irgendeiner Weise formal eingereicht. Es wird nur wahrscheinlich in den kommenden Monaten darauf hinauslaufen.
Eine Grundbucheintragung der an eine Bedingung geknüpft ist gibt es leider nicht. Es ist problemlos nachweisbar, dass ich das Kapital unabhängig von der Ehe als eine Schenkung zum Zwecke des Grundstückskaufs mit eingebracht habe.
Leider gibt es ansonsten auch keinerlei schriftliche Dokumentation oder irgendwelche festgehaltenen Fristen.
Tatsächlich sehe ich keinen Grund ohne Ehefrau dort noch hinzuziehen und da mein Bruder aktuell wirklich ein Grundstück braucht und meines einfach nur brach liegt, wäre das für mich der logische Schluss es an ihn abzutreten. Die Summe zu der er es mir abkauft würde ich natürlich entsprechend der Schenkung wieder 1:1 an meine Elter zurückgeben.
Ich verkaufe das Grundstück sicherlich auch nicht massiv unter Wert, nur halt günstiger als ich es mit etwas Geduld sicher verkaufen könnte.
Vielen Dank für Eure Hilfe
-- Editiert von Contre am 21.01.2019 16:24
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