Gütertrennung anfechtbar?

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Santisuk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütertrennung anfechtbar?

Meine ausländische Freundin ist seit 16 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet. Sie war immer als Hausfrau tätig. Ab und zu hatte sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das Paar hat ein gemeinsames Kind. Nach dem Bau eines Eigenheimes ging der Mann mit seiner Frau zum Notar. Dort unterschrieb sie vor 11 Jahren ein Papier, damit - so erklärte ihr ihr Mann - im Falle es passiert im etwas, weder sie noch ihr Sohn für seine Schulden haften müssen.
Zwischenzeitlich entdeckte die Frau, dass ihr Mann immer wieder fremd geht und dies als sein privates Recht ansieht. Unter diesen Umständen kann sie in dieser Ehe nicht mehr leben und versucht, eine eigene Wohnung zu finden. Der Mann möchte sie so schnell wie möglich loswerden und sagt, sie hätte kein Recht, in seinem Haus zu bleiben. Seine Frau suchte nach verschiedenen Unterlagen und fand dabei auch jenes "Papier", das sich als Vereinbarung zur Gütertrennung entpuppte.
Meine Frage: Ist es jetzt noch möglich, gegen diesen Vertrag rechtlich vorzugehen? Die Deutschkenntnisse meiner Freundin sind für den Alltagsgebrauch o.k., aber den Text dieses Vertrages konnte sie damals garantiert nicht verstehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Satisuk,

warum wohl auf diese Frage keine Antwort kommt ;) ?

Seit einiger Zeit sind Eheverträge anfechtbar, wenn sie gegen die *guten Sitten* verstoßen (neues OLG Urteil). Ob das in diesem Fall auch so ist, ist natürlich die Frage. Der Vertrag wurde ja vor einem Notar abgeschlossen, der sich davon hätte überzeugen müssen, ob deine Freundin auch versteht, was sie unterschreibt.

Unabhängig von der vereinbarten Gütertrennung ist natürlich u.U. ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gegeben.

Auch kann die Frau so einfach nicht aus dem Haus hinausgeworfen werden, ich nehme an sie wird im Trennungsfall mit dem Kind zusammenleben. Da hat sie wohl zunächst mehr Rechte in der ehelichen Hütte zu bleiben als er. Ob das wirtschaftlich sinnvoller ist als eine Mietwohnung, müßt ihr nachrechnen, denn die Frau muss dann eine Nutzungsentschädigung zahlen, bzw. diese würde von dem ihr ev. zustehenden Unterhalt abgezogen.

Gruß Susi5

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#2
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi,Wir vereinbarten für unsere Ehe den Güterstand der Gütertrennung.Kann ich jetzt an garnichts ran vom Ex?Auch nicht an Sparverträge die er hat.Ich habe in der Ehe geringfügig mitgearbeitet.Ich hoffe es kann mir jemand darauf Antworten.
Mfg Rita47

3x Hilfreiche Antwort

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