Hallo,
besteht in meinem Fall Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Wir wohnen im Haus meines Mannes. Er ist als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das Haus wurde nach dem Bau sofort bezahlt.
Ich habe als Altersvorsorge ca. 50.000 Euro angespart. Dies zum Teil aus einer Zuwendung meiner Eltern.
Die Ehe besteht 23 Jahre, 2 erwachsene Kinder.
Frage: Habe ich trotz meiner Ersparnisse Anspruch auf Trennungsunterhalt? Oder werden mir diese angerechnet?
Mfg
Meiermann2000
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Habe ich trotz meiner Ersparnisse Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Meiermann2000,
Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt ( wenn dein Partner leistungsfähig ist).
Der Trennungsunterhalt wird normaler Weise aus dem laufenden Einkommen berechnet.
lg
edy
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-- Editiert am 26.06.2010 11:22
Allerdings ist der Wohnvorteil zu berücksichtigen.
wirdwerden
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Hallo,
sofern dein Mann leistungsfähig ist, hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt.
quote:
Ich habe als Altersvorsorge ca. 50.000 Euro angespart. Dies zum Teil aus einer Zuwendung meiner Eltern
Den Teil der Zuwendung, der von deinen Eltern stamm, würde beim Zugewinn-Ausgleich deinem Anfangsvermögen zugerechnet, der Rest ist zu teilen.
quote:
Wir wohnen im Haus meines Mannes. Er ist als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das Haus wurde nach dem Bau sofort bezahlt
In Ehezeiten oder schon vorher?
Grüßle
Uuups, sehe grade in deinen früheren Threads, dass das Thema schon seit einem Jahr aktuell war und alle deine Fragen diesbzgl. schon mal beantwortet wurden.
Seid ihr noch nicht getrennt?
Ein neuer Partner existiert??
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 26.06.2010 22:21
Hallo,
ja, das Thema beschäftigt mich schon länger!
Nein, kein neuer Partner.
Er besaß bereits zur Zeit der Eheschließung ein Haus. Das neue Haus wurde aus dem Erlös den alten Hauses plus einer Erbschaft seinerseits bezahlt. Es ging etwa 1:1 auf. Erworben wurde es nach ca. 10jähriger Ehe. Natürlich flossen zu dem Zeitpunkt auch gemeinsame, im Verhältnis aber geringe, Ersparnisse mit ein. Wird dies im Zugewinnausgleich bedacht, oder ist dies nicht relevant? Muss ICH im Falle einer Trennung alles genau belegen? Genaue schriftliche Beweise existieren nicht.
Habe zurzeit nur ein kleines eigenes Einkommen.
Mfg
Meiermann2000
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Hallo Meiermann,
im Zugewinnausgleichsverfahren wirst Du alles belegen müssen, da nicht belegtes im Normalfall angezweifelt wird.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist im regelfall nicht von eigenem Vermögen abhängig - Aussage gilt für ein Jahr (Trennungsjahr).
Du wirst vermutlich keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, deshalb um besser bezahlten Job kümmern.
SG
Berry
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