Hallo, meine Freundin und ich wollen bald heiraten. Wir wollen Gütertrennung vereinbaren.
Wo mache ich das? beim Standesamt oder beim Notar?
Wann mache ich das? Vor oder nach der Standesamtlichen Hochzeit? Kann man die Gütertrennung wieder aufheben z.B. im Rentenalter dann wieder zur zugeweinngemeinschaft wechseln?
Gütertrennung vereibaren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Hallo, meine Freundin und ich wollen bald heiraten.
Mein herzlichstes Beileid.....
leinad
Danke du hast mir wirklich sehr weitergeholfen. Sind alle deine 932 beiträge so dermasen hilfreich?
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Die Gütertrennung bringt dir gar nichts.
Du bist ihr trotzdem nach BGB lebenslänglich zu Unterhalt verpflichtet, wenn es dumm läuft.
Den Kindern dann genau so zu Unterhalt verpflichtet.
Auf dein Rentenkonto greift sie trotzdem zu.
Du mußt einen Ehevertrag mit ihr machen und auch der hilft heute nur noch bedingt.
Zugewinn- und Rentenkontenausgleich im falle der Ehescheidung ausschließen.
Heirate lieber nicht und mach dir ein angenehmes Leben, denn für die Meisten Männer ist der Jubeltag der Frau, der Anfang vom Ende.
Schau dich doch mal hier um, das hat bei allen mal wie bei dir angefangen.
Gruss
leinad
--- editiert vom Admin
darum geht es mir nicht. Es geht mir darum, dass ich Gesellschafter/Geschätsführer einer Firma bin und die Gütertrenning will ich aus dem grund dass sollte die Firma den Bach runter gehen ich noch einiges auf Sie umschreibe bevor es in die insolvensmasse läuft. Daher auch meine Frage ob man es im Rentenalter ändern kann weil es im Erbfall ja besser ist wenn man die Zugewinngemeinschaft vereinbart hat. Also wo vereinbart mann denn die Gütertrennung und wann macht man das?
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