Gültigkeit eines Unterhaltstitels

31. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Gültigkeit eines Unterhaltstitels

Guten Abend alle zusammen. Meine Frage ist folgende :

Die uneheliche Tochter meines Mannes wird 20 Jahre alt. Im April/2004 hat sie die Schule abgebrochen und ist arbeitssuchend. Bis August hat mein Mann noch Unterhalt gezahlt. Die Ihm vorliegende Schulbescheinigung war ausgestellt bis 6/2004. Da von Ihr keine Nachweise zur weiteren Ausbildung vorgelegt wurden, forderte mein mann die Tochter auf, endlich mal Zeugnisse, Schulbescheinigungen ect. als Nachweis der weiteren Unterhaltsberechtigung einzusenden. Dazu muss ich noch erwähnen, das Sie bereits seit sie 18 ist eine eigene Wohnung unterhält (obwohl sie keinerlei eigenes Einkommen besitzt).
Als die Tochter minderjährig war, lagen ja immer aktuell alle zwei Jahre die neuen Titel vor - die mein Mann beim Jugendamt unterschrieb. Eigentlich sind die immer befristet gewesen auf den Tag vor dem 18.Geburtstag, es stand auch immer die Bezeichnung Regelunterhalt darin - soass man sicher davon ausgehen konnte, diesr Titel ist befristet bis zum 18.Lebensjahr. Mit der gesetzesänderung 2001 , dass bei Unterhaltszahlungen, die niedriger als 135 % Regelunterhalt sind, das Kindergeld nicht mehr zur Hälfte angerechnet wird, wurde vom Jugendamt gleich wieder schnell ein neuer Titel ausgestellt. Und im nachhinein betrachtet wurde mein Mann dabei gelinkt. Denn dieser Titel löst ja alle anderen ab - seit da wird der Titel nur als Unterhalt bezeichnet, ist unbefristet .... Nun droht natürlich die Tochter meines Mannes mit Mahnbescheid , Pfändung usw. Mein Mann ist ja bereit Unterhalt zu zahlen, wenn Sie sich wieder in Ausbildung befindet und alle Nachweise übersendet. Er steht auch in Kontakt mit dem Jugendamt - welches natürlich voll abblockt. Aber es kann doch nicht sein, das dr Titel unbefristet ist. Kann man da gar nix machen, sonst kann die Tochter doch theoretisch noch 20 Jahre oder länger arbeitssuchend und ausbildungswillig sein und meinen Mann immer mit diesem Titel drohen.

Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn die unehelichen Mütter und Kinder immer rumjammern, wie furchtbar schlecht es denen geht, könnt ich ... . Ich bin mit meinem Mann verheiratet und wir haben auch gemeinsame Kinder - die haben nie irgendwelche Rechte ... immer ist dieses erste uneheliche Kind besser gestellt. Bei arbeitslosigkeit des Mannes hat so ein Kind ein halbes Jahr Besitzschutz, wenn mann ganz gnädig bittet, wird der Unterhalt runtergesetzt, Wie wir es mit unseren Kindern schaffen , interessiert keinen. Und wenn man denkt - endlich ist dieses andere Kind 18 - es kann nur besser werden - kommt wieder ein Schlag ins Genick. Manchmal könnten wir verzweifeln.

aber genug mit jammern - hier nochmal die konkrete Frage : wielange ist Titel gültig ? Könnte man im Rahmen der Neuberechnung z.Bsp. von Ausbildungsunterhalt (wenn die Tochter eine Lehre beginnt) die Änderung des Titels verlangen - und dann eine Befristung (z.Bsp. Ausbildungsende) verlangen ?

Ich wünsche Allen einen Guten Rutsch ins neue Jahr !

:) :) :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Den genauen Inhalt solcher Vereinbarungen vor dem Jugendamt kenne ich leider nicht. Das Jugendamt kann jedoch keine rechtskräftigen Titel ausstellen.

Welche Ansprüche die Tochter hat, kann ich nicht beurteilen. Unabhängig davon kann sie erst dann eine Pfändung durchsetzen, wenn ihr ein rechtskräftiger gerichtlicher (!) Titel vorliegt. Da sie diesen zur Zeit nicht hat, müsste sie aber erst einmal vor Gericht erfolgreich klagen.

Ob die Tochter lediglich versucht, euch einzuschüchtern, oder ob sie tatsächlich so mutig ist, vor Gericht zu ziehen, darauf würde ich es ankommen lassen (und zwar auch dann, wenn die Tochter Prozesskostenhilfe erhält).

Einen Mahnbescheid kann jedermann in Auftrag geben, egal ob er/sie irgendwelche Ansprüche hat oder nicht. Ein solcher Mahnbescheid ist also keine echte Drohung. Ihr müsst ihm aber unbedingt widersprechen. Dies zwingt die Tochter, vor Gericht zu ziehen oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

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#2
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

selbstverständlich kann wegen (mit)dieser Jugendamtsurkunde vollstreckt werden, dies ist aber von Euch mit einer Vollstreckungsabwehrklage und Einstellung der Zwangsvollstreckung abzuwehren.

WEIL

-die Tochter keine Bescheinigungen usw. vorlegt
-sich sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet

und was für EUCH wichtig ist, eine Jungendamtsurkunde ist auch im nachhinein ABÄNDERBAR!

Bei uns liegt der Fall ähnlich. Die Tochter hat mit Zwangsvollstreckung gedroht mein Mann den Unterhalt jedoch eingestellt (seit Aug. 03)
Nun läuft die Abänderung des Titels weil sie nicht freiwillig darauf verzichtet.

Wenn das Fräulein Prinzessin sich nicht darum kümmert, dass Dein Mann Zeugnisse, Nachweise und ähnliches bekommt, hat sie s auch nciht verdient nur noch einen Cent zu bekommen.

Gruß
Datoli

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

.... was ich ganz vergessen hab:

die Mutter ist barunterhaltspflichtig, erst wenn ihr Einkommen vorliegt kann die Höhe des evtl. Unterhaltsanspruch festgelegt werden,
das Jugendamt ist überhaupt nicht mehr zuständig,
Dein Mann hat nun den großen Selbstbehalt von 1000 €, Eure gemeinsamen Kinder und auch DU seit vorrangig, d.h. es könnte nun sein, dass ihr gar kein Unterhalt mehr zusteht. Erst seit ihr dran!
Das nächste ist, dass sie Euch unterrichten muss, was sie beruflich vorhat. Warum hat sie die Schule geschmissen?

Das volljährige Kind hat mit fortgeschrittenen Alter immer mehr Verpflichtung seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Sollte es noch einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, so wird die Vergütung (+/- 85 €) und das Kindergeld vom Bedarf abgezogen.

Ich drück Euch ganz fest die Daumen!!!!

Gruß
Datoli

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo LeoM , Datoli und Kanalmeister,

Danke Euch erstmal für die Antworten :) .

Ihr habt mir schon weitergeholfen, wieder ein bissel Mut gemacht ... und mich darin bestätigt, was ich mir schon zusammengedacht und gelesen habe (ich sitze nächtelang und suche im net, weil ich vor gedankenwirrwarr wegen diesem Mist eh nicht schlafen kann).

Aber wenn mein Mann auf Änderung des Titels bestehen würde, würde doch weder das Jugendamt noch die Tochter dazu einwilligen. Also müsste er klagen ? Wie teuer wäre das denn für Ihn (die Klage) - das ist ja sicherlich ein Gerichtsverfahren, was keine Rechtschutzversicherung bezahlt.

Die Urkunde bzw. der Unterhaltstitel ist vom Jugendamt ausgestellt. Das ist so wohl auch rechtens - gem. SGB VIII §§ 59 u .60. Ebenso ist es rechtens, das die Tochter sich noch Beistand vom Jugendamt holt (SGB VIII § 18 ). Hab ich alles schon abgecheckt.

Eigentlich ist das insofern garnicht so schlecht, weil die schon auch die Mutter mit anschreiben und von beiden Einkommen den anteiligen Unterhalt errechnen. Sonst würde es vielleicht noch mehr Hickhack geben wegen der Unterhaltshöhe.

Die Zahlväter sind trotzdem teilweise ganz schön beschissen dran, was sich auf die Zweitfamielien auswirkt.

Danke und Gruß

Johenny

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal Datoli,

mein Mann hat gerade schnell einen Brief fürs Jugendamt gefertigt, wegen der Abänderung des Titels, und bringt den jetzt gerade dahin.

Vom Jugendamt wurde inzwischen im Auftrag der Tochter auch das Abschlusszeugnis 10.klasse 6/2003 und Abgangsbescheinigung 4/2004 übersandt. Es wird uns mitgeteilt, die Tochter hat halt zur Zeit psych. Probleme und musste daher die Schule abbrechen. Diese Probleme hat sie nach Einschätzung des Jugendamts immer noch. Ein Gespräch wäre eventuell hilfreich für die Tochter. Mein Mann hatte aber bereits mehrmals im Brief der Tochter Hilfe angeboten (Gespräch, Jobsuche usw.). Mittlerweile hat die Tochter Mietrückstände, die z.zt. von Ihrem Großvater gedeckt werden. Die Mutter der Tochter hat wohl die Bürgschaft für die angemietete Wohnung.

Es wird schon wieder alles ganz verworren. Auf jedenfall will dieses Kind Kohle sehen. Und da ich auch berufstätig bin, werde ich den Unterhalt für meine Kinder wieder selber aufbringen, meinen Mann noch mit unterhalten müssen und von meinem Mann werden sie wieder den letzten cent aus dem Ärmel schütteln. Dazu muss ich anmerken, dass wir beide keine Großverdiener sind aber immerhin voll arbeiten und damit immer die doofen Zahler sind.

Na gut , wenn wirklich mehr Selbstbehalt für meinen Mann bleiben (da wir in den neuen BL wohnen leider nicht 1000,-- sondern 925,--Euro), kann es ja vielleicht nicht so schlimm kommen. Er hat ca. 1275,-- Euro raus.

Gruß
johenny

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

aber Entschuldigung, die Ms. ist 20!

Diese Geschichte würde ich nicht einfach so hinnehmen. Wenn se psychische Probleme hat, MUSS sie eine Therapie machen um gesund zu werden.

Warum hat sie Probleme? Können es auch Drogenprobleme sein? Dh. dann wäre es "Bedürftigkeit durch sittliches Verhalten"
Ich zitier mal aus meinem schlauen Buch:
... ein sittliches Verschulden kann bei Rauschgift- oder Alkoholsucht gegeben sein, durch die sich der Volljährige selbst in die Lage der Hilfsbedürftigkeit versetzt hat. Ist die Sucht jedoch als Krankheit anzusehen, kommt eine Verwirkung dann in Betracht, wenn das Kind sich weigert sich einer Therapiemaßnahme zu unterziehen.....
Genau so sehe ich das auch bei anderen psychischen Gründen. Therapie, Therapie- damit die Psyche Frieden findet!

Und Ihr auch!!!!

Datoli

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke.

Was für psych.Probleme das genau sind, weiß ich leider nicht. Ich denke aber nicht an Drogen, Alkohol oder so. Sie kommt laut Angaben des JA mit sich selbst nicht ganz klar, nach Einschätzung des JA ist sie vollkommen verschüchtert (hat auch eine sehr dominante Mutter und laut JA dominanten Großvater). Die JA-Mitarbeiterin fragte meinen Mann letztens, ob er die Tochter mal gesehen hat in letzter Zeit ... anscheinend futtert Sie sich den Kummer weg/an ... die Dame vom Amt drückte sich sehr vorsichtig aus. Sie legte meinem Mann nahe, sich mit der Tochter mal zu treffen - eventuell ist dies hilfreich. Haben wir alles schon angeboten. Keine Reaktion. Aber so wie mein Mann Mutter und Großvater kennt - Kontakt wurde nie gewünscht ...
Irgendwie tut die Tochter mir ja fast leid.

Aber wies unserer Psyche geht interessiert auch keinen.

Gruß
Johenny

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