Hallo zusammen,
in meinem Fall geht es um eine Gütertrennung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. Während der Beziehung habe ich einen Fernseher gekauft, welcher von meinem privaten Konto bezahlt wurde. Wir haben auch ein Gemeinschaftskonto und Sie hat auch ein privates Konto. Die Bestellung und Rechnung sind auf meinen Namen. Ca. 2 Wochen später hat sie mir mit dem Verwendungszweck "TV" 1200 Euro auf mein Konto überwiesen. Als Nachweis nimmt sie einen Whatsappverlauf in welchem steht, dass sie mir das Geld überweisen soll, weil ich während des Umzugs das meiste bezahlt habe. Es war zu der Zeit als wir grade zusammengezogen sind und ich sehr viele Rechnungen, wie auch Lebenshaltungskosten gezahlt habe. Jetzt bei der Trennung droht sie mir rechtliche Schritte gegen mich zu verwenden, sofern ich ihr nicht das Geld wieder zurückzahle.
Habe ich etwas zu befürchten oder ist der Fernsehr in meinem Besitz?
Vielen Dank und freundliche Grüße
-- Editiert von fb512192-83 am 02.04.2019 10:01
Gütertrennung nicht eheliche Lebensgemeinschaft
2. April 2019
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Frage vom 2. April 2019 | 10:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütertrennung nicht eheliche Lebensgemeinschaft
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#1
Antwort vom 2. April 2019 | 13:15
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Erstens: Gütertrennung" ist ein meistens für einen bestimmten Güterstand in er Ehe verwendeter Begriff. Die Überschrift ist hier mindestens mal unglücklich gewählt.
Zweitens: Es gibt einen Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum". Dein Sachverhalt gibt nicht her, in wessen besitz der Fernseher gerade ist. Das ist auch für dein offenbares Problem eher nebensächlich.
Du hast den Fernseher also gekauft, aber deine Ex sollte ihn bezahlen? Dann spricht einiges dafür dass du ihn ihr verkauft hast, oder? Wie viel hat er denn gekostet?
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