Guten Tag liebe Community,
wir überlegen, Gütertrennung zu vereinbaren, und haben gelesen, dass die Eheleute ein Vermögensverzeichnis führen sollen oder müssen.
Das wäre auch schon die erste Frage: MÜSSEN die Eheleute ein solches Verzeichnis führen, oder ist das nur eine Empfehlung, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen?
Falls die Eheleute ein solches Verzeichnis führen, muss dieses dann von einem Notar beglaubigt oder verwahrt werden oder ähnliches? Oder kann das Verzeichnis im heimischen Tresor aufbewahrt werden?
Muss bei Vereinbarung einer Gütertrennung eine Aufstellung mit dem Anfangsvermögen gemacht werden und diese Aufstellung vom Notar beurkundet werden?
Viele Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen?
Beste Grüße
Lichtgestalt
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Gütertrennung Vermögensverzeichnis
23. Juli 2014
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Frage vom 23. Juli 2014 | 12:42
Von
Status: Schüler (424 Beiträge, 202x hilfreich)
Gütertrennung Vermögensverzeichnis
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#1
Antwort vom 23. Juli 2014 | 13:55
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Lichtgestalt,
Warum eigentlich Gütertrennung?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
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