Gutachten angezweifelt

14. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Gutachten angezweifelt

Gutachten angezweifelt



Hallo Liebe Forenmitglieder! :)

Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt, indem ein neues Gutachten erstellt worden ist....von der Gegenseite........ obwohl vor 3 ½ Jahren, nach unserer Trennung durch die Anwälte ein Gutachter beauftragt worden ist und die Gegenseite auch damit einverstanden war. Auch mit dem späteren Ergebnis. Jetzt, nach all den Jahren....wir haben im März Gerichtsverhandlung.....bestreitet auf einmal die Gegenseite dieses Gutachten. Mein Ex- Mann hat einen befreundeten Architekten beauftragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Er hat dieses auch aus seiner eigenen Tasche bezahlt.
Sie werfen dem Gutachter Fehler vor und ersuchen ihn auch vor Gericht auszusagen. Im Gegenzug würde dann der befreundete Architekt dazu aussagen. Der Gutachter ist Sachverständiger zur Bewertung von bebautem und unbebautem Grundbesitz im Landkreis. Er ist Mitglied des Gutachterausgusses des Kreises, gerichtsbekannt und äußerst sorgfältig. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass der von der Gegenseite beauftragte privater Architekt über weitgehende oder gar bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügen würde.
Man kann doch nicht nach so langer Zeit ein Neues Gutachten erstellen, da sich die Gegebenheiten vor Ort auch geändert haben. Mein Ex hat nichts dafür getan, das die Gebäude in Schuss gehalten worden. Außerdem verlangt die Gegenseite, das das Gericht einen Obergutachter stellt.
Meine Frage. Was kann ich bzw. mein Anwalt dagegen unternehmen? Durch ein neues Gutachten entstehen ja schon wieder Kosten, die ich nicht begleichen kann. Das erste war schon sehr teuer.
Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.



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"Ruth"

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5 Antworten
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#1
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

denke, da sollte Dein Anwalt eigentlich am Besten weiter wissen, schließlich geht's da ja schon recht tief in die Details des Gerichs- und Gutachtenwesens.

Meiner Meinung nach, sollte das Gericht beim Termin sehr wohl differenzieren können, wie der Zustand vor 3 1/2 Jahren war (mittels des damaligen Gutachten) und dem jetzten. Mag durchauch sein, daß es inzwischen weniger Wert hat und auch der Gegengutachter von daher Recht hat. Aber die Gegenseite dürfte Schwierigkeiten haben zu beweisen, daß die Differenz in den Gutachten nicht in den letzten 3 1/2 Jahren erst entstanden ist.

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#2
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich versteh Deine Frage auch nicht so richtig, !
Wenn Du ohnehin schon einen Anwalt beauftagst hast..Wieso fragst Du denn noch uns ??
Viele Meinungen verderben den Brei !!
Wir sind doch zu 98% nur Laien auf diesem
Gebiet
Ich hoffe Du hast einen guten RA ..dann wird es
wohl werden !
Lieben Gruß
Günni

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#3
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

naja, vielleicht hattest Du bisher Glück mit Deinem Anwalt Günther, aber ansonsten find ich es schon richtig, daß Ruth sich versucht hier neben dem Anwaltsrat etwas kundig zu machen

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#4
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt Michael. Mein Anwalt ist nicht so toll. Deshalb frage ich ja auch hier. Günni, Deine Antwort hättest Du Dir sparen können.

Siehe Beitrag Scheidun/Zugewinn. Dann verstehst Du mich vielleicht.

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"Ruth"

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#5
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Schade, das mir keiner einen guten Rat geben kann.

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"Ruth"

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