Gütertermin und Verhandlungstermin

20. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
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Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütertermin und Verhandlungstermin

Hallo ! Nachdem ich hier schon viele Hilfreiche Antworten erhalten habe geht es nun weiter :-) ! Es kamm heute wegen Kindesunterhalt ein Termin des Gerichtes für ein Gütertermin und Verhandlungstermin … zur Vorgeschichte ich habe meinen Ex Freund auf Zahlung für 3 Kinder Minderjährig Unterhalt verklagt ( mir ist klar das er nicht für alle Zahlen kann ) , das übliche Prozedere Einkommensnachweise angefordert diese hat er nicht Abgegeben sondern erst Nach Teilversäumnisbeschluss und auch nur zur Hälfte ( keine Kontoauszüge, keine Angaben über Urlaubsgeld, keine Begründung ob er sich um ein Nebenjob beworben hat u.s.w) Er gab 3 Abrechnung ab woraus Mann errechnen konnte das er Monatlich für alle zusammen 146,-Euro zahlen muss .. dies hat er dann erst mal 10 Monate ignoriert , dann kamm was dann wieder nicht ! In dieser Zeit lief die Klage weiter nun heute der oben Genannte Termin … eventuell wichtig es steht in der Ladung folgender Satz : Es wird darauf hingewiesen,das Innerhalb der gesetzten Frist keine Verteidigungsbegründung eingegangen ist. !! Alles in einem habe ich 0 Ahnung was mich dort erwartet jemand hier Erfahrung ? Ratschläge ? Für die 3 Kids ist jetzt ein Betrag von 2042Euro offen laufender Unterhalt wird zurzeit nicht gezahlt falls das wichtig ist ! Allerdings zu Erwähnen er hat auch einen 19 Jährigen Sohn wo der Unterhalt tituliert ist und eine Gesamtforderung von 59.000 Euro offen ist zurzeit läuft dort ein Haftbefehl weil er nicht zur Vermögensauskunft erschienen ist und zeitgleich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung weil er nicht zahlt dies läuft aber über den Volljährigen Sohn ! Ich bedanke mich im vorfeld

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16 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Nadine2020):
Termin des Gerichtes für ein Gütertermin und Verhandlungstermin
Es geht um Güte, also die freundlich-nachsichtige Einstellung gegenüber jemandem, nicht um Güter, also den Besitz, der einen materiellen oder geistigen Wert darstellt (Duden). Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus. Entweder endet die Güteverhandlung mit einem Vergleich oder das Verfahren geht weiter und die Anträge werden in der mündlichen Verhandlung gestellt.

Da Anwaltspflicht besteht und die Kinder entweder von einem Beistand des Jugendamtes oder von einem Rechtsanwalt vertreten werden, brauchst du das aber nicht zu wissen.

Warum beziehst du eigentlich keinen Unterhaltsvorschuss? Bist du neu verheiratet?

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#2
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ausführliche Antwort ! Also meine Minderjährigen Kinder Bekommen UVG allerdings habe ich nie eine Beistandschaft eingerichtet ( weil ich davon nichts halte ) sondern direkt einen Eigenen Anwalt Beauftragt . Nein ich bin nie Verheiratet gewesen und das werde ich Garantiert auch nie tun ;-) ! Na ja wenn ich das so lese was mich da erwartet kann das ja spannend werden … denn die Gütliche Einigung versuche ich seit 2 Jahren Wort wörtlich was ich alles Angeboten habe kann ich gar nicht wiedergeben hier das würde den Rahmen sprengen aber es kamm nix an Reaktion …. Ich bin auch keiner der einem Geld nimmt was er nicht hat oder jemanden in den Ruin stürzen will das bringt den Kindern ja auch nix … aber langsam werden halt alle sauer Jugendamt , Gerichtsvollzieherin wenn der Herr sich in allem Verweigert

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Tja, der sog. "Gütetermin." Ist in Unterhalssachen wie dieser hier eigentlich überflüssig. Das Gesetz sieht es halt vor, aber letztlich wird nur das ausgelotet, was früher auch ohne Gütetermin ausgelotet wurde. Und der Anwalt der Kinder weiß, wie das zu bewerten ist. Du musst Dir da gar keinen Kopf machen.

wirdwerden

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn du UVG beziehst und gleichzeitig weißt, dass der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlen kann, warum betreibst du dann ein gerichtliches Verfahren?

Das ist doch brotlose Kunst und bringt den Kindern genau 0 € ein, birgt aber ein enormes finanzielles Risiko für dich, hinsichtlich der Anwalts- und Verfahrenskosten. Mal ganz abgesehen von der ganzen Kraft, Zeit und Emotion, die man in sowas steckt.

Die einzigen, die daran Geld verdienen, sind die Rechtsanwälte.
Die einzigen, die sich über das Verfahren freuen, sind die Mitarbeiter der Vorschusskasse. Denn du machst das alles für sie. Sie werden sich am Ende den Titel auf sich umschreiben lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@smogman warum mache ich das ! Zum einen bin ich dazu verpflichtet wenn ich uvg bekomme und keine Beistandschaft habe alles erdenkliche zu unternehmen damit er zahlt ! Denn Vater Staat möchte logischer weise sein Geld auch zurück in dem Moment von ihm …. Das er nicht für alle zahlen kann ist wie oben geschrieben klar aber er könnte ja für einen zahlen auch das passiert ja nicht .. allerdings kann man auch nichts richtig berechnen wenn von seiner Seite alles nur halb oder gar nicht abgegeben wird .. ich weiß nicht in wie fern das jetzt eine Rolle spielt aber durch die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung beim ältesten ( womit ich nix zu tun habe Kind bereits 18) ist auch rausgekommen das er lange schwarzarbeiten ging … dann hat er einen recht schlecht bezahlten Job mit Absicht das hat er mehrfach gesagt damit er nicht zahlen muss …es sind sooo viele Dinge warum ich das mache

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nadine, lass Dir kein schlechtes Gewissen einreden. Es kommt noch ein Aspekt dazu, der häufig vernachlässigt wird. Kinder werden größer und irgendwann fragen sie auch mal, wo denn so die Beteiligung vom Vater in tatsächlicher Hinsicht ist, also Umgang und Geld. Mein Jüngster hat unter der Situation tierisch gelitten. Und als dann doch ein (Mini)Betrag im Monat einging, hat ihm das mental unheimlich gut getan, meinte, sein Vater solle sich mindestens einmal im Monat dran erinnern, dass er einen Sohn habe. Dieser Teil der Unterhaltsproblematik wird m.E. viel zu sehr vernachlässigt.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden Danke für die lieben Worte ! Nein schlechtes Gewissen lasse ich mir nicht einreden … es gibt ja soviel was ich hier nicht reinschreibe, so als Beispiel aber als der Herr die Familie verließ und es darum ging das ich gucken musste wie ich 5 Kinder ohne einen Cent durchbringe ( weil alle Anträge erst mal gestellt werden mussten) habe ich es gewagt und den kindesvater gefragt ob er mir 50Euro geben kann weil wir wirklich NIX zu essen hatten Die darauf folgende Antwort hat mich aus den Latschen gehauen … seine Antwort : mach erst mal einen Vaterschaftstest wer weiß ob das meine Kinder sind !! Ich musste zur Tafel gehen damit die Kinder was zu essen haben ! Und drei Tage später kamm ein Vaterschaftstest ins Haus geflattert …. Ich erwarte von diesem Mann. Wirklich nix null nada aber meinen Kindern wünsche ich denen ihr zustehendes recht .. und dazu gehört nun mal den Unterhalt zu zahlen und alles erdenkliche zu tun damit er leistungsfähig ist …. Wäre er von Anfang an anders auf mich zugekommen wäre das kein Problem gewesen … das gleiche gilt für den großen er hat mehrfach gefragt ob der Vater seine Unterhaltsschulden in raten abzahlen möchte und wenn es nur 20 Euro gewesen wären er hat nix aber wirklich nix anderes gemacht wie sein eigenes kind beleidigt beschimpft und bedroht … jetzt hat er nix davon außer einen Haftbefehl weil er auch nicht zur vermögensauskunft gekommen ist absolut unnötig … ( und wir sprechen von einem 18 jährigen der nix hat aber trotzdem versucht was aus seinem Leben zu machen er macht Abitur ) !!

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Der einzige Grund, den es für ein gerichtliches Unterhaltsverfahren gibt, ist die Absicherung des Lebensunterhaltes eines Kindes durch Geld. Es gibt keinen anderen Grund. Und Geld wird man in dieser Fallkonstellation durch das Verfahren nicht bekommen. Keinen einzigen Cent. Aber Ausgaben wird man haben. Für den Anwalt, ggf. auch für das Verfahren.

Zitat (von Nadine2020):
Zum einen bin ich dazu verpflichtet wenn ich uvg bekomme und keine Beistandschaft habe alles erdenkliche zu unternehmen damit er zahlt
Nein, bist du nicht. Du bist im Rahmen von § 1 Abs.3 UVG lediglich dazu verpflichtet, der Unterhaltsvorschusskasse die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die du hast, damit diese ihren Rückgriff selbst betreiben können.

Wenn die gerichtlich beantragten Zahlungen Unterhalb des Vorschussbetrages liegen, würde ich persönlich sogar ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis verneinen.

Zitat (von wirdwerden):
Dieser Teil der Unterhaltsproblematik wird m.E. viel zu sehr vernachlässigt.
Emotionale Befindlichkeiten sind im Unterhaltsverfahren irrelevant und sollten daher auch keine Entscheidungsgrundlage dafür sein, welche Schritte man veranlasst.

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#9
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@ smogman ! Ich glaube du hast das nicht Richtig verstanden . Der Kindesvater kann durchaus für ein Kind zahlen aber er möchte nicht .. er verweigert alles an Auskunft und wenn er dann etwas abgibt ist es die Hälfte und die wichtigen Dinge werden weg gelassen .. im übrigen habe ich eine Rechtschutzversicherung welche dieses zahlt und die Kosten abgesichert sind das ist also kein Problem …. Aber fassen wir mal deine Meinung zusammen : Es ist also richtig das ein Vater nicht zahlt obwohl er es kann ? Es ist also Richtig das ein Vater alles an Vermögen verschleiert ? Einen sehr gut Bezahlten Job schmeißt um einen minderwertigen Anzunehmen mit der Aussage damit ich nicht zahlen muss ? Es ist also völlig normal das der Vater keine Vermögensauskunft abgibt sondern lieber einen Haftbefehl ergehen lässt ( wenn er nix hätte würde es dies ja nicht verweigern )? Wenn jetzt alle so denken würden und alle Väter mit solchen Aktionen durchkommen würden wo wären wir dann ! Emotional ist
Mir dieser Mensch völlig egal , …. Und zum Tema unterhaltsvorschusskasse was du da schreibst kann nicht stimmen denn ich hatte die Wahl eine Beistandschaft Einzurichten oder selber einen Anwalt zu Beauftragen ich habe den Anwalt gewählt weil es mich nix kostet und das Jugendamt entlastet! Aufgrund seiner paar Unterlagen ( wie gesagt es fehlt einiges ) kann er ja 146,- Euro zahlen Also sollte er dieses auch zahlen und die uvg Kasse kann es ja an der uvg Leistung abziehen und der Staat hat etwas gespart . Oder sehe ich da jetzt was Falsch ?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Nadine2020):
der oben Genannte Termin … eventuell wichtig es steht in der Ladung folgender Satz : Es wird darauf hingewiesen,das Innerhalb der gesetzten Frist keine Verteidigungsbegründung eingegangen ist. !
Mach bitte nicht so einen Fortsetzungsroman draus.
Nimm den Termin wahr und höre dir an, was dein Ex wieder nicht gemacht hat.
Weiteres ergibt sich.
Spannend wird es garantiert nicht.

Ich meine, du hast die Beiträge von @smogman nicht richtig verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami ich mache bitte was daraus :,, Ein Mach bitte nicht so einen Fortsetzungsroman draus,, ! Weil ich Frage ob dieser Satz der verteidigungsbegeündung irgendwie relevant ist ? Und ja Natürlich werde ich hören was der kindesvater nicht gemacht hat wir wären ja nicht an dem Punkt wenn er einfach mal das getan hätte was der Staat verlangt ‍♀ Dazu gehören auch alle Nachweise zu erbringen … danke für diese sehr nette Antwort

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Nadine2020):
Ich glaube du hast das nicht Richtig verstanden .
Ich verstehe sehr genau was du schreibst.

Zitat (von Nadine2020):
Es ist also richtig das ein Vater nicht zahlt obwohl er es kann ? Es ist also Richtig das ein Vater alles an Vermögen verschleiert ? Einen sehr gut Bezahlten Job schmeißt um einen minderwertigen Anzunehmen mit der Aussage damit ich nicht zahlen muss ? Es ist also völlig normal das der Vater keine Vermögensauskunft abgibt sondern lieber einen Haftbefehl ergehen lässt
Nichts dergleichen habe ich behauptet. Noch nicht mal im Ansatz. Ich bin absolut dafür, mit voller Härte gegen den Vater vorzugehen. Jedoch ist es in deinem Fall wesentlich (!) sinnvoller, wenn das die Vorschusskasse selbst macht. Für Rückstände bist du als Mutter von Anfang an gar nicht aktivlegitimiert und für die zukünftigen Zahlungen passiert immer dann, wenn der Vorschuss gezahlt wurde, genau das Gleiche. Dein ganzer Aufwand ist hier also nur für die Vorschusskasse. Deswegen betreibt so ein Verfahren in dieser Fallkonstellation auch niemand.

Zitat (von Nadine2020):
ich hatte die Wahl eine Beistandschaft Einzurichten oder selber einen Anwalt zu Beauftragen
In der Tat hast du diese Wahl. Jedoch waren beide Optionen von Anfang an überflüssig. Jemand, der sich auskennt (z.B. der Beistand) hätte dir gleich empfohlen, einfach Vorschuss zu beziehen und nichts weiter zu veranlassen. Die Vorschusskasse kann ihre Forderungen selbst geltend machen. Auch ein guter Anwalt hätte dich so beraten. Aber scheinbar hast du einen gefunden, der gerne eine Rechnung schreiben möchte, um etwas daran zu verdienen. Und ich kann dir das Ergebnis des Verfahrens jetzt schon voraussagen: Das Verfahren wird in einem Vergleich enden, wenn der Vater sich äußert und vertreten lässt. Warum? Weil die Anwälte daran das meiste verdienen, das Gericht nichts entscheiden muss und man es euch beiden als die beste Lösung verkaufen wird.

Was ich gemacht hätte: Ich hätte mich entweder dauerhaft mit der Vorschusszahlung abgefunden, weil ich weiß, dass der Vater nicht genug Geld verdient. Oder ich hätte bei einem Vater, der keine Auskunft erteilt und ich die Annahme von passablen Einkünften habe, einen Titel über 120% Mindestunterhalt ohne Anwalt im vereinfachten Verfahren erwirkt und wäre schon längst bei der Vollstreckung. Auch darüber hätte ein guter Anwalt dich aufgeklärt.

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#13
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@smogman ok dann entschuldige ich mich natürlich denn dann habe ich wirklich etwas falsch verstanden ! Es hörte sich alles so vorwurfs mäßig an ! Ja das mit dem Titel kenne ich auch eigentlich nicht anders auch bei meinem
Ältesten wurden irgendwann aufgrund Verweigerung der Titel erwirkt und damit pfändet er ja grad bzw. versucht es …. Dann frage ich mal anders ich muss mich doch nicht auf irgend einen Vergleich einlassen oder ? Kann ich jetzt noch eventuell bei Gericht erwarten das er mal alle Einkünfte offen legt ?es ist ja nun schon wieder 2 Jahre her sprich die letzten 3 einkommensbelege sind ja schon 2 Jahre her … auch den ganzen restlichen Kram ( Kontoauszüge , Nachweise etc)…. Oder kann er sich jetzt dahin setzten und weiter sagen ich habe nix … ich möchte keine Nebenjob.. und ich zahle nix … wenn man das alles so liest denke ich irgendwie ich bin an einen Anwalt geraten der nicht so das Interesse an allem hat …. Mit der Beistandschaft war es wirklich so genau so ich musste auch in den Antrag reinschreiben welchen Anwalt ich beauftrage und alles nachweislich an die uvg Kasse senden …. Ich verstehe es sowieso nicht so ganz denn ich habe von Anfang an gesagt Kind1 ( Schüler ,19 Jahre kein Einkommen ) er sollte doch ganz oben stehen er hat ja nun wirklich nix … danach folgen kind2 kind3=beide 16 Jahre und Kind4=9 Jahre … diese bekommen uvg somit sind sie versorgt … wieso der Anwalt nicht erst mal nur kind 1 versorgt aus dem Titel da wurde uns diese Pfändung geraten wo jetzt der Haftbefehle auf ist davon hat er ja nun auch kein Geld so gesehen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Nadine2020):
Weil ich Frage ob dieser Satz der verteidigungsbegeündung irgendwie relevant ist ?
Nein, das habe ich nicht gemeint. Das hast du falsch verstanden.
Das wäre ja in einer kurzen Frage von dir ganz einfach vom Forum mit NEIN zu beantworten gewesen. Evtl. noch mit Begründung, warum das irrelevant ist.

Ich meine eher dein Drumherum. Meine Antwort sollte dir nur positiv signalisieren: Reg dich nicht auf, geh entspannt zum Termin, hör dirs an, frag dort nach...

... aber nun ja: Du regst dich eben gern auf.
Thats your life ...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami ok verstanden !! Nein ich rege mich nicht gerne auf und tue ich jetzt auch nicht ;-) … es ist einfach alles Neu für mich und teils auch sehr verwirrend da verstehe ich das System manchmal einfach nicht … deshalb diese Fragerei … und leider muss man es so sagen ich habe da wirklich ein Exemplar von kindesvater wo man sich manchmal denkt ,,kommt der mit allem durch ,,…. Wenn ich überlege als Beispiel ich zahle meine Rechnung nicht bekomme 1Mahnung dann eine 2 Mahnung und dann ist Ende … dieser Mann hat 100 Mahnungen schriftstücke, Emails mit bitten , Gerichtsvollzieher Briefe alles bekommen und im entefeckt passiert nix dann denke ich mir natürlich wo ist da Gerechtigkeit … auch habe ich dem Herren 100 mal Angeboten wenn er wenigstens etwas zahlt wäre alle gut aber dem ist jeder Cent zuviel .. und für die Kinder möchte ich eigentlich nur Gerechtigkeit …. Für Kind nr 4 wird das wohl ein ewiges Tema werden er ist 100% Schwerbehinderte und wird ein leben lang auf Hilfe angewiesen sein. Da macht Mann sich schon Gedanken wo das alles endet

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich mache niemandem Vorwürfe. Jeder soll selbst entscheiden, wie und ob er etwas macht. Ich gebe lediglich meine Meinung darüber ab, was ich für sinnvoll halte.

Zitat (von Nadine2020):
ich muss mich doch nicht auf irgend einen Vergleich einlassen oder ?
Du wirst anwaltlich vertreten und dein Anwalt wird das machen. Da das Ergebnis in deinem Fall aber sowieso egal ist und du nun einmal angefangen hast, spielt das Ende auch keine wirkliche Rolle.

Zitat (von Nadine2020):
Kann ich jetzt noch eventuell bei Gericht erwarten das er mal alle Einkünfte offen legt ?
Man kann es zumindest verlangen. Das Gericht kann es auch selbst verlangen. Wenn er es aber auch dort nicht tut, dann wird es erneut ein langwieriges Prozedere. Kommt ein bisschen darauf an, was konkret von euch beantragt wurde.

Ein Jugendamt, jenes einen ohne Angabe einer Rechtsgrundlage zu einem kostenpflichtigen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren treibt, könnte man wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für entstandene Kosten verklagen.

Relativ offensichtlich wurdest du gleich von mehreren Ahnungslosen zu sinnlosen Schritten überredet. Nun bist du im streitigen Verfahren und wirst es hinter dich bringen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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