HILFE!!!Unterhalt von Eltern...

19. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
wildwaterwind
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE!!!Unterhalt von Eltern...

Hallo!
Ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wen ich da fragen soll: ich werde zum 1.9.04 von zu hause ausziehen. ich werde jetzt 21 und möchte mit meiner freundin eine WG gründen.
Meine Eltern sind geschieden, und mein Vater möchte mir gerne unterhalt zahlen, da ich ja noch unter 27 bin. meine mutter allerdings (bei der ich bis jetzt noch wohne) möchte, dass ich meine WG als Zweitwohnung anmelde. Ich wüßte nicht wozu???? ich würde meine neue wohnung gerne als erstwohnsitz anmelden, damit ich weiterhin wohngeld etc. bekommen kann. meine mutter sagt, sie zahlt mir gar nichts, wenn ich ´die WG als erstwohnsitz angebe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ist meine Mutter auch Unterhaltsverpflichtet? Welchen Anspruch habe ich da?
Beim Amt haben sie mir gesagt, dass meine Mutter keinen Unterhalt zahlen braucht, wenn ich meine neue wohnung als zweitwohnung angebe.
oh, ich hoffe, mir kann irgendwer helfen, ich verzweifle...
DANKE schonmal!!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Deine Mutter ist Unterhaltspflichtig wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast oder unter 27 Bist.
DU bist Volljährig, darfst machen was du willst also folglich auch Heiraten, Kinder zeugen und auch wer hätte es gedacht Ausziehen du darfst sogar deine Freundin ausziehen selbst wenn deine Mutter es dir verbietet.

Das mit der Zweitwohnug stimmt da du dann ja Offiziell deinen Erstwohnsitz bei ihr hättest und dieser auch zum Unterhalt gezählt wird.

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Geh mal auf www.treffpunkteltern.de und schau dir die Seite zum Thema "Unterhalt bei Volljährigkeit" an.Deine Eltern sind zwar beide barunterhaltspflichtig,können dir aber auch alternativ die Wohnmöglichkeit in ihrem Hause anbieten.


-- Editiert von schnee-einsiedel am 19.08.2004 20:09:33

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#3
 Von 
dieter49
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es denn mit Arbeit oder Ausbildung aus. Da Du ausziehen möchtest und demnach endlich "auf eigenen Füßen " stehen möchtest, solltest Du auch versuchen, für Deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

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#4
 Von 
wildwaterwind
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal VIELEN DANK für die schnellen antowrten!!!
also, ich warte warte auf einen studienplatz im fach sonderpädagigik und habe auch keine abgeschlossene ausbildung.
meine mutter sagt, sie müsste mir nichts zahlen, wenn ich meine neue wohnung als erstwohnsitz anmelde... wie kann ich sie da überzeugen? mein vater meint, sie müsste mir unterhalt zahlen... ein riesiges wirrwarr! vielleicht finde ich etwas auf "treffpunkteltern.de"....

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#5
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

Du bist erstmal alt genug um Deinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Habt ihr jungen Leute eigentlich nichts anderes im Sinn als wie.... wer kommt für meine Lebensunterhalt auf, außer ich selber???=

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