Hallo, meine Freundin und ich haben uns getrennt, mein Sohn bleibt bei der Mutter. Da wir uns "im Guten" getrennt haben, möchte ich auf jeden Fall die Mutter auch finanziell unterstützen, und zwar wollte ich dafür die Beiträge der Düsseldorfer Tabelle (Kat. 1500- 1900€) 1 zu 1 übernehmen. Dieses wollte ich auch auf Bitten der Mutter schriftlich fixieren mit ihr. Ist das rechtens, bindend und auch in späterer Zeit unanfechtbar?
Gütliche Einigung zum Unterhalt
16. Januar 2008
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Frage vom 16. Januar 2008 | 08:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütliche Einigung zum Unterhalt
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#1
Antwort vom 16. Januar 2008 | 08:19
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hallo und guten Morgen!
Nach meiner Meinung könnt ihr eine Unterhaltsvereinbarung, für euch treffen.
Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und hat mit der von dir beschriebenen Unterstützung gegenüber der Mutter nichts zu tun und sollte sich nach deinem tatsächlichen Einkommen richten, sonst wäre die Vereinbarung schnell das Papier nicht wert, auf dem du die Beträge geschrieben hättest.
Unanfechtbar ist nicht einmal ein Unterhaltstitel, auch einen Titel, der zwar Pfändbar ist, ist abänderbar.
Lieben Gruß!
Und jetzt?
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