Habe ich rechtlich eine Chance mein Geld zurück zu bekommen?

27. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Svenja72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich rechtlich eine Chance mein Geld zurück zu bekommen?

Hallo,
zur Situation: Im September letzten Jahres hat mein Lebensgefährte eine Krebdiagnose bekommen. Es folgte Chemo. Im November lief sein Harzt 4 Antrag aus und wurde nicht verlängert. Er hatte von da an keinerlei Einkommen mehr.
Im Dezember hatte er dann die große Krebs-Op. Im Januar hieß es, er sei Krebsfrei. Im Mai dann der Verdacht daß der Krebs zurück sei.
Im Zeitraum von November bis April habe ich ihm monatlich 400 Euro als Unterhalt deklariert überwiesen, desweiteren habe ich die Krankenkassenrechnung von 570 Euro übernommen.
Im Mai hat er wieder begonnen zu arbeiten und ab Juli wollte er mit der Rückzahlung in monatlichen Raten beginnen. Alldas haben wir nur mündlich abgesprochen, nix schriftlich festgehalten.
Zu Pfingsten ist er dann zu einem Freund gefahren, wollte dort übernachten und mich dort betrogen, woraufhin ich mich getrennt habe.
Nun ist es so, das er noch ein paar wenige Dinge bei mir hat und sich weder wegen der Sachen noch wegen der Rückzahlung des Geldes äußert.
Ich habe ihm eine E-Mail geschickt, mit einer Frist von 14 Tagen zur Abholung der Sachen und einer Frist von 7 Tagen sich zur Rückzahlung des Geldes zu äußern. Andernfalls würde ich mir rechtlichen Beistand suchen.
Habe ich da eine Chance, wenn ich mir einen Anwalt nehme, auch Recht zu bekommen?
Liebe Grüße Svenja

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Svenja72):
Habe ich da eine Chance, wenn ich mir einen Anwalt nehme, auch Recht zu bekommen?

Die Aussichten das man die Geschenke zurück bekommt, würde ich als sehr gering einschätzen, wenn es nicht freiwillig macht ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Da ja deine Frage NICHT war, ob er seine Sachen zurück bekommt, sondern du dein Geld;
gibt es denn Mails oä, die belegen, dass das Geld nur geliehen ist? Sind die monatlichen Abhebungen per Bankauszug ersichtlich?

Sehe gerade, dass du ihm ja eine mail geschickt hast, mit der Frage der Rückzahlung, die er NICHT beantwortet hat.
Ich würde mal 30.- investieren und hier bei einem Anwalt nachfragen.

-- Editiert von Daskalos am 28.07.2022 07:16

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Eine Forderung kann man per gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid dingfest machen. Ein Risiko besteht nur, wenn der Schuldner in Widerspruch geht. Dann müsste man vor Gericht die Forderung beweisen können. Einen Anwalt bräuchte man dafür nicht, aber etwas Mut zur Lücke.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Svenja72):
Im Zeitraum von November bis April habe ich ihm monatlich 400 Euro als Unterhalt deklariert überwiesen, desweiteren habe ich die Krankenkassenrechnung von 570 Euro übernommen.
Im Mai hat er wieder begonnen zu arbeiten und ab Juli wollte er mit der Rückzahlung in monatlichen Raten beginnen. Alldas haben wir nur mündlich abgesprochen, nix schriftlich festgehalten.
1. Keinerlei Nachweis über ein vereinbartes Darlehen.
2. "Unterhalt" kann man wohl nicht als Darlehen ansehen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man hat bis Pfingsten diesen Jahres wie auch immer gemeinsam gewirtschaftet. Da jetzt einen Teil raustrennen und in ein Darlehen umzuwidmen, das scheint mir im Prinzip unmöglich. Insbesondere müsste man die Darlehensvoraussetzungen beweissicher darlegen können.

wirdwerden

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#6
 Von 
Svenja72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Aussichten das man die Geschenke zurück bekommt, würde ich als sehr gering

War kein Geschenk, es gab eine Absprache der Rückzahlung,nur leider nicht schriftlich....

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#7
 Von 
Svenja72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sind die monatlichen Abhebungen per Bankauszug ersichtlich?

Die Überweisungen sind als Unterhalt überwiesen, steht auch auf dem Kontoauszug.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mit dem Betreff wird es ja noch schwieriger. Unterhalt, kein Darlehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Warum wurde damals der H4-bezug nicht verlängert? Haben Sie gemeinsam in einer Wohnung gelebt? Was war mit sonstigen Sozialleistungen?

Ihrer Darstellung nach hatte der Lebensgefährte kein Einkommen/Vermögen, war vielleicht auch noch arbeitsunfähig und konnte aus irgendeinem Grund keine Sozialleistungen beziehen. Sie haben mit ihm in einer gefestigten Lebensgemeinschaft gelebt. Sie haben ihm monatlich Geld für den Unterhalt überwiesen, wobei die Überweisungen auch noch als solche deklariert waren. Aber anstatt sich um den Bezug von Sozialleistungen zu bemühen, soll der Lebensgefährte mit Ihnen eine mündliche Vereinabrung über eine Rückzahlung der Unterhaltszahlungen getroffen haben. Ich finde das nicht besonders glaubhaft. Für Außenstehende klingt es eher so, als würden Sie sich im Nachhinein über die damalige "Fehlinvestition" ärgern und als würden Sie hoffen, jetzt noch irgendetwas zurückbekommen zu können und so den untreuen Expartner auch noch etwas strafen zu können.

Vor Gericht könnte sich die Frage stellen, was Sie denn als Beweis für die angebliche Vereinbarung zur Rückzahlung anbieten können. Anscheinend ja nichts. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass Sie die Beweislast tragen, diese dann aber nicht erfüllen können, dann sieht es schlecht aus.

Für die Einschätzung Ihrer Chancen ist der Rechtsanwalt zuständig, den Sie also unbedingt kontaktieren müssten, wenn Sie es wirklich wissen wollen. Zuvor würde ich dem Mann per Einschreiben einen Brief schicken, das Dqrlehen sicherheitshalber kündigen und zur Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Granz praktisch gesehen würde ich mich fragen, wie viel Geld bei diesem arbeitslosen (und arbeitsunfähigen) Sozialleistungsbezieher mit seiner Krebserkrankung (und eingeschränkter Lebenserwartung?) wohl noch zu holen ist. Wenn Sie vor Gericht Recht bekommen, dann könnten Sie das Problem haben, dass der Mann ganz einfach kein Geld hat, um es Ihnen zurückzuzahlen.

Gerade der letztere Punkt spricht auch wieder gegen die Vereinbarung einer Rückzahlung, deren Einhaltung von Anfang an weniger wahrscheinlich gewesen ist. Ganz abgesehen davon, dass Sie anscheinend auch (zu Recht) nichts Genaueres zu der Rückzahlung vereinbart hatten.

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#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

...

-- Editiert von Zuckerberg am 28.07.2022 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Svenja72):
War kein Geschenk,

Da steht "Unterhalt" obwohl man dazu nicht verpflichtet war.



Zitat (von Svenja72):
es gab eine Absprache der Rückzahlung

Sofern man diese nicht beweisen kann, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Warum geht eigentlich jeder in diesem Thread davon aus, dass der Geldempfänger sich gerichtlich wehren wird?

Nur dann wäre irgendein Beweis zu erbringen und dann kann man immer noch aufhören.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Warum geht eigentlich jeder in diesem Thread davon aus, dass der Geldempfänger sich gerichtlich wehren wird?

Nur dann wäre irgendein Beweis zu erbringen und dann kann man immer noch aufhören.
Zitat (von Svenja72):
Habe ich da eine Chance, wenn ich mir einen Anwalt nehme, auch Recht zu bekommen?

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