Günstige Scheidung

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)
Günstige Scheidung

Hallöchen,
ich habe da mal ne frage bezüglich einer scheidung.
Und zwar bin ich seit 11.2008 getrennt lebend.
Nun will ich die scheidung.
Meine "ex" will sich nicht kümmern, sondern nur nachher unterschreiben.
Es sind keine gemeinsamen kinder da.
Unterhaltsansprüche bestehen auch nicht und auch sonst ist alles geklärt.
Nun wollen wir beide natürlich so "günstig" wie möglich aus der sache rauskommen.
Was muss ich jetzt machen, damit wir die kosten nicht unnötig in die höhe treiben?
Danke schon mal für eure antworten.
Gruss vom niederrhein.
rogitec

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5 Antworten
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#1
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Kosten sind bei einer einvernehmlichen Scheidung ziemlich gut zu prognostizieren. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Da bei einer Scheidung Anwaltszwang besteht, benötigt man mindestens einen Anwalt, welcher den Scheidungsantrag stellt.

Hierfür fällt - soweit nichts anderes zu tun ist - eine sogenannte Verfahrensgebühr sowie für die Teilnahme an der Scheidungsverhandlung eine Terminsgebühr an.

Die Höhe der Gebüren errechnet sich aus dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert entspricht dem gemeinsamen Quartalseinkommen der Eheleute zzgl. einem Pauschalbetrag für den Versorgungsausgleich.

Wenn Sie mitteilen, wie hoch Ihr Monatseinkommen sowie das Monatseinkommen Ihres Mannes ist, dann können die Kosten sehr genau kalkuliert werden und ich kann Ihnen sagen, was auf Sie zukäme.

Sollten die Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Zu erwähnen sei noch, dass ein zweiter Anwalt (Terminanwalt) notwendig ist, sofern der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll.

Sofern der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen werden soll, ist die 1. Antwort zutreffend.

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#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke schon mal für eure antworten.
Mein einkommen beträgt ca 1200 € und das meiner ex ca 1400 €.
Gruss.
rogitec

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#4
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

daraus ergibt sich ein Quartalsverdienst von 7800,- Euro. Für den Versorgungsausgleich dürften wohl 1000,- Euro angenommen werden.

Daraus ergibt sich ein Gegenstandswert von 8.800,- Euro

Folgende Gebühren wären dann zu erwarten:

Verfahrensgebühr 583,70 Euro
Terminsgebühr 538,80 Euro
Auslagen: 20,00 Euro
Zwischensumme: 1.142,50
zzgl. MwSt 19%: 217,08

Gesamtsumme: 1.359,58 Euro

Bitte beachten Sie, dass diese Kalkulation auf dem angenommenen Streitwert basiert, und ggf. weitere Gebühren hinzukommen können,obgleich das nach Ihren Schilderungen nicht ersichtlich ist.

Die Kalkulation bezieht sich auch auf einen Anwalt, der seinen Sitz am Ort des zuständigen Gerichts hat. Bei einem anderen Anwalt können natürlich noch Fahrtkosten hinzukommen.


Zudem fallen bei einer Scheidung auch Gerichtskosten an. Diese betragen bei vorliegendem Gegenstandswert 362,00 Euro und werden zwischen den Parteien geteilt.



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#5
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

vielen dank....sie haben mir schon mal sehr geholfen.
Gruss.
rogitec

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