Gütertrennung Gemeinschaftsgut

8. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jonsey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütertrennung Gemeinschaftsgut

Hallo zusammen,

meine Lebensgefährting und Ich hätten bzgl. dem Thema Gütertrennung eine frage.

Es handelt sich um folgende Problematik, ist bei einer Gütertrennung es auch möglich gemeinsame Großanschaffungen wie z.B. eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die dann auch als Gemeinschaftsgut bezeichnet werden, wir wird dann so ein Gemeinschaftsgut aufgenommen. Klar bei einer Wohnung wäre dies über den Grundbucheintrag, aber wie geht dies bei anderen dingen.
Es wäre auch sehr hilfreich falls jemand die Gütertrennung erklären könnte.

Gerne stehe ich für weitere Infos bereit.

Viele Grüße

Jonsey

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Jonsey ,

Wenn eine Gütertrennung besteht:

Kauft eine Person auf ihre Rechnung gehört das gekaufte ihr.

Soll es beiden gehören, muss die Rechnung auf Beide lauten.

Und nach Gütertrennung kann man googlen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47460 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Die dann auch als Gemeinschaftsgut bezeichnet werden, wie wird dann so ein Gemeinschaftsgut aufgenommen.


Am Besten, indem man die Anschaffung gemeinsam, d.h. 50/50 bezahlt.

quote:
Es wäre auch sehr hilfreich falls jemand die Gütertrennung erklären könnte.


In einer funktionierenden Ehe unterscheiden sich Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft nicht. Auswirkungen hat der Güterstand erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod.

Hauptauswirkung ist, dass es im Rahmen einer Scheidung bei der Gütertennung keinen Zugewinnausgleich gibt, was im Regelfall den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten benachteiligt.

Im Erbfall ist der Erbanspruch des überlebenden Ehegatten im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft geringer.

-----------------
" "

-- Editiert hh am 10.02.2015 13:25

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.627 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen