HILFE! Angeblich Unterhalt nicht gezahlt jetzt sind Konten gesperrt!!!

5. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mausilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! Angeblich Unterhalt nicht gezahlt jetzt sind Konten gesperrt!!!

Hallo !

Ich hoffe, das mir hier weiter geholfen werden kann.
Und zwar geht es um meine Schwiegermutter.
Sie ist ihrem geschiedenem Mann gegenüber Unterhaltspflichtig.
Nun hat dieser bei seinem Anwalt behauptet, er habe im letzten Jahr für 3 Mon. KEINEN Unterhalt bekommen! Was aber so nicht stimmt, das ist auf den Kontoauszügen m. Schwiegermutter nachweisbar. Allerdings muss ich dazu sagen, das sie "dummerweise" dieses eine mal einen Scheck rausgegeben hat, für den U.Halt. Und nun behauptet ihr Ex-Mann, er hätte das Geld nie bekommen. Auf dem Kto.Auszug ist zu ersehen, das der Bruder ihres Exmannes den Scheck eingelöst hat.
Das schlimme an der ganzen Sache ist, das man die Konten meiner Schwiegermutter gesperrt hat, sie kommt also nicht mehr an ihre Konten. Der Anwalt ihres Exmannes meinte nun, solange nicht geklärt ist, WO das Geld abgeblieben ist, dürfen die konten nicht wieder freigegeben werden.
Was nun ? Was kann sie tun????

Hoffe auf antworten
Danke !

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag,

nun, Ihre Schwiegermutter muss schnellstens nachweisen, wo das Geld geblieben ist, und ob Sie Ihrer Unterhaltspflicht für die besagten 3 Monate nachgekommen ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, so sollte Sie dieses umgehend nachholen. Wenn dieses geklärt ist, so können die Konten wieder freigegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mausilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Wie ich bereits schon schrieb, ist es auf dem entsprechenden Kontoauszug zuersehen, das das Geld für diesen Zeitraum gezahlt wurde.
Ebenso kann man auch ersehen, wer den Scheck eingelöst hat.
Obwohl dem Rechtsanwalt diese Unterlagen vorliegen, werden die Konten nicht freigegeben.
Weil der Exmann meiner Schwiegermutter behauptet, er habe das Geld nicht bekommen!
Eingelöst hat den Scheck damals der Bruder des Exmannes.
Wie soll sie jetzt weiter vorgehen ? Durch den Kontoauszug ist ja soweit eigentlich alles erwiesen. ALlerdings sieht der anwalt das anders.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag,

dann sollte der Bruder des Ex-Mannes umgehend zur Klärung der Sachlage herangezogen werden.

Meine Frage an Sie:
Wie kommt der Bruder des Ex-Mannes an den Unterhaltsscheck und wieso ist dieser authorisiert diesen einzulösen?

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mausilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine gute Frage!
Ich weiss es leider nicht.

Wäre es ratsam, hier ebenfalls einen Anwalt einzuschalten?
Denn es ist sehr dringend, das die Konten wieder freigegeben werden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 61x hilfreich)

Guten Tag,

dass das Geld vom Konto runter ist - per Kontoauszug ersichtlich- ist kein endgültiger Beweis dafür, dass das Geld auch auf dem Bestimmungskonto eingegangen ist.
Ihre Schwiegermutter müsste hier der Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen. (meist kostenpflichtig). Sie erhält dann schriftlich den Nachweis, wann auf welchem Konto das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Gruss TomH

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Aber irgendwie fehlt doch an der Geschichte etwas. Konnten können doch nicht aus dem blauen Himmel heraus gesperrt werden.
Da muss doch jemand einen Titel in der Hand haben um einen Pfändungsbeschluss zu erwirken, oder? Evtl. ist dieser auch betraglich begrenzt usw.
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt einschalten, denn wenn die Schwiegermama nicht schuldig ist, dann hat sie zumindest schon einiges verschlafen. Davor sollte sie dann künftig ein Anwalt schützen. Ausserdem wäre ja dran zu denken, wenn der Ex tatsächlich lügt, diesen für evtl. entstandenen Schaden aufkommen zu lassen.
Gruss
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag,

wenn es sehr dringend ist, dass die Konten wieder freigegeben werden und Ihre Schwiegermutter den Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen ist, so erscheint eine Einschaltung eines Anwalts als durchaus angemessen.

Wichtig ist jedoch, dass der Verbleib des Geldes geklärt wird und zudem, warum der Bruder des Unterhaltsberechtigten (Ex-Mann) dazu in der Lage war, das Geld abzuheben.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.138 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.734 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen