Habe ich ein Recht auf mein Kindergeld?

16. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nazomi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Recht auf mein Kindergeld?

Hallo,
ich habe mal eine Frage ich bin jetzt 18 geworden und frage mich ob ich irgendwie Recht auf das Kindergeld habe, ich wohne bei meinem Vater und bekomme nur 30€ Taschengeld von ihm sonst nichts,Lebensmittel kosten im monat bei mir vieleicht 60€ mit meinem Taschengeld wären das 90€ den Rest behält er ein ist das überhaupt rechtens? Eine Freundin von mir bekommt zum Beispiel ihr Kindergeld auf ihr Girokonto überwiesen und gibt ihrer Mutter davon Geld für Essen und Miete. Kann ich da irgendwas machen oder muss ich mich damit abfinden das ich mit dem bisschen Tachengeld überhaupt nicht klarkomme?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14007x hilfreich)

Da Du noch zu Hause wohnst, hat Dein Vater Anspruch auf das Kindergeld. Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung der Eltern. Inwieweit Deine Mutter seit Volljährigkeit Unterhalt an Dich zahlen muss, Du dann Kostgeld an den Vater, das ist eine andere Frage.

Deine Kostenrechnung ist doch von einiger Naivität geprägt. Du schläfst unter der Brücke in der Stadt, duschst nie, verbrauchst auch kein Wasser bei der Klospülung, keinen Strom (weil Du ja unter der Brücke schläfst), und das alles nackert. Denn für Klamotten sorgen die Eltern auch nicht, oder wie?

wirdwerden

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#3
 Von 
Nazomi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich gehe zurzeit noch zur schule und muss auch schulsachen klamotten etc selber zahlen meine mutter ist arbeitslos und hat dadurch nicht genug geld um unterhalt zu zahlen mein dad arbeitet zwar bekommt aber aufstockung von der arge. Ich weiß das sich im ersten Moment meine rechnung naiv anhört aber wir haben eine kleine wohnung die das arbeitsamt bezahlt und auch wenn ich meinem dad noch miete usw zahlen würde hätte ich mehr geld als zurzeit. Für einen Nebenjob habe ich leider kaum Zeit da ich meistens wegen der Schule nicht vor 17 Ihr zuhause bin und ich dann noch Hausaufgaben machen muss und zurzeit noch Montags von der Schule aus bis 18 Uhr Praktikum habe.



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38457 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn Dein Vater ALG II Empfänger ist, dann wird das Kindergeld ohnehin mit seinem Anspruch verrechnet.

wirdwerden

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