Gütertrennung - Die Wohnung habe ich vor der Ehe erworben?

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)
Gütertrennung - Die Wohnung habe ich vor der Ehe erworben?

Hallo Leute

habe mal ne Frage bezüglich Gütertrennung!
ich bin verheiratet und habe keine Gütertrennung vereinbart, was ich im nachhinein vielleicht bereue.

Also ich verdiene 2000 Euro mehr als meine Frau. ich habe eine Wohnung ich ich selber bezahle. Meine Frau lebt bei mir mit ihrem Sohn. wir haben zusammen eine kleine Tochter. Mit geht es darum, dass ich gern hätte, dass ich im Falle eine Ehescheidung nicht als der Depp dastehe! Also das sie nicht von meinem Geld runterlebt und ich ihr dann auch noch im Scheidungsfall
einen Betrag zahlen muss der viel höher ist, als sie je verdient hätte. Die Wohnung habe ich vor der Ehe erworben.
Wir zahlen die Wohnung jetzt von unserem gemeinsamen Konto ab. Gehört denn die Wohnung auch zum Teil ihr???

Oder kann sie denn, auf die abgetragenen Schulden auch rechtsanspruch nehmen??

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

gruss




Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Dino,

Gütertrennung hat nichts mit Unterhaltszahlungen zu tun.
Die Gütertrennung würde sich NUR auf Güter also die Wohnung auswirken. Wenn Du dich jetzt scheiden lässt, steht deiner Frau 50% des Wertzuwachses der Wohnung zu. Angenommen zum Zeitpunkt der Heirat war die Wohnung 100.000 wert und zum Zeitpunkt der Scheidung 150.000 so ist der Wertzuwachs 50.000, davon 50%=25.000 und den müßtest Du ihr ausgleichen. Natürlich sind bestehende Schulden (Hypotheken) zu berücksichtigen.

LG
Squit

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo
Danke für das Schreiben.

Also verstehe ich das richtig. Die Wohnung, wenn sie dann abbezahlt ist, kann die Frau dann die Hälfte des Wertes beanspruchen, oder wie! Obwohl ich im Grundbuch stehe??

Kann ich die Nachehelichen Zuwendungen auch per Notar regeln??
Kann ich auch den Versorgungsausgleich notariell regeln?ß

würde mich freuen über eine ANtwort
gruss



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dino,

nene, die Hälfte des Wertzuwachses, nicht die halbe Wohnung. Schließlich wurde in Ehezeiten auch abbezahlt.
Gehören tut die nach wie vor dir.

Natürlich kannst du nachehelichen Unterhalt per Notar regeln, sofern deine Frau da mitspielt und sie keine öffentlichen Gelder beansprucht.

Grüßle



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

sag mal, wie ist es denn dann mit den Konten.Ich möchte das meine Frau ein eigenes Koto aufmacht.

Wenn ich jetzt mit meinen finanziellen Mitteln etwas erwerbe oder einen Anlage tätige, wie ist es denn damit? Kann meine Frau da auch auf die hälfte bestehen?

Würde mich über eine Nachricht freuen.

Es geht also immer um den Zugewinn, oder? Aber wenn der Zugewinn ja nur durch meine finanziellen Möglichkeiten entstanden ist, dann ist das doch unfair, dass meine Frau auch noch was will, oder?ß

Gruss




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Dino,

quote:
Aber wenn der Zugewinn ja nur durch meine finanziellen Möglichkeiten entstanden ist, dann ist das doch unfair, dass meine Frau auch noch was will, oder?ß


Und was hat deine Frau in der Zeit gemacht?
Gemütlich auf dem Sofa gesessen?

Sie betreut EUER gemeinsames Kind und kann sich deswegen nicht so ihrer beruflichen Karriere widmen, wie du das kannst.

quote:
Wenn ich jetzt mit meinen finanziellen Mitteln etwas erwerbe oder einen Anlage tätige, wie ist es denn damit? Kann meine Frau da auch auf die hälfte bestehen?


So isses. Und das ist nur recht und billig so.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Schließe mich Schwesterchen absolut an. Und wenn du das nicht in Ordnung findest, dann hättest du halt nicht heiraten dürfen. Die Verpflichtung, gegenseitig auch finanzielle Verantwortung zu übernehmen, bekommt man nämlich gratis dazu...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Na DinoM,
biste wieder am schreiben.

Diesmal tischt du ja eine andere Variante deines "Unglück´s" auf.

Biste nicht zu Haus und hast dich freistellen lassen??

Die Worte von "mikkian" treffen den Nagel auf dem Kopf

"Und wenn du das nicht in Ordnung findest, dann hättest du halt nicht heiraten dürfen. Die Verpflichtung, gegenseitig auch finanzielle Verantwortung zu übernehmen, bekommt man nämlich gratis dazu..."

Suche dir endlich einen Anwalt und kläre dort die Angelegenheit, manoman so ein einfältiger und bequemer Zeitgenosse wie dich gibt es auch nicht so oft.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.960 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen